Wegweiser für die Briefwahl
Wegweiser für die Briefwahl

Wegweiser für die Briefwahl (Bild: ©johannes flörsch • wortport.de)

Der Antrag zur Briefwahl

Jede politische Wahl wird von Ihrer Heimatgemeinde organisiert. Das für Sie zuständige Rathaus führt die Wahlunterlagen, bei ihm stellen Sie formlos einen Antrag auf die Teilnahme an der Briefwahl. Formlos heißt: Sie teilen Ihrem Rathaus mit: "Ich brauche die Wahlunterlagen für die Briefwahl."

Der Antrag erfolgt

  • persönlich vor Ort (im Rathaus)
  • schriftlich
  • per Telegramm, Fernschreiben oder Fax
  • per E-Mail
  • per Internet (Sucheingabe bei Google; tragen Sie das Stichwort "Briefwahl" ein und den Namen Ihrer Gemeinde).

Falls Sie bereits eine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben, füllen Sie die Karte aus und schicken sie ans Rathaus zurück. Dann erhalten Sie die Unterlagen für die Briefwahl per Post zugeschickt.

Was nicht geht: sich telefonisch für die Briefwahl anzumelden.

 

Mit Hilfe eines QR-Codes lassen sich die Wahlunterlagen nach Hause bestellen

Bei der Wahl zum Bayerischen Landtag 2018 gibt es eine Neuerung: Die Wahlunterlagen können elektronisch beantragt werden.

Dazu scannen Sie den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigungskarte und bestätigen auf der sich anschließend öffnenden Website Ihren Wunsch. Das war's!

Ein, zwei Tage später liegen die Unterlagen für die Briefwahl in Ihrem Briefkasten.

Nächster Schritt: Die Unterlagen kommen.

Unterlagen zur Briefwahl ausfüllen

Nach wenigen Tagen erhalten Sie per Post einen Umschlag. Er enthält die Unterlagen zur Briefwahl.

  • ein Merkblatt
  • den Wahlschein
  • den Stimmzettel (weiß)
  • den Stimmzettelumschlag (blau)
  • den Wahlbriefumschlag (rot)

Das Merkblatt erklärt, wie Sie per Briefwahl abstimmen können.

Nur mit einem unterschriebenen Wahlschein können Sie wählen – ohne Unterschrift gilt Ihre Teilnahme an der Wahl nicht! Ihre Unterschrift stellt sicher, dass Sie Ihr Stimmrecht wahrgenommen haben, und es wird eine zweite Wahlmöglichkeit verhindert. Zugleich bestätigen Sie, dass Sie nicht gelogen haben (siehe Absatz am Ende des Artikels: Strafrechtliche Aspekte). Es handelt sich dabei um eine eidesstattliche Versicherung – eine "Versicherung an Eides statt zur Briefwahl", wie es im Merkblatt zur Briefwahl heißt. Der Wahlschein ist codiert. Er trägt zwei Nummern, die des Wahlscheins und die des Wahlbezirks, das macht es unmöglich, am Wahltag ein zweites Mal zu wählen.

Der Stimmzettel ist das Herzstück der (Brief-)Wahl. Auf ihm kreuzen Sie an, wofür Sie sich entscheiden. Hier finden Sie genau erklärt, was das ist, Erststimme und Zweitstimme.

Falten Sie den ausgefüllten Stimmzettel, und legen Sie ihn in den blauen Stimmzettelumschlag. Danach kleben Sie den Stimmzettelumschlag zu.

Zusammen mit dem Wahlschein legen Sie den Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag. Auch der Wahlbriefumschlag muss zugeklebt werden, bevor Sie ihn entweder per Post befördern oder persönlich am Rathaus abgeben. Innerhalb Deutschlands wird der Brief kostenlos versendet; das gilt für die Beförderung durch die Deutsche Post, andere Zustelldienste müssen von Ihnen bezahlt werden.

Die Briefwahl in Bildern

Die Unterlagen zur Briefwahl, von links nach rechts: Stimmzettel weiß, Stimmzettelumschlag blau, Wahlbrief rot, Merkblatt und eidestattliche Versicherung (Bild: ©johannes flörsch • wortport.de)

Gesetzliche und strafrechtliche Aspekte des Wahlrechts

Nach § 14 Absatz 4 des Bundeswahlgesetzes darf jeder Wahlberechtigte sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. 

Mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe wird nach § 107a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches bestraft, wer

  • unbefugt wählt
  • sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt
  • das Ergebnis verfälscht
  • oder eine solche Tat versucht.

Die Stimmabgabe bei der Briefwahl ist ungültig, wenn 

  • die Unterschrift auf der unteren Hälfte des Wahlscheines fehlt ("Versicherung an Eides statt zur Briefwahl")
  • der Wahlschein im blauen Stimmzettelumschlag steckt. Der Wahlschein muss in den roten Wahlbriefumschlag gesteckt werden!

Wahlbriefe, die am Wahltag nach 18.00 Uhr bei der zuständigen stelle eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.

jofl, am 27.08.2017
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Bildquelle:
johannes flörsch (So wurde Castel del Monte gebaut: Details, die verblüffen)

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