Verständlich, denn immerhin ist man der Staatsmacht völlig ausgeliefert. Es liegt schließlich im Ermessen der Polizei, wie gründlich und umfangreich eine solche Kontrolle ist. An fast jedem Auto und fast jedem Fahrstil lässt sich ein "Fehler" finden, wenn man nur lange genug danach sucht. Ist dies geschehen, hat die Polizei wiederum einen sehr großen Handlungsspielraum. Der Bußgeldkatalog ist oftmals weit auslegbar. Für den gleichen Sachverhalt ist manchmal vom freundlichen Hinweis bis zur drastischen Geldstrafe alles möglich. Der Uniformträger entscheidet im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben darüber allein.
Der Fairness halber muss jedoch auch erwähnt werden, dass sich viele Polizisten natürlich bemühen, den Kontrollierten durch Freundlichkeit die Angst zu nehmen. Wer zum Beispiel angibt, niemals Alkohol zu trinken, kann zweierlei erleben: Den netten Wunsch "Gute Weiterfahrt" oder strikte Skepsis, verbunden mit der Aufforderung, ins Röhrchen zu blasen (Vorsicht: Machen Sie bei diesem Spruch niemals sexuelle Witzchen!). Wie also verhält man sich richtig bei einer Verkehrskontrolle?

Verhalten bei einer Verkehrskontrolle

Auch wenn es schwer fällt: Ruhig und freundlich bleiben, lautet die Devise. Beschweren kann man sich später immer noch. Dazu muss man aber erst einmal die aktuelle Situation lebendig, unverletzt und strafrechtlich einwandfrei überstehen. Auch wenn es eigentlich traurig ist, gegebenenfalls sollten deutsche Autofahrer deshalb bei einer Kontrolle lieber so agieren, wie es in den USA schon längst üblich sein dürfte:

*Lassen Sie das Fahrzeug verriegelt und öffnen Sie die Scheibe zunächst nur einen Spalt weit!
*Lassen Sie den Motor bis zur gegenteiligen Aufforderung laufen!
*Schalten Sie bei Dunkelheit die Innenbeleuchtung ein, sobald ihr Fahrzeug steht!
*Behalten Sie zunächst die Hände gut sichtbar am Lenkrad!
*Fragen Sie ggf. nach einem Dienstausweis und oder dem Namen des Einsatzführers!
*Bevor Sie etwas aus dem Handschuhfach, dem Mantel oder einer Tasche nehmen, kündigen Sie an, wohin Sie gleich greifen werden! Machen Sie dabei keine hektischen Bewegungen!

 

Polizisten sind auch nur Menschen

Wie kommt es eigentlich, dass viele Menschen bei einer Verkehrskontrolle erhebliches Unwohlsein verspüren? Liegt es wirklich nur an der "Gefahr", etwas falsch gemacht zu haben und dafür vielleicht zehn oder fünfzehn Euro abdrücken zu müssen? Der tatsächliche Grund dürfte wohl eher darin liegen, dass es wohl niemand gern hat, wenn andere Menschen über einen selbst Macht ausüben. Polizisten sind aber genau dazu per Gesetz ermächtigt. Jedoch: Polizisten können eben auch mal schlechte Laune haben, denn sie sind Menschen wie du und ich. Sie haben Krach mit dem Ehepartner, Magenschmerzen oder sind einfach urlaubsreif. Fatal ist nur, dass das Opfer im Fall einer Verkehrskontrolle dann leider der jeweilige Verkehrsteilnehmer ist und Willkür nicht ausgeschlossen werden kann. Immerhin ist man im Zweifelsfall zumindest als Alleinfahrer immer unterlegen, weil die Polizisten meist in Begleitung ihrer Kollegen auftreten. Sie könnten ihre Behauptungen sogar notfalls gegenseitig stützen. Natürlich soll das kein Generalverdacht gegenüber Polizisten sein. Aber wie bereits erwähnt: Auch Polizisten sind nur Menschen und können daher moralische Fehler begehen.

