Hinweis: Soweit kein Datum genannt wird, gelten die betreffenden Regelungen mit Wirkung zum 1. Januar 2013

Zu beachten: Es handelt sich folgenden um eine Auswahl von Neuerungen mit Informationscharakter. Der Artikel wurde mit großer Sorgfalt erstellt, Für Fehler oder Irrtimümer können allerdings keine Ansprüche abgeleitet werden.

1. Gesundheit und Pflege

  • Die Praxisgebühr beim Arzt / Zahnarzt entfällt.
  • Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung ist auf 2,02 Prozent angehoben.
  • Für Demenzkranke sind mehrere Verbesserungen eingetreten wie

- 120 Euro Pflegegeld mtl. in der Pflegestufe 0 oder statt dessen Pflegesachleistungen oder einen  Mix von beidem.
- Bis zu 1559 Euro / Jahr für Verhinderungspflege.
- Bis zu 2557 Euro Zuschuss für Wohnungsanpassungsmaßnahmen.
- Ambulante Pflegedienste können Aufwendungen für die häusliche Betreuung bei der Pflegekasse geltend machen (z. B. Spaziergänge,Vorlesen).
- Bei der Bildung einer Wohngemeinschaft erhalten Pflegebedürftige 2.500 Euro, höchstens insgesamt 10.000 Euro.

2. Arbeitsmarkt, Rente, Soziales

  • Beiträge zur Rentenversicherung sinken um 0,7 Prozentpunkte auf 18,9 Prozent.
  • Die mtl. Beitragsbemessungsgrenze steigt in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung. Alte Bundesländer: 5.800 Euro. Bemessungsgrenze Ost: 4.900 Euro.

Grundlage der Berechnung: Die Bruttolöhne /-gehälter im Jahr 2011

  • Die Beitragsbemessung bei den gesetzliche Krankenkassen erhöht sich auf mtl. 3.937,50 Euro.
  • Die Krankenversicherungspflichtgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung ist von 50.850 auf 52.200 Euro heraufgesetzt.
  • Betreuungsgeld i. H. v. 100 Euro mtl. ab 1. August 2013 bekommen Mütter / Väter für jedes Kind, das noch nicht drei Jahre ist, wenn sie eine Kindertagesstätte nicht in Anspruch nehmen.
  • Für "Minijobber" steigt die Verdienstgrenze auf 450 Euro (bislang 400 Euro).

- Die Obergrenze für die Gleitzone, auch "Midijobs" genannt, ist von 800 auf 850 Euro angehoben.

  • Minijobs sind rentenversicherungspflichtig. Daraus ergeben sich Ansprüche wie Erwerbsminderungsrente und Reha-Leistungen. Auf Antrag kann eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht erfolgen.
  • Neue Mindestlöhne für Gebäudereiniger und Dachdecker

- Für die so genannte Innen- und Unterhaltsreinigung - Lohngruppe 1 - steigt

der Mindestlohn. Alte Bundesländer: 9,00 Euro (bisher 8,88 Euro)

Neue Länder: 7,56 Euro (bisher 7,33 Euro).

- Für Glas- und Außenreinigung, Lohngruppe 6:

alte Bundesländer: wie bislang, 11,33 Euro

neue Länder: 9,00 Euro (bisher 8,88 Euro)

- Dachdecker: Erhöhung des Mindeststundenlohns von 11,00 auf 11,20 Euro bundesweit.

  • Die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld beträgt bis zu zwölf Monaten. Voraussetzung: Der Anspruch muss bis zum 31.12. 2013 entstanden sein. Betroffen von der Regelung sind auch AN, die sich derzeit bereits in Kurzarbeit befinden.
  • Die Höhe der Insolvenzgeldumlage für Arbeitgeber beträgt 0,15 Prozent.

Für 2012 waren 0,04 Prozent zu zahlen.

  • Für die Sozialhilfe und die Grundsicherung gibt es neue Regelsätze

- Die Grundsicherung (Hartz IV) ist für Alleinstehende (Regelbedarfsstufe 1) erhöht und beträgt jetzt 382 Euro. Das sind acht Euro mehr als bisher.

- Der Regelbedarf in den weiteren Stufen ist ebenfalls angehoben zwischen 2 und 8 Euro.

3. Verbraucherschutz

  • Gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln

Grundsatz: Was auf der Verpackung steht, muss auch stimmen. Für Lebensmittelhersteller ist verbindlich: Es darf nur noch mit solchen gesundheitsbezogenen Angaben geworben werden, die ein Zulassungsverfahren durchlaufen haben. Das gilt bereits seit dem 14. Dezember 2012.

