Zahlungsunfähigkeit - den Mieter kündigen
Sie haben einen Mieter, der sich ständig in Zahlungsverzug begibt und wollen diesem Dilemma endlich ein Ende bereiten? Erfahren Sie hier, wann und wie Sie den Mieter kündigen.Dem Mieter den Vertrag kündigen - so geht's
Angesichts der Schulden- und Wirtschaftskrise überlegen Menschen sehr genau, wie Sie Ihr Vermögen effizient anlegen. Immobilien erweisen sich nach wie vor als die besten Investitionsgüter. In der Regel erwirbt man nicht nur ein Haus oder eine Eigentumswohnung für sich selbst, sondern auch Wohnungen, die an Mieter weitervermietet werden. Ziel soll es sein, regelmäßige Einnahmen damit zu generieren.
Nicht selten passiert es, dass Mieter nicht zahlungsfähig oder -willig sind. Eines ist gewiss: Wenn ein Mieter nicht zahlt, müssen Sie schnell handeln, da Sie sonst mit hohen finanziellen Einbußen rechnen müssen. Um den Mieter kündigen zu können, müssen Sie nur einige Tipps beachten.
Mieter kündigen - Der richtige Zeitpunkt
Fristloses Kündigungsrecht besteht laut § 543 Abs. 2 BGB dann, wenn Ihr Mieter mindestens zwei Monate hintereinander nicht bezahlt, wenn er in diesem Zeitraum lediglich Teilbeträge an Sie abliefert und ein Restbetrag von mehr als zwei ganzen Mieten übrig bleibt, oder wenn er zweimal hintereinander einen Rückstand in der Höhe von mindestens einer Monatsmiete hat. Wenn keine dieser Bestimmungen zutrifft, haben Sie kein Kündigungsrecht. Zudem müssen eventuelle Vorkasse-Zahlungen wie beispielsweise für Betriebskosten oder Ähnliches berücksichtigt werden, um den Mieter kündigen zu können.
Mieter kündigen - Angemessene Frist
Das deutsche Gesetz verpflichtet Sie dazu, Ihrem Mieter eine Schonfrist von mindestens zwei Monaten - ab Erhalt der Kündigung - zu erteilen, bis er komplett aus der Wohnung ausgezogen sein muss. Sollte der Mieter in dieser Zeit seinen Rückstand begleichen, so wird das Kündigungsrecht automatisch aufgehoben. Wenn die Kündigung bereits einmal erfolgte und die Schonfrist bereits einmal erhalten hat, muss er die Wohnung sofort verlassen.
Mieter kündigen erfordert berechtigte Begründung
Laut BGB müssen Sie die Kündigung des Mietvertrags nachvollziehbar begründen. Was aber können gute Gründe dafür sein? Hierzu zählen beispielsweise die Lärmbelästigung und Beleidigungen. Aber auch regelmäßig unpünktliche Zahlungen der Mietkosten sind ein ernst zu nehmender Kündigungsgrund. Trifft Letzteres zu, müssen Sie nicht einmal eine Abmahnung erteilen, bevor Sie den Mieter kündigen können. Dennoch ist es zu empfehlen, zunächst mit ihm über das Problem des Zahlungsverzugs zu sprechen und ihn in Bezug auf die Auflösung des Mietvertrages zu warnen. Wenn Sie Schritt durchführen, stehen Sie als Vermieter später besser da - sollte es zu einem gerichtlichen Prozess wegen dem Mieter kündigen kommen.
Dem Mieter kündigen, aber richtig
Ziehen Sie sich am besten einen Anwalt zurate, bevor Sie Ihrem Mieter kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und sollte alle gesetzlich erforderlichen Bestandteile beinhalten.
Das Schreiben an alle Bewohner verteilen
Verteilen Sie das Kündigungsschreiben an alle in der Wohnung lebenden Personen. Ansonsten könnte es passieren, dass eine Person sich nicht angesprochen fühlt. Sollte diese dann einen Rechtsstreit anfechten, müssten Sie für deren Anwaltskosten aufkommen. Am besten schicken Sie Einschreiben mittels Boten. Alternativ dazu können Sie auch Ihren Anwalt mit dem Mieter kündigen beauftragen.
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Quelle der Bilder
Bildquelle:
Kerstin Schuster
(Wie werden Räume schalldicht?)