Warum ein neues Gesetz?

FoodWatch, eine große Verbraucherschutzorganisation berichtet über Auswirkungen des neuen Verbraucherinformationsgesetzes. 

Die jüngsten Hygieneskandale machten es deutlich, dass ein neues Gesetz geschaffen werden musste. Bei der bayrischen Bäckerei "Müller-Brot" fühlten sich zwei Jahre lang Kakerlaken und Mäuse heimisch. Die Behörden hatten davon Kenntnis aber die Kunden erfuhren nichts und kauften in diesem Zeitraum 640 Millionen Brötchen und 45 Millionen Brote.

Schwerstwiegende Hygienemängel auch bei der Münchner Großmetzgerei Vinzenzmurr: Dort fanden die Kontrolleure "grünlich verfärbte, ranzig riechende Bratenwürfel, faulig schmeckende Leber sowie Schweinshaxe, die deutlich ranzig roch sowie ranzig schmeckte". Auch diese, den Behörden bekannten Zustände wurden der Öffentlichkeit vorenthalten. Dass eine Verbesserung des alten, aus dem Jahr 2007 stammenden Gesetzes zwingend notwendig wurde, machen diese Vorfälle deutlich.

Die Gesetzesnovelle vom 1.9.2012 ...

Zwar gab es einige Verbesserungen, doch sind Behörden auch dadurch nicht verpflichtet, bei Gammelfleisch-Funden die Öffentlichkeit zu informieren. Auch Verstöße gegen die Hygieneverordnungen und selbst Täuschungsfälle müssen nicht immer veröffentlicht werden. 

Die Präambel der Novelle

Das neue VIG gewährt jeder natürlichen oder juristischen Person – wie bisher – Zugang zu Informationen über Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittelgesetzbuchs. 

Durch das Verbraucherinformationsgesetzes soll der Markt transparenter werden und so der Schutz der Verbraucher vor gesundheitsschädlichen oder sonst unsicheren Erzeugnissen und Verbraucherprodukten sowie vor Täuschung verbessert werden (§ 1 VIG).

Der Antrag auf Informationszugang nach dem VIG bedarf keiner Begründung, das heißt, ein besonderes Interesse oder eine Betroffenheit des Antragstellers ist nicht erforderlich. Auch kann der Antrag unabhängig vom Wohnsitz oder der Staatsangehörigkeit des Antragstellers gestellt werden.

Die informationspflichtige Behörde kann den Informationszugang durch Auskunftserteilung, Gewährung von Akteneinsicht oder in sonstiger Weise eröffnen. Wird eine bestimmte Art des Informationszugangs begehrt, darf die Behörde nur aus wichtigen Gründen eine andere Art der Informationsgewährung wählen. Die Behörde ist jedoch nur zur Erteilung der ihr bereits vorliegenden Informationen verpflichtet. Das VIG gewährt somit keinen Anspruch auf die Einleitung behördlicher Ermittlungen zur Erlangung (noch) nicht vorliegender Informationen.

... und die Auswirkungen

Das Hauptproblem der mangelnden Information besteht auch bei dem neuen VIG weiter: Behörden müssen von sich aus nicht veröffentlichen, was sie über gesundheitsgefährdende, ekelerregende oder unhygienische Zustände wissen. Dabei hätten sich durch eine aktive Informationspolitik der Behörden viele Anfragen von Verbrauchern von vornherein erledigt – Verbraucher würden Aufwand und Kosten sparen, und die Behörden Arbeit.

Ekel-Smiley - Mein Entwurf

Vor allem aber würde eine umfassende Veröffentlichung von Verstößen vorbeugend wirken. Beispiel  Dänemark: Dort warnt ein Smiley Kunden schon an der Ladentür vor Schmuddelbetrieben und Ekelrestaurants. Die Zahl der Beanstandungen bei amtlichen Kontrollen hat sich dadurch in Dänemark nachweislich verringert.