  • Zum 14.12.2012 trat die zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung in Kraft. Danach müssen u. a. die Betreiber großer Trinkwassererwärmungsanlagen nunmehr bis zum 31. Dezember 2013 die erste Untersuchung von gewerblichen, nicht öffentlichen Großanlagen zur Trinkwassererwärmung durchgeführt haben. Das betrifft primär Anlagen in Mehrfamilienhäusern. Sodann sind alle weiteren drei Jahre Untersuchungen auf Legionellen zu veranlassen.
  • Unisex-Tarife bei Versicherungen

Tarife nach Unterschieden, die auf das Geschlecht zurückzuführen sind, sind nach europäischem Recht nicht mehr erlaubt. Das gilt bereits seit dem 21. Dez. 2012.

  • Finanzanlagevermittler, die gewerblich tätig sind und die Investmentfonds und Vermögensanlagen auf dem so genannten "grauen Kapitalmarkt" vertreiben, werden mit strengeren Auflagen belegt. Sie haben - ebenso wie Bankberater - die gleichen Standards zu erfüllen. Dazu gehören die Führung eines Beratungsprotolls und Produktinformationsblätter. Beides ist den Kunden auszuhändigen.

Im Übrigen gelten für gewerbliche Vermittler strengere Qualifizierungs- und Registrierungspflichten. Ein Sachkundenachweis ist abzulegen und eine Berufshaftpflichtversicherung ist zwingend. Weiterhin müssen sie sich in ein öffentliches Vermittlerregister eintragen lassen.

4. Für Verkehrsteilnehmer:

  • Mehr Transparenz für Benzinpreise durch Meldepflicht bei Preisveränderungen an die Markttransparenzstelle beim Bundeskartellamt und Veröffentlichung über Internet, Navi, Smartphone udgl.
  • Elektro- und Brennstoffzellen-Autos sind zehn Jahre steuerfrei und das rückwirkend ab Erstzulassung seit 18. Mai 2011, wirksam bis 31. Dez. 2015.
  • Führerscheingültigkeit ab 2013 befristet auf 15 Jahre. Das gilt für Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 abgelegt werden oder aus Gründen wie Verlust udgl. neu ausgestellt werden müssen.
  • Für Motorräder und Anhänger gelten neue Regelungen.
  • Fernbusse dürfen im Fernverkehr fahren. Voraussetzung: Mehr als 50 Km Entfernung

5. Steuern und Finanzen

  • Höherer Steuerfreibetrag: Ab 2013 Anhebung um 126 Euro, ab 2014 um weitere 224 Euro und damit auf sodann 8.354 Euro.
  • Die elektronische Lohnsteuerkarte ist eingeführt.
  • Wer sich im Internet an Glücksspielen beteiligt muss beim Anbieter unter seinem Namen ein Spielerkonto anlegen. Das soll Geldwäsche verhindern.
  • Bei Versicherungen gegen Unwetterschäden gilt ein neuer Steuersatz von nunmehr 0,03 Prozent bei Wetterrisiken wie Sturm, Starkfrost, Starkregen, Überschwemmungen und Hagel.

6. Energie und Umwelt

  • Neue Geräte dürfen im Standby-Betrieb max. 0,5 bis 1 Watt verbrauchen. Betroffen sind Haushalts- und Bürogeräte, Unterhaltungselektronik, elektronische Spiel- und Sportgeräte.
  • Es gibt keine nationalen Verschmutzungszertifikate (CO2Kontingente) mehr. Nur eine Gesamtmenge für Europa. Kostenlose Zertifikate sind ebenfalls abgeschafft. Emissionsberechtigungen müssen ersteigert werden.
  • Die Umlage für die Förderung der erneuerbaren Energien, die mit der Stromrechnung erhoben wird, erhöht sich auf 5,28 Cent pro Kilowattstunde.
  • Anlagebetreiber von Windenergie auf hoher See erhalten eine Entschädigung, wenn es Verzögerungen oder Störungen bei der Netzanbindung gibt (Offshor-Haftung). Die Netzbetreiber können die Mehrkosten bis zu max. 0,25 Cent pro Kilowattstunde auf die Verbraucher umlegen.

7. Sonstiges

  • Die GEZ-Gebühren heißen jetzt Rundfunkbeitrag. Die GEZ ist die AZDBS (ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice). Die Beiträge werden pro Wohnung berechnet und betragen mtl. 17,98 Euro. Einen ermäßigen Beitrag i. H. v. 5,99 Euro zahlt, wer einen Schwerbehindertenausweis mit dem MZ RF hat. Befreiungsmöglichkeiten bestehen aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen.
  • Das Kehrmonopol für Schornsteinfeger ist aufgehoben. Ihnen obliegen jedoch noch alleinig bestimmte Prüfpflichten.
  • Das Warteschleifen-Aus ist angesagt. Zum 1. Juni entfallen Kosten für die reine Wartezeit.
  • Die Post erhöht die Preise. "Einfacher" Brief (bis 20 Gramm) jetzt 0,58 Euro, Maxibrief: 2,40 Euro.

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Bildquelle: JMG / pixelio.de

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