Für die Studienplatzklage einen Anwalt finden

Die Studienplatzklage im Fach Medizin ist ohne einen qualifizierten Fachanwalt selten erfolgreich. Deswegen ist der erste Schritt, einen Anwalt zu suchen, der sich im Studienrecht auskennt. Die Einhaltung der Klagefrist ist darüber hinaus entscheidend.

Wer versucht, einen Studienplatz auf juristischem Wege zu bekommen, muss dazu zunächst viel Geld ausgeben. Die Anwaltskosten müssen aus eigener Tasche gezahlt werden und in der Regel ist es sogar empfehlenswert, den Studienplatz gleich an mehreren Universitäten parallel einzuklagen. Hier sollten sich Interessenten darüber im Klaren sein, dass die Studienplatzklage im Fach Medizin in den meisten Fällen nicht erfolgreich verläuft. Je größer der Abstand zum aktuellen Numerus Clausus ist, desto unwahrscheinlicher ist der Erfolg der Klage. Aus diesem Grund ist die Studienplatzklage im Fach Medizin nur dann einen Versuch Wert, wenn man den Numerus Clausus ganz knapp verfehlt hat.

endlich studieren - Studienplatzklage (Bild: olga meier-sander / pixelio.de)

Der Kapazitäts Antrag

Warum kann man überhaupt ein Studium einklagen? Dies ist nur möglich, weil derzeit eine juristische Lücke besteht. Universitäten sind gesetzlich verpflichtet, so viele Studienplätze zur Verfügung stellen, wie es ihre Kapazitäten erlauben. Die Klage basiert immer auf der Grundannahme, dass die Universität überschüssige Kapazitäten habe, diese aber nicht nutze. Dies trifft tatsächlich in der Praxis auf einige Studienplätze zu, die zusätzlich geschafft werden könnten. Da im Fach Medizin jedoch jährlich 1000 und mehr Studienplatzklagen eingehen, reichen diese wenigen Plätze bei weitem nicht aus, so dass die meisten Klagen erfolglos verlaufen.

Der Anwalt stellt zunächst einen Kapazitäts Antrag, in dem er der Hochschule vorwirft, ihre Kapazitäten nicht voll zu nutzen. Im Anschluss ist die Hochschule verpflichtet, zu beweisen, dass dies nicht der Fall ist. Parallel empfiehlt es sich immer, beim zuständigen Verwaltungsgericht einen Eilantrag auf vorläufige Zulassung zu stellen.

Ablehnungsbescheid sollte nicht abgewartet werden

Um die Studienplatzklage fristgerecht einzureichen, kann in der Regel der Ablehnungsbescheid der Universität nicht abgewartet werden. Bewerber klagen also im Prinzip auf Verdacht im Voraus ihren Studienplatz ein. Die Ablehnung ist für das juristische Verfahren nicht erforderlich. Wer erst abwartet, ob er einen Studienplatz erhält oder nicht, schafft es in der Regel nicht mehr, die nötigen Fristen für die Klage einzuhalten. Dessen ungeachtet dauert die Studienplatzklage mitunter lange, es kann mehr als ein Jahr vergehen, bis das Verfahren zu einem Ergebnis kommt.

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