Online einkaufen mit grenzübergreifendem Widerruf

Kunden aus allen EU-Ländern, können zukünftig bis zu 14 Tagen nach Erhalt der Ware, vom Widerruf Gebrauch machen. Und zwar grenzübergreifend. Um es zu verdeutlichen: Wohnen Sie in Deutschland und kaufen in einem Online-Shop mit Sitz in Polen ein, können Sie die Waren innerhalb der Widerrufsfrist zurückschicken.

Das von der Europäischen Union verabschiedete Gesetz für den Handel im Internet sieht vor, dass allen Produkten in den EU-Ländern, die online verschickt werden, eine einheitliche Muster-Widerrufsbelehrung beigelegt werden muss. Ausnahmen bestätigen jedoch die Regel. Nicht alle im Online-Shop bestellten Artikel können wieder zurückgeschickt werden, weil es zum Beispiel die Hygiene Vorschriften verbieten. Dies ist vor allem beim Kauf von Unterwäsche der Fall.

Konnten die Kunden eines Internet-Versandhauses bisher die bestellte Ware ohne Angabe von Gründen zurücksenden, gilt diese Art des einfachen Widerrufs nicht mehr. Zukünftig müssen die Käufer den beiliegenden Musterbrief ausfüllen und sozusagen eine Widerrufserklärung abgeben.

Die Widerrufserklärung kann auch per Mail an den Online-Handel geschickt werden. Mitunter gibt es Internet-Formulare, die ausgefüllt werden müssen, um vom grenzübergreifenden Widerruf Gebrauch zu machen. Wichtig ist es, dass Sie als Verbraucher die Artikel ab Widerruf binnen 14 Tagen an den Internet-Shop zurückschicken.

Neue Regelung für Versandhändler im Internet - Kaufpreiserstattung

Schnell sein müssen ebenfalls die Online-Verkäufer, und zwar in Sachen Kaufpreiserstattung. Diesbezüglich gibt es neue Regelungen. Ab Widerruf der Kunden haben die Internet-Händler alsbald keine 30 Tage mehr Zeit, um den Kaufpreis zu erstatten, sondern ebenfalls nur 14 Tage.
Eine weitere Neuerung betrifft den Wegfall der sogenannten 40,00 Euro Klausel.

Fortan gilt bei einem Widerruf im Online-Handel, dass die Kosten für die Rücksendung der Waren nicht mehr vom Händler übernommen werden müssen, wenn der Warenwert 40,00 Euro übersteigt.
Sofern der Onlineshop-Betreiber seine Kunden über die Rücksendekosten konkret informiert hat, müssen diese den Rückversand der Ware aus eigener Tasche finanzieren. Wenn Sie als Verbraucher jedoch die Kosten für den regulären Versand selbst getragen haben, muss Ihnen der Online-Händler im Fall des Widerrufs die Versandkosten erstatten.

Kunden-Hotlines und Pflichtinformationen im Online-Handel

Die gute Nachricht für Kunden ist die, dass ab dem Inkrafttreten des neuen Online-Handel Gesetzes im Juni 2014 keine teuren Mehrwertnummern mehr für die Kunden-Hotlines verwendet werden dürfen. Haben Sie Fragen an den Internetshop-Betreiber bezüglich der bestellten Produkte, oder möchten Sie telefonisch in Erfahrung bringen, wann die Ware geliefert wird, brauchen Sie in Zukunft weiter nichts als den Grundtarif für das Telefongespräch mit dem Versandhändler im Internet bezahlen.

Ein weiterer Vorteil für die Käufer im Online-Handel sind die Pflichtinfos. Zukünftig müssen die Verbraucher exakt informiert werden, was die Herkunft und die Eigenschaften der Produkte betrifft, die im Internet-Shop angeboten werden. Zu den geforderten Pflichtinformationen gehört ebenfalls die konkrete Aufschlüsselung aller anfallenden Kosten. 

 

Die Online-Händler sind verpflichtet, die Käufer über die Zahlungsmöglichkeiten und deren Kosten zu informieren. Außerdem muss mindestens eine Zahlungsart gebührenfrei für die Verbraucher sein. Ebenso muss der späteste Liefertermin genannt werden.


Die Richtlinien und neuen Regelungen im Online-Handel sind in allen EU-Staaten gültig!

 

KreativeSchreibfee, am 05.06.2014
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Bildquelle:
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