Rechtliche Regelungen für Witwenrente bei Geschiedenen - Gesetzeslage in Deutschland

Bei verheirateten Ehegatten besteht ab dem Zeitpunkt des Todes eines Partners ein ganz normaler, rechtlicher Anspruch auf Witwenrente. Ungleich schwieriger wird es, eine Witwenrente für Geschiedene zu beantragen, denn auf eine solche Rente hat man nach dem Sozialgesetzbuch lediglich Anspruch, wenn man zum Zeitpunkt des Todes des Ehepartners gültig verheiratet war bzw. in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt hat. War man allerdings schon geschieden, so hat der noch lebende Partner nur unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin Anspruch auf eine Rente.

Rechtsberatung

Wer als Witwe oder Witwer seine eigenen Ansprüche auf Rente klären möchte, sollte sich rechtlich beraten lassen. Das ist sinnvoll, denn die rechtlichen Regelungen zur Rente für Hinterbliebene sind inzwischen so komplex, dass der Rat eines Fachmannes angebracht ist. Kompetenten Rat gibt es entweder bei einem Fachanwalt für Eherecht oder bei einer (meist kostenlosen) Rechtsberatung. Auf diese Weise lässt sich sehr zügig klären, ob man auch als geschiedener Ehepartner Ansprüche auf diese Form der Rente hat und ob es sich lohnt, seinen Anspruch rechtlich geltend zu machen.

Voraussetzungen für kleine Witwenrente

Nach Paragraph 243 Abs. 1 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) ist eine Sonderregelung zulässig, bei der auch einem bereits geschiedenen Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner eine Rente (die so genannte kleine Witwenrente) zusteht. In diesem Fall muss aber nachweisbar sein, dass eine rechtsgültige Trennung spätestens am 30.06.1977 in Kraft trat. Sie wird gewährt, wenn also folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Anspruch auf große Witwenrente

Vor dem 01.07.1977 geschiedene Ehegatten haben nach Paragraph 243 Abs. 2 SGB VI unter bestimmten Voraussetzungen auch Anspruch auf die so genannte große Witwenrente. Neben den Voraussetzungen für die kleine Witwenrente muss der geschiedene Ehegatte auch noch wenigstens eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

Höhe der Witwenrente für Geschiedene

Für die Berechnung der Witwenrente bei Geschiedenen ist zum einen die Dauer der Versicherung des verstorbenen Ehegatten, zum anderen die Dauer der Ehe bzw. der eingetragenen Lebenspartnerschaft von grundlegender Bedeutung. Je mehr Jahre der Verstorbene Versicherungsbeiträge gezahlt hat und je länger die Ehe bzw. eingetragene Lebenspartnerschaft bestand, desto höher ist der Betrag, der dem Antragsteller zusteht. es ist also zu prüfen, wie hoch der Betrag der Witwenrente bei Geschiedenen aufgrund der vorliegenden Voraussetzungen ist.

Dauer der Witwenrente für Geschiedene

Die kleine Witwenrente für einen geschiedenen Ehegatten ist keiner zeitlichen Begrenzung unterworfen, sondern wird ohne zeitliche Begrenzung gewährt. Im Gegensatz dazu unterliegt die ganz normale kleine Witwenrente einer zeitlichen Begrenzung von 24 Monaten ab dem Todeszeitpunkt des ehemaligen Ehegatten.

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