Bußgeldkatalog 2012 - Was für ein Bußgeld sie aktuell erwartet
Zu schnell gefahren, zu wenig Abstand gehalten? Welches Bußgeld sie erwartet und ob sie ein Fahrverbot fürchten müssen. Die Klassiker und der ganze Bußgeldkatalog 2012.Der Bußgeldkatalog und der Tatbestandkatalog - Eine kurze Erklärung zum Bußgeldkatalog 2012 und zum Tatbestandkatalog.
Polizei und Straßenverkehrsbehören arbeiten bei der Ahndung von Verkehrsverstößen und der Festsetzung eines Bußgeldes daher nicht mit dem Bußgeldkatalog sondern dem Tatbestandskatalog. Allerdings bliebt hier festzuhalten, dass der auf der Seite des KBA vorhandene Tatbestandskatalog scheinbar nicht bei jeder Änderung des Bußgeldkatalogs überarbeitet wird, da ich hier die im Bußgeldkatalog verankerte Winterreifenpflicht noch nicht finden konnte. Hier ist allerdings der Bußgeldkatalog maßgeblich, da es sich beim Tatbestandskatalog nur um ein Hilfsmittel für die Kontrollbehörden handelt.
Verwarngeld oder Bußgeld - Die Erklärung zwischen Verwarngeld und Bußgeld
Für alle Verstöße gilt, dass Verstöße bis 35,- Euro im sogenannten Verwarngeldverfahren geahndet werden. Ihnen wird hier das jeweilige Verwarngeld angeboten und Sie entscheiden, ob sie es bezahlen oder nicht. Zahlen Sie, kommen keine weiteren Verwaltungsgebühren auf Sie zu. Allerdings können Sie auch keine Rechtsmittel mehr einlegen.
Verstöße die über 35,- Euro liegen oder bei denen die Zahlung eines Verwarngeldes abgelehnt wurden, werden im Bußgeldverfahren verfolgt. Hier fallen Verwaltungsgebühren, von derzeit knapp 30,- Euro an, aber Ihnen steht der Rechtsweg offen und Sie können gegen den Bußgeldbescheid klagen.
Sie sollten für eine Beratung zu einem konkreten Verkehrsverstoß einen Anwalt konsultieren, da nur dieser eine verbindliche Rechtsberatung durchführen kann. Sehen sie auch weiter unten den rechtlichen Hinweis.
Die Klassiker des Bußgeldkatalogs
Die Klassiker des Bußgeldkatalogs
Hier folgt eine Liste von klassischen Verkehrsverstößen und dem jeweiligen Bußgeld und Fahrverbot. Es handelt sich bei allen Verstößen um die Regelsätze, die bei einem erstmaligen Verstoß fällig werden, wenn der Fahrer schon außerhalb der Probezeit ist.
Alkohol und Drogen am Steuer - Gerade Alkohol und Drogen ziehen ein hohes Bußgeld mit Punkten und Fahrverbot nach sich.
In der Probezeit oder vor 21 Jahren gilt kein Alkohol. Beim Verstoß 250,- Euro 2 Pkt.
Fahren unter Drogen oder mit mehr als 0,5 Promille.
1. Verstoß 500,- Euro 4 Punkte 1 Monat Fahrverbot
2. Verstoß 1000,- Euro 4 Punkte 3 Monate Fahrverbot
3. Verstoß 1500,- Euro 4 Punkte 3 Monate Fahrverbot
Außerdem kann eine MPU drohen, deren Kosten sie ebenfalls tragen müssen.
Was der ein oder andere nicht weiß, ab 0,3 Promille können sie sich beim Hinzukommen von alkoholbedingten Ausfallerscheinungen bereits strafbar machen. Was den Verlust der Fahrerlaubnis nach sich ziehen kann. Sie müssen dann je nach Urteil des Gerichts den Führerschein neu erwerben und mit einer empfindlichen Geldbuße rechnen.
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Geschwindigkeit - Wegen Geschwindigkeit musste fast jeder schon ein Bußgeld zahlen. Hier die Richtsätze
Diese Tabelle ist eine grobe Übersicht für alle Fahrer eines PKW die außerhalb der Probezeit sind und zum ersten Mal erwischt wurden. Für alle anderen Fälle gibt es bei www.fahrtipps.de/ einen guten Bußgeldrechner, der auch LKW und andere Fahrzeuge umfasst.
