Welche Gesundheitsfragen werden gestellt?

In jedem Antrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung sind vom Versicherungsnehmer immer auch Gesundheitsfragen zu beantworten. Diese werden gestellt, damit sich die Versicherung ein Bild über den gesundheitlichen Zustand des potentiellen Versicherten machen und somit das Risiko der möglichen Berufsunfähigkeit bewerten kann. Zu den Gesundheitsfragen gehören nicht nur Angaben zu den aktuellen Behandlungen, sondern es werden auch Angaben zu Krankenbehandlungen und Krankenhausaufenthalten in der Vergangenheit benötigt. So erfahren die Versicherer unter anderem, ob ein Antragsteller bereits wegen Problemen mit inneren Organen operiert wurde oder ob ein Bandscheibenvorfall vorliegt. Auch Bluthochdruck kann ein Auslöser für eine Berufsunfähigkeit sein, denn er ist nicht selten Ursache für Diabetes, Herz-Kreislauf-Probleme und Schlaganfall. Selbst die Körpergröße und das Gewicht werden im Antrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung abgefragt, denn diese persönlichen Angaben werden für die Berechnung des BMI (Body Mass Index) benötigt. Ein zu hoher BMI beim Versicherten kann ebenfalls Auslöser für verschiedene Krankheiten und damit für eine mögliche Berufsunfähigkeit sein.


Gesundheitsfragen sind vollständig zu beantworten

Alle Gesundheitsfragen im Antrag müssen von Interessenten wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden. Sollte die Versicherung später feststellen, dass bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen fehlerhafte Angaben vorliegen oder dass Krankheiten gänzlich verschwiegen wurden, kann dies zum Verlust der Versicherungsleistung führen. Selbst ein gesundheitliches Risiko, dass der Versicherungsnehmer nicht kannte, kann unter Umständen dazu führen, dass die Versicherung später die Leistung verweigert.


Um dies auszuschließen und die finanziellen Risiken zu begrenzen, sollte bei Vertragsabschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung auf den §19 VVG geachtet werden. In diesem Paragraphen ist geregelt, dass die Versicherer vom Vertrag zurücktreten dürfen, wenn fehlerhafte Gesundheitsangaben offensichtlich werden. Für Versicherungsnehmer bedeutet dieser Paragraph jedoch oft Nachteile, denn sie selbst haben keinen Einfluss hierauf. Mittlerweile verzichten viele Versicherer deshalb auf diesen Paragraphen oder halten ihn lediglich für fünf Jahre aufrecht. Mit Ablauf dieser fünf Jahre wird dann auf das Rücktrittsrecht verzichtet und Versicherungsnehmer müssen keine Benachteiligung mehr befürchten.


Versicherungsverträge mit diesen Klauseln können bedenkenlos abgeschlossen werden. Selbst wenn später also Krankheiten erkannt werden, die bei Vertragsabschluss bereits vorlagen, verlieren Versicherte nicht ihren Versicherungsschutz und können sich trotz Erkrankung darauf verlassen, dass im Berufsunfähigkeitsfall die versprochene Rente monatlich ausgezahlt wird.

Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich bietet Alternative - Anonymisierte Gesundheitsfragen für Versicherte möglich

Als Alternative bieten einige Versicherungsanbieter an einen Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung anonym durchzuführen. Versicherungsgesellschaften, die den Antrag bewilligen würde, bieten Interessenten für die Berufsunfähigkeitsversicherung die anonymisierte Risikoüberprüfung an. Hierbei wird der Antrag vollständig ausgefüllt, lediglich Name und Anschrift bleiben verborgen. So kann der Antragsteller auch nicht in eine Datei des Versicherungsanbieters aufgenommen werden, die bereits abgelehnte Verträge anzeigt. Damit steigt die Chance, selbst bei Vorerkrankungen eine günstige und leistungsstarke Berufsunfähigkeitsversicherung zu finden.

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