Schmuckkauf im Urlaub, überhöhter Preis, insbesondere in der Türkei
Schmuckkauf im Urlaub z.B. Griechenland, Türkei, Ägypten, Tunesien, überhöhte Preise, AbzockeNun fangen in einigen Bundesländern die Ferien an und einige Urlauber sind bereits aus dem wohlverdienten Urlaub zurückgekehrt und haben sich schönen - vermeintlich wertvollen - Schmuck entweder selbst gekauft oder aber schenken lassen.
Beliebt sind dabei vor allem die Urlaubsländer Türkei, Griechenland, Ägypten und Tunesien etc. im Nicht-europäischen Ausland.
Ob jedoch der Schmuck überhaupt den bezahlten Wert hat, ist jedoch ein Problem.
Hierauf soll im Folgenden näher eingegangen werden:
Dabei wird man oft bei einer Erkundungstour/einem Ausflug zu einer Schmuckfabrik gebracht - dort wird z.B. mit den besten Preisen geworben!
Doch oft ist der so schöne Schmuck weniger wert, als bei Sonne und vor allem Urlaubslaune gedacht.
Die Verkaufsveranstaltungen laufen oft nach dem selben Schema ab:
Im Hotel werden Ausflüge und Besichtigungen angeboten, bei denen man Land und Leuten sehen kann - aber nur in Verbindung mit dem Besuch einer Schmuckfabrik, den jedoch die meisten Urlauber in Kauf nehmen: "Vielleicht findet man ja ein schönes Andenken!".
Die Besichtigung der Sehenswürdigkeiten ist meist sehr kurz, die Schmuckfabrik folgt. In der Fabrik werden Schmuckstücke gezeigt, die Preise können schnell heruntergehandelt werden.
Der Urlauber ist begeistert.
Doch zurück in Deutschland, oft wenn man die Ware versichern will, da sie ja angeblich das Doppelte von dem gezahlten Preis wert seien, was man ausgegeben habe, stellen sich die Schnäppchen vielleicht als viel zu teuer erkaufte Waren heraus. Sie sind vielleicht sogar auch nur die Hälfte des gezahlten Preises (der ja angeblich ein Schnäppchen sein sollte) wert.
Vielen denken jetzt: ich habe gegen einen Händler in der Türkei, Griechenland, Ägypten oder Tunesien gar keine Chance, da das nicht einmal EU-Ausland ist.
Das ist jedoch ein Irrglaube!
Der Kaufvertrag kann ganz normal angefochten werden, die Firmen (vor allem die türkischen) haben auch hier in Deutschland Anwälte, die sie vertreten. Das erleichtert die Korrespondenz.
Daher geben wir folgende Tipps:
1. Lassen Sie den Schmuck schnellst möglichst von einem Schmuckladen oder einem Gutachter schätzen
2. Zahlen Sie nicht die üblicherweise noch ausstehende Restzahlungen, bevor Sie nicht Rücksprache mit einem Rechtsanwalt, der auf diesen Schmuckkauf spezialisiert ist, gehalten haben. Die Händler verlangen meist nur eine Anzahlung, der Rest wird dann später gezahlt.
3. nehmen Sie Kontakt zu einem Rechtsanwalt auf.
Gerne helfen wir ihnen weiter.
Sie erreichen uns unter www.kanzlei-seiter.de. Wir haben schon unzähligen Urlaubern viel Geld erspart.
Stellen Sie sehr gerne auch eine rechtliche Frage ab 20 EUR (Einsatz frei wählbar) auf http://www.onlinerat.eu zu diesem Thema, die dann von der Kanzlei Seiter beantwortet werden.
Bild: Peter Franzmann, Fotolia.com
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Bildquelle:
Kerstin Schuster
(Warum es in literarischen Werken keine "Neger" mehr geben darf)