Übertretung in km/h | Innerorts | Außerorts | ||||
Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |
bis 10 | 15,- | - | - | 10,- | - | - |
11 – 15 | 25,- | - | - | 20,- | - | - |
16 – 20 | 35,- | - | - | 30,- | - | - |
21 – 25 | 80,- | 1 | - | 70,- | 1 | - |
26 – 30 | 100,- | 3 | - | 80,- | 3 | - |
31 – 40 | 160,- | 3 | 1 Monat | 120,- | 3 | 1 Monat |
41 – 50 | 200,- | 4 | 1 Monat | 160,- | 3 | 1 Monat |
51 – 60 | 280,- | 4 | 2 Monate | 240,- | 4 | 1 Monat |
61 – 70 | 480,- | 4 | 3 Monate | 440,- | 4 | 2 Monate |
Über 70 | 680,- | 4 | 3 Monate | 600,- | 4 | 3 Monate |
Abstand - Drängeln kann auch ein erhebliches Bußgeld mit Fahrverbot nach sich ziehen.
Der Abstand wird in 1/10 des halben Tachowerts gemessen. Auch diese Tabelle gilt wieder für alle Fahrer eines PKW außerhalb der Probezeit, die erstmalig erwischt worden. Für alle anderen Fälle gibt es auch hier wieder einen Bußgeldrechner diesesmal bei www.verkehrsportal.de. Allerdings gilt der Rechner nur für Verstöße mit einem PKW.
Abstand kleiner als | Mehr als 80 km/h | ||
Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |
5 / 10 | 75,- | 1 | - |
4 / 10 | 100,- | 2 | - |
3 / 10 | 160,- | 3 | - |
2 / 10 | 240,- | 4 | - |
1 / 10 | 320,- | 4 | - |
Abstand kleiner als | Mehr als 100 km/h | ||
Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |
5 / 10 | 75,- | 1 | - |
4 / 10 | 100,- | 2 | - |
3 / 10 | 160,- | 3 | 1 Monat |
2 / 10 | 240,- | 4 | 2 Monate |
1 / 10 | 320,- | 4 | 3 Monate |
Abstand kleiner als | Mehr als 130 km/h | ||
Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |
5 / 10 | 100,- | 2 | - |
4 / 10 | 180,- | 3 | - |
3 / 10 | 240,- | 4 | 1 Monat |
2 / 10 | 320,- | 4 | 2 Monate |
1 / 10 | 400,- | 4 | 3 Monate |
Lenßen erklärt's Ihr Recht: Führerschein und Bußgeld |
Der aktuelle Bußgeldkatalog |
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Rote Ampel oder das Stopschild nicht gesehen ?
Wem ist nicht schon passiert, man glaubt noch bei Gelb mit über die Ampel zu kommen und dann zeigt sie doch schon rot.
Für Kraftfahrzeugführer
Achtung an Ampeln, die mit einem grünen Pfeil auf einem Blechschild markiert sind, hier muss bis zum Stillstand gebremst werden, sonst sind die Strafen genauso hoch, wie bei einer Missachtung des Rotlichts.
Missachteten des Rotlichts 90,- Euro 3 Punkte kein Fahrverbot
- mit Gefährdung 200,- Euro 4 Punkte 1 Monat Fahrverbot
- mit einem Unfall 240,- Euro 4 Punkte 1 Monat Fahrverbot
Rotphase dauerte mehr als 1 Sekunde 200,- Euro 4 Punkte 1 Monat Fahrverbot
- mit Gefährdung 320,- Euro 4 Punkte 1 Monat Fahrverbot
- mit Unfall 360,- Euro 4 Punkte 1 Monat Fahrverbot
Wenn sie das STOP-Schild übersehen, kostet es übrigens nur 10,- Euro.
Für Radfahrer:
Missachten des Rotlichts 45,- Euro 1 Punkt kein Fahrverbot
- mit Gefährdung 100,- Euro 1 Punkt kein Fahrverbot
- mit Unfall 120,- Euro 1 Punkt kein Fahrverbot
Rotphase dauerte mehr als 1 Sekunde 100,- Euro 1 Punkt kein Fahrverbot
- mit Gefährdung 160,- Euro 1 Punkt kein Fahrverbot
- mit Unfall 180,- Euro 1 Punkt kein Fahrverbot
Für Fußgänger
Missachten des Rotlichts 5,- Euro
- mit Unfall 10,- Euro
Überholen - Überholen wenn es nicht zulässig ist, ist immer gefährlich und teuer.
Der Verstoß zu überholen, obwohl ein Überholverbot galt, kostet 70,- Euro und 1 Punkt.
Danach wird es immer teuer, da es diverse Möglichkeiten des Verstoßes gibt, empfehle ich hier die Suchfunktion im Tatbestandskatalog, mit den Worten Überholen oder Überholverbot, sollten Sie fast alle Verstöße finden können.
Halten und Parken - Das Auto nur mal kurz abgestellt, um was zu erledigen, meist bleibt es beim Verwarngeld.
