Am klarsten ist die Unterscheidung zwischen Dessertwein und Likörwein definiert. Ersterer wird, auch hier droht schon wieder eine Falle, nicht als, sondern zum Dessert gereicht – daher der Name. Da ein trockener Riesling nun ganz schlecht zum Tiramisu passt, handelt es sich bei Dessertweinen um süße, vollmundige Weine wie Tokajer, Malaga, Marsala oder Samos. Auch hier wird es schon wieder ganz heikel, denn die letzten drei gibt es auch in aufgespriteten Varianten, die per Definition zu den Likörweinen gezählt werden. Doch dazu später. Ebenfalls zu den Dessertweinen gezählt werden Weine von Trauben, die vor der Kelterung Frost bekommen haben (Eiswein), bei denen Edelfäule im Spiel war (Beerenauslese und Trockenbeerenauslese in Deutschland, Sauternes in Frankreich) oder die getrocknet wurden (Vin Santo aus der Toskana). All diese Verfahren bewirken ein hohes Mostgewicht, das heißt sie besitzen einen hohen Restzuckergehalt. Die Herstellung solcher Weine ist extrem aufwendig, die Erträge sind gering, sodass für Dessertweine entsprechend hohe Beträge hingeblättert werden müssen. Oft decken die noch nicht einmal dann die Kosten - für manche Winzer ist es allein eine Frage des Ehrgeizes, beispielsweise Trockenbeerenauslesen anzubieten.

Mehr Zucker durch Aufspriten

Likörweine sind im Unterschied zu den Dessertweinen aufgespritet. Das heißt, die Umwandlung des Zuckers aus den Trauben in Alkohol wird durch die Zugabe von hochprozentigem Alkohol unterbrochen. Dabei wird die alkoholische Gärung, für die Hefepilze zuständig sind, gestoppt. Der Effekt ist ein zweifacher: Da nicht der gesamte Zucker umgesetzt wird, ist das Endprodukt süßer, der dadurch verringerte Alkoholgehalt wird mittels der hochprozentigen Zugabe wieder erhöht. Das Ganze ist einfacher zu bewerkstelligen als die Herstellung von Dessertwein und damit preislich günstiger. So entstehen weniger kostbare Varianten der oben genannten Malagas, Marsalas oder Samosweine, aber auch Portwein und Sherry. Letztere wiederum werden in der Regel nicht als Likörwein vermarktet, sondern einer eigenen Kategorie zugeschrieben.

Was aber ist nun Süßwein? Das EU-Recht ist hier eindeutig: Jeglicher Wein, dessen Mostgewicht bei mehr als 40 Gramm Zucker pro Liter liegt. Das sind also die meisten Dessertweine, ebenso die meisten Likörweine. Da es im EU-Recht eine weitere, recht komplizierte Definition für Likörweine gibt, sind trockene Sherrys oder Ports zwar Likörweine, aber nicht unbedingt Süßweine. So weit, so verwirrend.

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