Das Abitur ist geschrieben, der Stress vorbei. Die Immatrikulation ist erst im August. Also ist jetzt Nichtstun angesagt. Ja, das dachte ich in diesem Jahr auch, als ich meinen letzten Prüfungsbogen abgegeben hatte. Bis mich eine freundliche Dame anrief und mit mir über eine Studentenversicherung plaudern wollte. Denn, ja, auch Studenten brauchen eine Krankenversicherung. Von den gesetzlichen Kassen wird extra eine sogenannte Studentenversicherung angeboten, aber das ist nicht die einzige Alternative. Natürlich nicht. Wäre viel zu einfach.

Hm.. welche Versicherung? (Bild: pixelio.de)

Bei den Eltern mitversichern

Wenn die Eltern des Studenten bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, besteht die Möglichkeit bei den Eltern mitversichert zu bleiben. So wie das während der Schulzeit auch geregelt ist. Dazu müssen aber diese Bedingungen erfüllt sein:

1.Der Student verdient monatlich mehr als 360 Euro
(Hier muss dazu gesagt werden: Wird im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung, auch genannt Minijob oder 400-Euro-Job gearbeitet, verschiebt sich diese Einkommensgrenze auf 400 Euro)

2.Der oder die Student/in ist jünger als 25.

Wird eine der beiden Bedingungen nicht erfüllt, kann man sich nicht bei den Eltern mitversichern.

Das ist natürlich die kostengünstigste Möglichkeit, da in der Regel für mitversicherte Kinder kein Beitrag anfällt.

Studentenversicherung der gesetzlichen Kassen

Sind die Eltern nicht gesetzlich versichert, verdient man mehr als 360 Euro monatlich oder ist älter als 25, muss man sich als Student selbst versichern. Dafür bieten die gesetzlichen Krankenkassen eine Studentenversicherung an. Diese ist wesentlich billiger als eine Arbeitnehmerversicherung.

Bevor wir zu den Beiträgen kommen, gibt es natürlich auch bei der studentischen Versicherung der gesetzlichen Kassen Einschränkungen. Sie kann nämlich nur in Anspruch genommen werden,

- bis zum Alter von 30 Jahren

und

- bis zum 14. Semester

Wie viel kostet die Studentenversicherung?

Der Beitrag der Studentenversicherung beträgt ab dem Sommersemester 2011 bei allen Kassen einheitlich 76,41€. Darin inbegriffen ist die Pflegeversicherung von 11,64, die auch verpflichtend ist. Diese Pflegeversicherung steigt, sobald der Versicherte älter als 23 und kinderlos ist, auf 13,13€ an.

 

Eine private Studentenversicherung? (Bild: pixelio.de)

Private Studentenversicherung

Es besteht die Möglichkeit, dass man sich während des Studiums bei einer privaten Krankenkasse versichert. Auch hier gibt es eine extra Studentenversicherung, die sogenannte "Private studentische Krankenversicherung" oder PSKV.

Um eine private Studentenversicherung abschließen zu können, muss man sich vorher von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Dies macht man normalerweise bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Diese Befreiung muss zusammen mit dem Nachweis der privaten Versicherung bei der Immatrikulation vorgelegt werden.

Achtung: Was oft vergessen wird: Hat man sich erst mal für eine private Versicherung entschieden, kann man im Laufe des Studiums nicht in eine gesetzliche Kasse wechseln. Man muss über die gesamte Studiendauer bei der privaten Versicherung bleiben!

Was kostet das Ganze - und was krieg ich dafür?

Die private Studentenversicherung ist etwas teurer als die gesetzliche und die Beiträge von Männern und Frauen sind unterschiedlich. Der der Frauen ist höher. Was den konkreten Preis angeht, unterscheiden sich die verschiedenen Anbieter, weshalb man von allen Informationen einholen sollte, um den mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden.

Das führt mich zum nächsten Punkt: Die Leistungen. Im Allgemeinen bietet die private Studentenversicherung wesentlich mehr Leistungen als die gesetzliche. Unter anderem hat man – auch als Student – bei der PSKV folgende Vorteile:

-         Frühere Termine und kürzere Wartezeiten bei Ärzten
-         Freie Krankenhauswahl
-         Keine Praxisgebühr
-         Erstattung von Medikamenten
-         Zusatzversicherungen
-         Chefarztbehandlung
-         Einbettzimmer

Und noch einiges mehr, was sich auch von Kasse zu Kasse unterscheiden kann.

Ein Sonderfall - Beamtenkinder

Beamte haben in der Regel – genau wie ihre Kinder – Anspruch auf Beihilfe. Allerdings deckt die Beihilfe nicht 100% der Kosten, weshalb man sich zusätzlich zu 20% oder 30% privat versichern muss.

Beginnt das Studium, ändert sich daran erst mal nichts. Will man weiter in Beihilfe + privater Versicherung bleiben, muss man sich von der Versicherungspflicht befreien lassen und kann ansonsten beim alten Zustand bleiben.

Allerdings muss hier bedacht werden, dass die Beihilfe nur so lange zahlt, wie man auch Kindergeld bekommt. Faktisch bedeutet das: Wird der Student älter als 25 oder verdient so viel dass das Kindergeld gestrichen wird, so entfällt die Beihilfe. Er muss sich also privat versichern, da wegen der Befreiung der Versicherungspflicht nicht in eine gesetzliche Studentenversicherung gewechselt werden kann.

Auch kann es sein, dass die elterliche private Versicherung den Student ab einem gewissen Alter nicht mehr als Schüler, sondern als Erwachsenen einstuft und der Beitrag stark steigt. Darüber sollte man sich im Vorfeld bei der Kasse informieren.

Jetzt sollte eigentlich alles klar sein. Aber – das ist bei Versicherungen ja nie wirklich der Fall. Ob man sich nun privat oder gesetzlich versichert, hängt stark von der Einstellung des Einzelnen ab. Manche möchten auf die Standards von Privatpatienten nicht verzichten, andere finden manche dieser Leistungen unnötig. Auch wenn es ein eher trockenes Thema ist: Man sollte sich gut informieren, bevor man eine Versicherung abschließt und dann möglicherweise das ganze Studium lang daran gebunden ist.

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