Ab 2013 sind wir vor der GEZ alle gleich
Ab 2013 soll (fast) jeder den (beinah) gleichen Betrag an Rundfunkgebühren zahlen.Alles wird einfacher?!
Schon seit Jahren zeigt sich, dass das Rundfunk-Gebühren-Modell unübersichtlich und mit vielen Mängeln versehen ist. Zum Beispiel war nicht eindeutig klar, ob man für einen PC mit Medienwiedergabefunktion auch GEZ-Gebühren bezahlen musste oder nicht. Hier haben die Bundesländer die Frage auf ihre eigene Art beantwortet. Ab 2013 muss jeder Haushalt Rundfunkgebühren bezahlen – auch wenn er gar kein Empfangsgerät besitzt. Dadurch stellt sich die Frage, was denn eigentlich ein Empfangsgerät ist, gar nicht mehr. Auch heißen die Rundfunkgebühren jetzt nicht mehr "Gebühren", sondern "Rundfunkbeiträge". Doch am eigentlichen Sinn der Zahlungen ändert sich dadurch nichts. Die Beiträge sollen zukünftig pro Haushalt gezahlt werden. Da spielt es keine Rolle, wie viele Personen in dieser Wohngemeinschaft leben. Die Beitragshöhe soll monatlich bei 17,98 Euro liegen. Damit ist sie nicht höher, als die bisherige Gebühr.
Kurt Beck (SPD), der rheinlandpfälzische Ministerpräsident, welcher auch Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder ist, formuliert: "Es wird nicht zu einer Steigerung der Rundfunkgebühren kommen". Die monatlichen 17,98 Euro seien bis 2015 kalkuliert. Wie es danach aussieht, sagte er jedoch nicht.
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Kaum Gebührenbefreiungen
Die Rundfunkbeiträge müssen nun auch für Zweit- und Ferienwohnung entrichtet werden – und zwar in der vollen Höhe von monatlich 17,98 Euro. Ob diese Wohnung überhaupt genutzt wird, ist unwichtig. Nur Kleingärtner dürfen zukünftig Radio oder Fernsehgerät in ihren Kleingärten anschalten, ohne etwas zahlen zu müssen. Benutzt der Hobbygärtner seinen Garten allerdings als eine Art zweiten Wohnsitz, fallen die Rundfunkbeiträge doch wieder an. Es spielt also keine Rolle mehr, wer wie viele Empfangsgeräte besitzt, sondern wie viele Wohnungen man sein Eigen nennen kann.
Seh- oder Hörbehinderte waren bisher von der GEZ befreit. Dies machte auch Sinn, konnten sie doch die Medien meist nicht umfassend nutzen. Ab 2013 soll eine solche Sinnesbehinderung aber kein Grund mehr sein, von den Rundfunkgebühren grundsätzlich befreit zu werden. Stattdessen wurde beschlossen, dass die betroffenen Bürger nur etwa ein Drittel der normalen Gebühr zahlen müssen.
Lediglich finanziell schwach gestellte Mitbürger, wie Hartz-IV- oder Bafög-Empfänger, können auf Antrag weiterhin von der GEZ befreit werden.
Die Folgen - Leichtere Berechnung der Rundfunkbeiträge und Aussterben des GEZ-Mannes
Durch die neue Regelung, sind die Beiträge eindeutig leichter zu ermitteln. Es zählt nicht mehr mit wem man zusammen lebt oder wie viele Geräte man besitzt. Lediglich die Anzahl der Wohnungen fällt ins Gewicht. Wer dennoch unsicher ist, kann sich die Gebühren einfach auf der Internetseite der GEZ berechnen lassen.
Durch diese Neuerungen ist es auch nicht mehr nötig zu überprüfen, ob nicht doch jemand einen Fernseher besitzt, den er nicht angemeldet hat. Dadurch werden die berühmt berüchtigten Besuche des GEZ-Mann sinnlos. Und dies hat zur Folge, dass dieser Berufszweig wohl aussterben wird. Ob sich dies auch auf die Arbeitslosenzahlen im Jahr 2012 auswirken wird, bleibt abzuwarten.