Der Bußgeldkatalog und der Tatbestandkatalog - Eine kurze Erklärung zum Bußgeldkatalog 2012 und zum Tatbestandkatalog.

 

Polizei und Straßenverkehrsbehören arbeiten bei der Ahndung von Verkehrsverstößen und der Festsetzung eines Bußgeldes daher nicht mit dem Bußgeldkatalog sondern dem Tatbestandskatalog. Allerdings bliebt hier festzuhalten, dass der auf der Seite des KBA vorhandene Tatbestandskatalog scheinbar nicht bei jeder Änderung des Bußgeldkatalogs überarbeitet wird, da ich hier die im Bußgeldkatalog verankerte Winterreifenpflicht noch nicht finden konnte. Hier ist allerdings der Bußgeldkatalog maßgeblich, da es sich beim Tatbestandskatalog nur um ein Hilfsmittel für die Kontrollbehörden handelt.

Verwarngeld oder Bußgeld - Die Erklärung zwischen Verwarngeld und Bußgeld

Für alle Verstöße gilt, dass Verstöße bis 35,- Euro im sogenannten Verwarngeldverfahren geahndet werden. Ihnen wird hier das jeweilige Verwarngeld angeboten und Sie entscheiden, ob sie es bezahlen oder nicht. Zahlen Sie, kommen keine weiteren Verwaltungsgebühren auf Sie zu. Allerdings können Sie auch keine Rechtsmittel mehr einlegen.

 

Verstöße die über 35,- Euro liegen oder bei denen die Zahlung eines Verwarngeldes abgelehnt wurden, werden im Bußgeldverfahren verfolgt. Hier fallen Verwaltungsgebühren, von derzeit knapp 30,- Euro an, aber Ihnen steht der Rechtsweg offen und Sie können gegen den Bußgeldbescheid klagen.

 

Sie sollten für eine Beratung zu einem konkreten Verkehrsverstoß einen Anwalt konsultieren, da nur dieser eine verbindliche Rechtsberatung durchführen kann. Sehen sie auch weiter unten den rechtlichen Hinweis.

Die Klassiker des Bußgeldkatalogs

Die Klassiker des Bußgeldkatalogs

Hier folgt eine Liste von klassischen Verkehrsverstößen und dem jeweiligen Bußgeld und Fahrverbot. Es handelt sich bei allen Verstößen um die Regelsätze, die bei einem erstmaligen Verstoß fällig werden, wenn der Fahrer schon außerhalb der Probezeit ist.

Alkohol und Drogen am Steuer - Gerade Alkohol und Drogen ziehen ein hohes Bußgeld mit Punkten und Fahrverbot nach sich.

In der Probezeit oder vor 21 Jahren gilt kein Alkohol. Beim Verstoß         250,- Euro       2 Pkt.

 

Fahren unter Drogen oder mit mehr als 0,5 Promille.

1. Verstoß                   500,- Euro       4 Punkte         1 Monat Fahrverbot

2. Verstoß                   1000,- Euro     4 Punkte         3 Monate Fahrverbot

3. Verstoß                   1500,- Euro     4 Punkte         3 Monate Fahrverbot

 

Außerdem kann eine MPU drohen, deren Kosten sie ebenfalls tragen müssen.

 

Was der ein oder andere nicht weiß, ab 0,3 Promille können sie sich beim Hinzukommen von alkoholbedingten Ausfallerscheinungen bereits strafbar machen. Was den Verlust der Fahrerlaubnis nach sich ziehen kann. Sie müssen dann je nach Urteil des Gerichts den Führerschein neu erwerben und mit einer empfindlichen Geldbuße rechnen.

Geschwindigkeit - Wegen Geschwindigkeit musste fast jeder schon ein Bußgeld zahlen. Hier die Richtsätze

Diese Tabelle ist eine grobe Übersicht für alle Fahrer eines PKW die außerhalb der Probezeit sind und zum ersten Mal erwischt wurden. Für alle anderen Fälle gibt es bei www.fahrtipps.de/ einen guten Bußgeldrechner, der auch LKW und andere Fahrzeuge umfasst.