Verhalten im Konfliktfall

Nicht wenige Fahrer glauben andererseits, sie könnten einen Polizisten wichtigtuerisch über die Rechtslage informieren. Egal, wie sachlich richtig die Argumente dann sein mögen – so etwas ist nie eine gute Idee. Meistens aber sitzen selbstgerechte Verkehrsteilnehmer sowieso einfach nur juristischen Märchen auf, die leider in die so genannte Allgemeinbildung Einzug gehalten haben. Die beliebtesten sollen an dieser Stelle einmal kurz beleuchtet werden:

Der Begriff Allgemeine Verkehrskontrolle bedeutet eben nicht, dass tatsächlich die Allgemeinheit flächendeckend kontrolliert wird. Jeder Verkehrsteilnehmer darf jederzeit ohne besonderen Anlass angehalten werden. Polizisten dürfen zudem auch Amtshandlungen ausführen, wenn sie gerade keine Mütze tragen, und sie müssen sich auch nicht unaufgefordert ausweisen. Bei konkreter Nachfrage kann die Sache schon anders aussehen. Der Gesetzgeber ist allerdings der Meinung, dass es reicht, wenn Ordnungshüter anhand ihrer Uniform und / oder ihres Fahrzeuges eindeutig als Amtspersonen erkennbar sind. Doch genau das ist gerade bei nächtlichen Kontrollen eine Grauzone.
Ähnlich verhält es sich mit dem Alkoholtest. In der Regel ist dafür Ihr Einverständnis erforderlich. Verweigern Sie dieses, können die Ordnungshüter bei dringendem Verdacht zu Zwangsmaßnahmen greifen. Was aber ein dringender Verdacht ist, entscheiden nicht Sie!

Lassen Sie also auf jeden Fall den Quatsch mit der juristischen Schlaumeierei, und blamieren Sie sich nicht! Mit tollen Sprüchen aus Fernsehserien lässt sich kein Ordnungshüter beeindrucken. Gehen Sie lieber strategisch vor, wenn sich Ihrer Meinung nach ein Polizist nicht korrekt verhält.
Verlangen Sie beispielsweise bei Strafzahlungen immer eine Quittung. Noch besser, aber manchmal teurer ist es, gar nicht an Ort und Stelle zu zahlen, sondern die Zusendung des Bescheids zu verlangen. Das macht manchen selbstherrlichen Polizisten zuviel Arbeit. Es gibt diesen auch Gelegenheit, ihre vielleicht nicht ganz faire Vorgehensweise samt eventueller Folgen zu überdenken. Sie selbst haben bis zur Zusendung des Bescheids ebenfalls noch einmal Zeit, den Sachverhalt genau zu überprüfen und sich vielleicht Rat zu holen.

Polizisten rechtfertigen ihr teilweise aggressives Auftreten oft mit dem Hinweis auf die Eigensicherung. Man muss sich trotzdem nicht alles gefallen lassen. Wer als Polizist die nötige Nervenstärke nicht besitzt, kann den Job eben nicht machen. So einfach ist das. Kein Bürger eines freien Landes sollte sich grundlos von Waffen bedrohen lassen müssen, die auch noch von seinen Steuern gekauft wurden. Das brauchen Sie dem Ordnungshüter allerdings nicht ins Gesicht zu sagen, denn eine Verkehrskontrolle bietet auch so schon genügend Konfliktpotenzial. Generell ist direkte Kritik am Uniformierten keine gute Idee. Heben Sie sich das lieber für eine ausführliche Beschwerde auf:

Wie beschwert man sich über polizeiliches Fehlverhalten?

Weisen Sie die Ordnungshüter auf keinen Fall an Ort und Stelle auf ein eventuelles Fehlverhalten hin. Wenn ein Polizist sich wirklich rechtswidrig verhält, weiß er das in der Regel auch ohne Sie. Reden Sie sich also nicht in der verständlichen Aufregung um Kopf und Kragen. Unterdrücken Sie Ihren Ärger, fragen Sie lediglich nach Namen und Dienststelle und notieren Sie sich in aller Ruhe das Kennzeichen des Streifenwagens. Was Sie damit vorhaben, hat die Ordnungshüter auch nicht zu interessieren. Kündigen Sie also nichts großspurig an, sondern handeln Sie lieber hinterher planvoll und zielorientiert. Schlafen Sie am besten eine Nacht darüber, ehe Sie Ihre Beschwerde verfassen. Sie sollten diese unbedingt möglichst objektiv und sachlich formulieren. Adressat eines Beschwerdeschreibens ist in der Regel zunächst der direkte Vorgesetzte, in diesem Fall also der Dienststellenleiter / die Dienststellenleiterin. Um zu verhindern, dass Ihre Beschwerde ignoriert wird, könnten Sie beispielsweise eine Kopie (versehen mit dem Vermerk "zur Information") an eine höhere Leitungsebene senden. Manchmal verleiht dies einer Beschwerde erst den richtigen Nachdruck.

 

Bitte beachten Sie, dass es sich bei obigem Pagewizz-Artikel lediglich um einen journalistischen Text handelt. Eine Rechtsberatung kann und soll dadurch nicht stattfinden!

Donky, am 21.06.2015
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