Auch im Alter in sicheren Händen sein

Auch im Alter in sicheren Händen sein (Bild: Pixabay)

Welche Menschen brauchen eine Betreuung?

Grundsätzlich brauchen alle Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, die Angelegenheiten des täglichen Lebens selbstständig zu regeln einen Betreuer. Dies kann auch nur einzelne Bereiche betreffen, in denen der Betreuer als Unterstützung dient. Die häufigsten Patienten leiden dabei an Demenz, an Depressionen oder liegen im Koma. Aber auch suchtkranke Menschen schaffen es häufig nicht ihr Leben in den Griff zu bringen, wodurch auch diese in bestimmten Lebensangelegenheiten eine Unterstützung benötigen.

Wer entscheidet überhaupt über die Betreuung eines Menschen?

Insbesondere Ärzte, aber auch Menschen aus dem näheren Umfeld einer Person (beispielsweise Angehörige oder Nachbarn) können, sollten sie feststellen, dass der Betroffene sein Leben nicht mehr alleine bewältigen kann, einen Betreuer beim Amtsgericht beantragen.

Der Unterstützungsbereich der Person durch den Betreuer ist dabei individuell festgelegt. Folglich kann ein Betreuer die gesundheitliche Versorgung durch Medikamente, die Verantwortung vor Banken in finanziellen Angelegenheiten übernehmen, beispielsweise kann er aber auch als Begleitperson zu Terminen etwa beim Finanzamt oder bei der Arbeitsagentur fungieren. Dies sind nur einige der zahlreich vorhandenen Betreuungsmöglichkeiten.

Kann die betroffene Person einen Betreuer ablehnen?

Sobald eine Meldung an das Amtsgericht erfolgt, sieht sich ein Gutachter die Situation Vorort an. So wird die Situation des Betroffenen zunächst genauestens begutachtet, bevor eine Entscheidung getroffen wird.

Sollte das Amtsgericht allerdings eine Betreuung anordnen, kann es auch gegen den Willen des Betroffenen durchgesetzt werden.

Allerdings erfolgt keine Entmündigung, da ein Betreuer als Unterstützung zur Regelung des Alltags dienen soll. Folglich erhalten die zu betreuenden Personen eine Art "Begleitung", um schwierige Lebenssituationen bzw. Dinge mit denen sie überfordert sind, besser in den Griff zu bekommen und gemeinsam über diese zu entscheiden.

Darüber hinaus dürfen bedeutende Entscheidungen, wie beispielsweise Operationen, nur im Zusammenspiel mit einer gerichtlichen Genehmigung erfolgen.

Für jede einschneidende Situation im Leben der betreuten Person, muss also immer wieder aufs Neue eine gerichtliche Genehmigung eingeholt werden.

Auch wenn beispielweise bei älteren Menschen die Entscheidung ansteht, ob sie ins Heim müssen, kann der (gesetzliche) Betreuer darüber nicht selbst bestimmen.

Kann ein Angehöriger als Betreuer bevollmächtigt werden?

Grundsätzlich ist es möglich, Verwandte als Betreuer zu bevollmächtigen. Zunächst muss dies allerdings gerichtlich beantragt und anschließend überprüft werden. So müssen beispielsweise die finanziellen Hintergründe des Wunschbetreuers zwingend überprüft werden, um zu verhindern, dass die zu betreuenden Personen ausgenutzt werden könnte.

Der große und entscheidende Unterschied ist bei der Betreuung durch einen Angehörigen allerdings, dass spätere Entscheidungen nicht mehr gerichtlich überprüft werden. Folglich kann hier die Verwandte Person, sobald das Amt des Betreuers bewilligt wurde, alle Entscheidungen eigenständig treffen.

Wer bezahlt den Betreuer?

Es reichen hier beim Betroffenen bereits 2500€ Erspartes aus, um den Betreuer aus eigener Tasche finanzieren zu müssen. Abgerechnet wird meist in Stundensätzen, die je nach Bildung des Betreuers zwischen 25-50€ betragen.

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