Foodwatch hat das niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit um Auskünfte bezüglich Fleisch, Wild und Geflügel gebeten: Es wurde angefragt, wie viele Proben im Jahre 2011 genommen wurden, wie viele Beanstandungen es gegeben hatte, sowie welche Firmen davon betroffen waren. Und wie und wann die Bevölkerung davon unterrichtet wurde. Insbesondere wollte Foodwatch über gesundheitsgefährdende und gesundheitsschädliche Befunde informiert werden. Außerdem interessierte, wie Beanstandungen verfolgt und ob strafrechtliche Ermittlungsverfahren oder Ordnungswidrigkeitenverfahren durchgeführt wurden. 

Mit Spannung wurde das Ergebnis der Anfrage erwartet. Was dann kam, zog allerdings den Initiatoren die "Schuhe aus" und lässt sich nur als Schildbürgerstreich bezeichnen. Das Amt schrieb, dass die Beantwortung dieser Fragen einen Zeitraum von ca. zwei Jahren (!) in Anspruch nehmen werde und leider kostenpflichtig sei. Es wurde geschrieben: " Nach hiesiger Einschätzung wird die Bearbeitung und Beantwortung der (…) Fragen eine Kostenhöhe von voraussichtlich 80.000 Euro erreichen." 

Und wo bleiben die Verbraucher?

Natürlich "außen vor". Die Gesetzesidee, die Information und damit den Schutz der Verbraucher zu gewährleisten, erweist sich nach der Antwort (zwei Jahre Bearbeitungszeit und 80.000 Euro Gebühren) als "hohle Nuss". Als "Otto Normalverbraucher" könnte man das Vorhandensein eines Rattenkadavers im Brot anzeigen. Dabei bleibt nur zu hoffen, dass das Gesundheitsamt auch tatsächlich dieser Anzeige nachgeht. Dass jedoch der Vorfall öffentlich bekannt wird, ist stark zu bezweifeln. 

Lediglich die Wirtschaft wird geschützt, denn sonst würden Informationen über Schmuddelbetriebe in regelmäßigen (kurzen) Abständen veröffentlicht werden. Konsumenten könnten mit ihrem dadurch veränderten Kaufverhalten, schneller für Sauberkeit sorgen, als es mit behördlichen Ordnungsverfahren möglich wäre. (Kennen Sie "Beamten-Mikado?". Ist einfach, wer sich zuerst bewegt hat verloren.)

Als Einzelperson haben Sie da keine Chance. Sie wüssten wahrscheinlich auch nur wenig über die aktuellen Vorgänge auf diesem Gebiet. Um informiert zu sein und auch auf das Geschehen aktiv Einfluss zu nehmen, sollten Sie sich überlegen bei FoodWatch mitzuwirken. Sehen Sie doch einfach mal in die Seiten. Das ist übrigens für Sie nicht mit Kosten verbunden.

Es funktioniert!

Die dreisteste Werbelüge des Jahres 2012 ist Geschichte! 

Das Lob dafür gebührt den Mitgliedern von Foodwatch, die mit Ihrer überwältigenden Teilnahme bei Online-Abstimmungen Änderungen bewirkten. Mehr als 44.000 Verbraucher haben vor wenigen Monaten gegen Hipps Zuckergranulat-Tees gestimmt und damit dieser Firma den "Goldenen Windbeutel" verliehen. Jetzt nimmt Claus Hipp die fragwürdigen Tees vom Markt und ersetzt sie durch tatsächlich kindgerechte Produkte: Früchtetee im Beutel, der nahezu zuckerfrei ist und auch ohne andere Süßstoffe auskommt!

Nochmals, machen Sie mit! Nur im Verbund mit möglicht vielen anderen, gleichgesinnten Verbrauchern lassen sich Änderungen erreichen. Klicken Sie sich rein!

Klaus_Radloff, am 11.11.2012
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