Die Punktereform in Flensburg

"Alles neu macht der Mai" gilt auch für die Punkte in Flensburg. Was vorher bis zu sieben Punkte kosten konnte, bedeutet ab 1. Mai 2014 "nur noch" drei Punkte. Dafür aber ist "der Lappen" schon bei acht statt bisher 18 Punkten weg. Ab dem Inkrafttreten der Reform werden in Flensburg nur noch Verstöße eingetragen, die die Sicherheit des Straßenverkehrs gefährden. Vor dem 1. Mai eingetragene Punkte für Delikte ohne Verkehrsgefährdung werden automatisch gelöscht. Das können Delikte wie das Einfahren in die Umweltzone einer Großstadt ohne die dafür erforderliche Plakette, ein fehlendes Kennzeichen oder auch mangelnde Sorgfalt bei der Führung eines Fahrtenbuches.

Die alten Punkte in Flensburg werden umgerechnet

Das "Fahrereignungsregister" rechnet ab dem Datum der Umstellung die alten Punkte nach einer Tabelle in neue Punkte um. Die Umstellung erfolgt automatisch. Wer aber gern seinen neuen Punktestand wissen möchte, muss beim Kraftfahrtbundesamt einen entsprechenden Antrag stellen. Das Formular befindet sich auf der Homepage des Kraftfahrtbundesamtes. Personen, deren Personalausweis nach dem 1.11.2010 ausgestellt wurde, können den Antrag online stellen

Das ist die neue Tabelle: 1 bis 3 alte Punkte bringen 1 neuen Punkt, 4 bis 5 alte Punkte bringen 2 neue Punkte und 6 bis 7 alte Punkte bringen 3 neue Punkte. Das setzt sich weiter fort: Aus 8 bis 10 Punkten werden 4 Punkte, aus 11 bis 13 Punkten werden 5 Punkte, aus 14 bis15 Punkten werden 6 Punkte, aus 16 bis 17 alten Punkten werden 7 neue Punkte und aus 18 oder mehr Punkten 8 neue Punkte.

Die neuen Punkte entstehen am "Tattag". Ein Rechtsmittel bringt also keinen Aufschub mehr.

Die Punkte verjähren automatisch

Die Eintragung in die Verkehrssünderkartei in Flensburg verjährt automatisch. Nach bestimmten Fristen ist die Eintragung automatisch gelöscht. Verstöße mit 1 Punkt verjähren nach 2 ½ Jahren, Verstöße mit zwei Punkten werden nach fünf Jahren gelöscht und die Eintragung von drei Punkten nach zehn Jahren. Es handelt sich um starre Fristen, egal, ob später weitere Punkte hinzukommen oder nicht.

Der reuige Verkehrssünder kann nach wie vor durch den Besuch eines Seminars selbst etwas für den Abbau der Punkte tun. Innerhalb von fünf Jahren können Verkehrssünder mit maximal fünf Punkten auf ihrem Konto einmal ein Fahreignungsseminar besuchen und so für die Tilgung eines Punktes sorgen.

Die Bußgelder werden angehoben

Der Handygebrauch am Steuer kostet ab 1. Mai 50 Prozent mehr, denn aus 40 Euro Bußgeld werden 60 Euro. Mit der gleichen Summe ist der Fahrer dabei, wenn er bei winterlichen Straßenverhältnissen sein Auto mit Sommerreifen fährt oder mitreisende Kinder nicht ausreichend sichert. Renitentes Verhalten gegenüber den Anweisungen eines Polizisten wird ebenfalls teurer. Wer sich polizeilichen Anweisungen widersetzt, zahlt 70 Euro. Und für alle diese Verkehrsverstöße gibt es außerdem einen Punkt in Flensburg.

Und was macht die Maut?

Zur Seehofer-Maut heißt es im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD: "Zur zusätzlichen Finanzierung des Erhalts und des Ausbaus unseres Autobahnnetzes werden wir einen angemessenen Beitrag der Halter von nicht in Deutschland zugelassenen PKW erheben (Vignette) mit der Maßgabe, dass kein Fahrzeughalter in Deutschland stärker belastet wird als heute. Die Ausgestaltung wird EU-rechtskonform erfolgen. Ein entsprechendes Gesetz soll im Verlauf des Jahres 2014 verabschiedet werden."

Wie die Maut gerecht und tatsächlich kostenneutral für den deutschen Autofahrer geregelt wird oder werden soll, wird der Autofahrer vielleicht zum 1. Mai schon wissen. Teurer sollte das Autofahren in Deutschland für den deutschen Autofahrer angesichts der laufenden Kosten eines Autos auf keinen Fall mehr werden. Oder droht jetzt eine Kfz-Steuerreform?

 

Quellen: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Kraftfahrtbundesamt

Laden ...
Fehler!