Was spricht für eine Direktbank:

  • Die Direktbanken haben in der Regel schlankere Strukturen als die Hausbanken. Das führt zu Produktkonditionen, die oftmals günstiger sind.
  • Zudem sind die Bedingungen der Direktbanken transparenter. Sie können über die jeweiligen Internetportale eingesehen werden.
  • Die Produktpalette lässt sich bequem überblicken und so feststellen, ob das gewünschte Produkt überhaupt vertreten ist.
  • Die Handhabung ist für den Kunden im Online-Banking nicht nur bequem, sondern auch flexibel. Je nach persönlichen Gewohnheiten kann, wenn das so gewollt ist, das jeweilige Geschäft vom häuslichen Sofa aus betrieben werden. Und das zu jeder Tageszeit und das bundesweit, unabhängig vom Ort des Aufenthaltes.

 

Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Online-Brokerage:

  • Die Eröffnung eines Kontos bzw. eines Depots. Das ist einfach und ebenfalls recht bequem. Auf der jeweiligen Internetseite der Bank wird das entsprechende Fenster für eine Kontoeröffnung gesucht. Alle erforderlichen Daten erscheinen dort in einem Formular, dass direkt ausgefüllt und ausgedruckt werden kann. Wer keinen Drucker haben sollte, kann sich das Formular auch per Post senden lassen und füllt es sodann zu Hause aus.
  • Die Rücksendung der Unterlagen erfolgt über den Postweg und dem damit einhergehenden Postident-Verfahren. Das macht jede Postfiliale. Unterlagen und Personalausweis oder Pass sind mitzunehmen. Die Mitarbeiter der jeweiligen Postfiliale sind befugt, die Identität des Antragstellers mit der im Ausweis ausgewiesenen Person zu prüfen und zu bestätigen.
  • Eine mögliche andere Verfahrensweise besteht darin, die Unterlagen direkt an die Bank zu senden. Die wiederum schickt sodann ein Einschreiben an den Antragsteller mit einer Eingangsbestätigung. Der zustellende Postbote übernimmt in diesem Fall die Identitätsfeststellung. Das Postident-Verfahren ist kostenlos.
  • Der Antragsteller muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Handelt es sich bei der Eröffnung um eine Depot, ist die Einrichtung eines Referenzkontos, auch Verrechnungskonto genannt, erforderlich. Dies deshalb, weil über das Depot keinerlei Zahlungsverkehr möglich ist. Dies aus technischen Gründen und zum anderen, um durch die strikte Trennung jeglichen Missbrauch und etwaige Verwechslungen zu vermeiden. So sind auch die Ein- und Auszahlungen auf bzw. vom Depot stets über ein Verrechnungskonto vorzunehmen. Dieses kann sowohl bei der gleichen Bank, als auch bei einer anderen Bank geführt werden. Ein Depot ist immer dann erforderlich, wenn der Inhaber eine Geldanlage (wie z. B. Festgeldanlage) tätigen oder mit Wertpapieren und ähnlichen Finanzprodukten handeln möchte.

 

Das Funktionieren per Internet

  • Da gibt es z. B. das PIN/TAN-Verfahren. Hier ist der Zugang mittels der Kenntnis der Kontonummer sowie einer TAN, die dem Kunden in einer Liste zugeschickt wird, üblich. Jede TAN-Nummer kann nur ein einziges Mal verwendet werden.
  • Ein anderes Verfahren ist das HBCI-Banking, im Wesentlichen bestehend aus einem kleinen Lesegerät und einer erforderlichen Software. Die Ausstattung wird durch die jeweilige Bank zu meistens günstigen Konditionen vorgenommen.
  • Neben dem Weg über den PC bieten viele Banken auch andere technische Varianten der Kommunikation an. So beispielsweise das mobile Banking oder das Telefon-Banking.

Handelt es sich um die Einrichtung eines Girokontos, erübrigt sich die Einrichtung eines Verrechnungskontos. Für ein solches Konto wird dem Kunden selbstverständlich von der Direktbank eine Geldkarte zur Verfügung gestellt. Die Details dazu sind bei der betreffenden Bank nachzulesen.

 

Schutz vor Phishing

  • Hier geht es darum, das über gefälschte World Wide Web (www) - Seiten, aber auch E-Mails oder Nachrichten versucht wird, an Daten des Internet-Nutzers heranzukommen. Was sollte beachtet werden?
  • Der PC sollte auf jeden Fall mit einem Virenschutzprogramm, einer Firewall und einem Spamblocker versehen sein.
  • Passwörter sollten in nicht zu großen zeitlichen Abständen geändert werden.
  • Die Passwörter sollten schwer nachvollziehbar sein, also keine persönlichen Namen und Daten, da diese zu leicht nachzuvollziehen sind.
  • Eine aufgerufene Internetseite (URL) sollte immer mit "https:// beginnen.
  • Andere Internetfenster sollten geschlossen sein, um ein Hintergrund-Skript auszuschließen.
  • Banken fordern nie eine PIN oder TAN an. Bei solch einem Inhalt in einer Mail oder anderen Nachricht nie darauf eingehen.

Artikeltipp: Perfekter Schutz vor Phishing auf Chip.de

 

Die Einlagensicherung bei Nutzung einer Direktbank

Es macht keinen Unterschied, ob man die Hausbank oder eine Direktbank für sein Konto oder eine Anlage nutzt. Die Einlagensicherung ist einheitlich und verbindlich geregelt. Dies ist insbesondere ein Ergebnis aus den Bankenpleiten auf internationaler Ebene.

Rechtsgrundlage für die Einlagensicherung bildet das Einlagensicherungs- und Anlagentschädigungsgesetz (EAEG), BGBl. I S. 1842, zuletzt geändert durch Art. 13 des Gesetzes vom 09.12.2010, BGBl. I S 1900. Danach ist der Umfang des Entschädigungsanspruchs begrenzt auf den Gegenwert von 100.000 Euro der Einlagen sowie 90 vom Hundert der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften und den Gegenwert von 20.000 Euro.

Es empfiehlt sich für den Fall der Inanspruchnahme eines Entschädigungsanspruchs den Gesetzestext zu lesen, denn es sind auch die Details zu beachten.

Bildquelle:

Marko Greitschus / pixelio.de

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