Augen auf beim Gebrauchtwagenkauf
Tipps und Tricks, die Sie beachten sollten, wenn Sie einen Gebrauchtwagen kaufen wollen.Ford T – ein „echter“ Gebrauchtwagen vor Donaukulisse (Bild: johannes flörsch)
Gebrauchtwagen beim Händler kaufen
Es ist ein Teufelskreis: Um höhere Absätze zu erzielen, also mehr Neuwagen zu verkaufen, nehmen Autohändler Altfahrzeuge in Zahlung. Und sitzen danach auf – totem Kapital. Viele Autohändler plagt ihr großer Bestand an Gebrauchtwagen, das erweist sich als Vorteil für Interessenten eines Gebrauchtwagens.
Für Sie heißt das: Wenn Sie einen Gebrauchtwagen beim Händler kaufen, gehen Sie ein relativ geringes Risiko ein. Der Händler ist aus kaufmännischer und juristischer Sicht zu einigen Garantien verpflichtet, die Ihnen zugute kommen können. Im Zweifelsfall haftet der Händler für Schäden, die Sie beim Kauf nicht entdecken konnten, denn er ist der Fachmann und trägt die Verantwortung. Diese Verantwortung lässt sich der Händler insofern bezahlen, als gebrauchte Autos bei ihm im Preis meist höher angesetzt werden. Für Sie bedeutet das: Handeln Sie!
Diese Haftung des Händlers (man unterscheidet zwischen gesetzlicher Gewährleistung und freiwilliger Garantie) gilt unabhängig vom Ort. Ob Sie ein Auto beim Händler in Ihrer Heimatstadt kaufen oder über das Internet, spielt keine Rolle. Ja selbst der Gebrauchtwagenkauf über die Grenzen findet nicht im rechtsfreien Raum statt; hier sollten Sie sich allerdings genau nach den Gepflogenheiten des jeweiligen Landes erkundigen.
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Etwas für echte Mechaniker. Der Ford T läuft auch ohne Software (Bild: johannes flörsch)
Gebrauchtwagen privat kaufen
Auch der Kauf zwischen Ihnen und einem Privatanbieter unterliegt juristischen Rahmenbedingungen – selbst wenn Sie keinen schriftlichen Vertrag abgeschlossen haben (wovon wir dringend abraten). "Ware gegen Geld" ist ein Vertrag und gehorcht automatisch den geltenden Bestimmungen. Allerdings werden Sie es unter Umständen deutlich schwerer haben, eine Schuld des Verkäufers nachzuweisen, wenn sich Ihr "neuer" Gebrauchtwagen als reparaturbedürftig oder gar als Totalschaden herausstellen sollte.
Aus all dem folgt: Wenn Sie einen Gebrauchtwagen von einem privaten Anbieter kaufen wollen, sollten Sie entsprechende Vorsichtsmaßnahmen ergreifen.
Der Eigentümer hat die Reiseroute auf der Fahrertür verewigt. (Bild: johannes flörsch)
Allgemeine Vorsichtsmaßnahmen beim Gebrauchtwagenkauf
Dass der Kauf beim Händler weniger riskant ist, wurde bereits gesagt. Eine Ausnahme soll nicht unerwähnt bleiben: Es gibt Händler, die sich ausschließlich auf den Verkauf von Gebrauchtwagen spezialisiert haben; im Grunde betreiben sie eine Art Maklergeschäft. Das hat seine Schattenseiten, denn nicht immer sind diese Auto-Makler Fachleute. Ihnen geht es nur um den "schnellen Euro". Schauen Sie bei diesen Anbietern genau hin! Wie lange ist er schon auf dem Markt? Wie lange schon existiert sein Geschäft vor Ort? Können Sie Auskünfte über ihn einholen, gibt es jemanden, der das Geschäftsgebahren des Anbieters kennt?
Vor dem Kauf eines Gebrauchtwagens muss auf jeden Fall die genaue Prüfung des Fahrzeugs stehen. Dazu gehören Kontrolle der Papiere (Zahl der Vorbesitzer), die Prüfung, ob der Anbieter das Auto überhaupt verkaufen darf (ist er auch wirklich der Eigentümer?) und schließlich die ausgiebige Probefahrt.
Lassen Sie sich schriftlich zusichern, dass das Auto unfallfrei ist. Und falls Sie unerfahren sind, was Autos und ihre Technik betrifft, bitten Sie einen Freund, Sie zu begleiten. Vier Augen sehen mehr als zwei!
Schnauze an Schnauze: Uropa und Enkel, Ford T und Ford Ka (Bild: johannes flörsch)