Wer kennt es nicht, kurz beim Bäcker reingesprungen oder nur schnell was in den Briefkasten geworfen und bei der Rückkehr hing ein Ticket am Scheibenwischer. Hier gibt es ebenfalls eine Menge an möglichen Verstößen, daher nur die absoluten Klassiker. Der erste Betrag ist immer fürs Halten der Zweite fürs Parken. Parken sie länger als eine Stunde oder behindern sie andere, wird es teurer, hier hilft wieder die Suchfunktion.
Für die meisten Verstöße gelten die folgenden Sätze:
Halten obwohl es nicht erlaubt ist kostet 10,- Euro
- mit Behinderung anderer 15,- Euro
Parken obwohl es nicht erlaubt ist kostet 15,- Euro
- mit Behinderung anderer 25,- Euro
- ab 1 Stunde 25,- Euro
- ab 1 Stunde mit Behinderung 35,- Euro
Hier nun noch ein Paar Sonderfälle, die besonders teuer sind und bei denen sie in den meisten Städten und Gemeinden sofort auf ihre Kosten abgeschleppt werden. Die Schleppkosten liegen hierbei oft zwischen 100,- und 200,- Euro.
Halten / Parken in der Feuerwehrbewegungszone 10,- / 35,- Euro
Halten / Parken in einer amtlichen Feuerwehrzufahrt 10,- / 35,- Euro
- mit Behinderung 15,- / 50,- Euro kein / 1 Punkt
Halten / Parken auf Schienen 20,- / 25,- Euro
- mit Behinderung 30,- / 35,- Euro
Parken auf Parkplatz für Schwerbehinderte 35,- Euro
Telefonieren während der Fahrt - Nur mal kurz ans Handy gegangen, weil der Anruf dringend war ?
Ein kurzer Hinweis, der Tatbestandskatalog spricht von der Benutzung eines Mobiltelefons durch Aufnehmen oder Halten. Man verstößt also schon, wenn man es trotz Headset kurz zum Wählen oder Abheben in die Hand nimmt. Die Nutzung als Kalender oder das Lesen einer SMS, sind also ebenfalls erfasst und kosten.
Für Kraftfahrzeugführer 40,- Euro 1 Punkt
Radfahrer 25,- Euro kein Punkt
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Sicherheitsgurt / Helm - Kurz um die Ecke gefahren ohne Helm und ohne Gurt ? Das ist das Bußgeld.
Den Schutzhelm auf dem Motorrad nicht getragen. 15,- Euro kein Punkt
Kind ohne Schutzhelm auf dem Motorrad transportiert. 40,- Euro 1 Punkt
Mehrere Kinder ohne Schutzhelm transportiert. 50,- Euro 1 Punkt
Den Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht getragen. 30,- Euro kein Punkt
Kindersicherung - Das Kind vom Sport geholt und keinen Kindersitz dabei gehabt ? Soviel Punkte müssen sie fürchten.
Für Kinder sieht der Gesetzgeber vor, dass Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, mit einem geeigneten Kindersitz gesichert werden müssen. Ihr Kind muss also älter als 12 oder größer als 1,50 m sein.
Was die Sicherung angeht, müssen Sie einen Kindersitz verwenden, der die Prüfnorm ECE 44/03 oder 44/04 erfüllt. Kindersitze mit den Prüfnormen ECE 44/01 und 44/02 fallen bußgeldtechnisch unter falsche Sicherung.
Interessant ist hier, dass nicht nur der Fahrzeugführer verantwortlich ist, sondern auch andere Verantwortliche belangt werden können. Transportiert also ein Freund ihre Kinder in ihrem Beisein, können sie auch für die falsche Sicherung belangt werden.
Außerdem kann ihnen die Polizei die Weiterfahrt untersagen, bis sie für einen anderen Transport oder eine dementsprechende Sicherung gesorgt haben. Was zusätzliche Kosten hervorrufen kann.
Sie sicherten ein Kind nicht vorschriftsmäßig. 30,- Euro kein Punkt
Sie sicherten mehrere Kinder nicht vorschriftsmäßig. 35,- Euro kein Punkt
Sie sicherten ein Kind nicht. 40,- Euro 1 Punkt
Sie sicherten mehrere Kinder nicht. 50,- Euro 1 Punkt
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Rechtlicher Hinweis - Dies ist keine Rechtsberatung fragen Sie Ihren Anwalt bei Bußgeldbescheiden.
Diese Seite stellt keine Rechtsberatung dar. Es handelt sich nur um eine Zusammenstellung der Regelsätze des Bußgeldkatalogs und eine sehr verkürzte Darstellung bestimmter Normen. Eine Rechtsberatung, die Ihren konkreten Einzelfall beleuchtet, um die in ihrem Fall zu erwartenden Folgen darzulegen, kann nur ein qualifizierter Jurist durchführen.