Auf gehts in den Urlaub!

Auf gehts in den Urlaub!

Die Reiserücktrittsversicherung kostet nur einen Bruchteil der Reise. In der Regel wird ihr Wert auf zwei bis fünf Prozent des Wertes der Reise festgelegt. Der Preis dieser Versicherung variiert, da Versicherungsnehmer die Höhe des Selbstbehaltes selbstständig bestimmen dürfen. In Anbetracht von 20 Prozent Stornierungskosten im Falle einer Verhinderung der Reise ist dies ein guter Deal. Allerdings sind die Preise von Anbieter zu Anbieter sehr unterschiedlich. Ein Vergleich der Versicherungsangebote lohnt sich in diesem Fall

Genau hinzuhören bzw. genau zu lesen, ist bei solch einer Versicherung wichtig, denn Versicherungsunternehmen sehen den Versicherungsfall nur als eingetreten, wenn z.B. eine Krankheit zur Reiseunfähigkeit führt, diese also bedingt. Wer glaubt, dass eine Krankheit automatisch zum Eintreten des Versicherungsfalles führt, ist auf dem Holzweg. Genauso sind Naturkatastrophen oder Krisen im Urlaubsgebiet von der Regelung der Reiserücktrittsversicherung ausgeschlossen. In diesen zwei besonderen Fällen erfolgt sogar eine Warnung vom Auswärtigen Amt.

In diesen Fällen greift die Reiserücktrittsversicherung:

  • Schwerer Unfall
  • Schwere Erkrankung
  • Tod von Angehörigen
  • Nicht erkannte Schwangerschaft bzw. verfrühte Wehen
  • Wichtige, aber nicht erhaltene Impfungen (z.B. wenn der Impfstoff nicht vertragen wird.)
  • Schwerer Eigentumsschaden (Brand, Verwüstung, Sturmschäden, Flutschäden)

Daneben gibt es noch zwei weitere Fälle, die aber von Anbietern unterschiedlich behandelt werden:

  • Plötzliche Arbeitslosigkeit
  • Plötzliche Neuanstellung

Eine günstige Versicherung ist nicht immer von Vorteil. Sollte bei ihr der Selbstbehalt zu hoch gewählt sein, wodurch die Stornokosten unter dem Selbstbehalt liegen, so zahlen die Versicherungen in der Regel nicht. Damit wird die Reiserücktrittsversicherung zum teuren Spiel.

Nicht verwechseln mit der Reisegepäckversicherung und Reisekrankenversicherung

Die Reiserücktrittsversicherung sollte nicht mit der Reisegepäckversicherung und der Reisekrankenversicherung verwechselt werden. Sie unterscheiden sich stark voneinander. Die Reiserücktrittsversicherung ist eine reine Vorversicherung, welche vor Geldverlust schützen soll. Die Reisegepäckversicherung soll den Verlust bzw. die Beschädigung von Koffern oder Reisegepäck ersetzen. Schäden können allerdings nicht immer geltend gemacht werden, da Versicherte nachweisen müssen, dass sie permanent auf ihr Gepäck aufgepasst haben. Die Reisekrankenversicherung hilft bei Krankheit oder Verletzungen im Ausland. In ihr werden die ärztliche Behandlung, Arznei, Medizin und Krankentransporte geregelt. Sie kann eine sinnvolle Investition sein.

Die Reiserücktrittsversicherung kann als Einmalversicherung und als Jahresversicherung abgeschlossen werden. Wer einmal im Jahr verreist für den reicht eine Einmalversicherung. Wer mehrere Male im Jahr unterwegs ist, sollte über eine Jahresversicherung nachdenken. Die Jahresversicherung kann zwischen 50 und 500 Euro kosten. Auch wenn die Jahresversicherung günstiger aussieht, so sind zwei wichtige Fakten zu beachten:

  • Beträge werden laufend fällig.
  • Es wird nur ein Höchstbetrag abgesichert, alles darüber hinaus fällt nicht in die Versicherung.

Zudem sollte bei teuren Reisen geprüft werden, ob diese von der Jahresversicherung abgedeckt sind.

Wer braucht nun eine Reiserücktrittsversicherung?

Eine einmalige Reiserücktrittsversicherung rückt in den Fokus der Aufmerksamkeit, wenn z.B. viele Kinder oder viele ältere Menschen mitreisen. Bei diesen beiden Gruppen ist das Krankheitsrisiko recht hoch. Ist die Reise sehr teuer, wenn also mehrere Monatslöhne drin stecken, dann sollte über solch eine Versicherung auch nachgedacht werden.

Fazit: Wer eine günstige Reise unternimmt, braucht in der Regel keine Versicherung.   

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