 

Übertretung in km/h

Innerorts

Außerorts

Bußgeld

Punkte

Fahrverbot

Bußgeld

Punkte

Fahrverbot

bis 10

15,-

-

-

10,-

-

-

11 – 15

25,-

-

-

20,-

-

-

16 – 20

35,-

-

-

30,-

-

-

21 – 25

80,-

1

-

70,-

1

-

26 – 30

100,-

3

-

80,-

3

-

31 – 40

160,-

3

1 Monat

120,-

3

1 Monat

41 – 50

200,-

4

1 Monat

160,-

3

1 Monat

51 – 60

280,-

4

2 Monate

240,-

4

1 Monat

61 – 70

480,-

4

3 Monate

440,-

4

2 Monate

Über 70

680,-

4

3 Monate

600,-

4

3 Monate

 

Abstand - Drängeln kann auch ein erhebliches Bußgeld mit Fahrverbot nach sich ziehen.

Der Abstand wird in 1/10 des halben Tachowerts gemessen. Auch diese Tabelle gilt wieder für alle Fahrer eines PKW außerhalb der Probezeit, die erstmalig erwischt worden. Für alle anderen Fälle gibt es auch hier wieder einen Bußgeldrechner diesesmal bei www.verkehrsportal.de. Allerdings gilt der Rechner nur für Verstöße mit einem PKW.

Abstand kleiner als

Mehr als 80 km/h

Bußgeld

Punkte

Fahrverbot

5 / 10

75,-

1

-

4 / 10

100,-

2

-

3 / 10

160,-

3

-

2 / 10

240,-

4

-

1 / 10

320,-

4

-

 

Abstand kleiner als

Mehr als 100 km/h

Bußgeld

Punkte

Fahrverbot

5 / 10

75,-

1

-

4 / 10

100,-

2

-

3 / 10

160,-

3

1 Monat

2 / 10

240,-

4

2 Monate

1 / 10

320,-

4

3 Monate

 

Abstand kleiner als

Mehr als 130 km/h

Bußgeld

Punkte

Fahrverbot

5 / 10

100,-

2

-

4 / 10

180,-

3

-

3 / 10

240,-

4

1 Monat

2 / 10

320,-

4

2 Monate

1 / 10

400,-

4

3 Monate

Rote Ampel oder das Stopschild nicht gesehen ?

Wem ist nicht schon passiert, man glaubt noch bei Gelb mit über die Ampel zu kommen und dann zeigt sie doch schon rot.

 

Für Kraftfahrzeugführer

 

Achtung an Ampeln, die mit einem grünen Pfeil auf einem Blechschild markiert sind, hier muss bis zum Stillstand gebremst werden, sonst sind die Strafen genauso hoch, wie bei einer Missachtung des Rotlichts.

 

Missachteten des Rotlichts    90,- Euro         3 Punkte         kein Fahrverbot

- mit Gefährdung                   200,- Euro       4 Punkte         1 Monat Fahrverbot

- mit einem Unfall                  240,- Euro       4 Punkte         1 Monat Fahrverbot

 

Rotphase dauerte mehr als 1 Sekunde          200,- Euro       4 Punkte         1 Monat Fahrverbot

- mit Gefährdung                                           320,- Euro       4 Punkte         1 Monat Fahrverbot

- mit Unfall                                                    360,- Euro       4 Punkte         1 Monat Fahrverbot

 

Wenn sie das STOP-Schild übersehen, kostet es übrigens nur 10,- Euro.

 

Für Radfahrer:

 

Missachten des Rotlichts                   45,- Euro         1 Punkt           kein Fahrverbot

- mit Gefährdung                               100,- Euro       1 Punkt           kein Fahrverbot

- mit Unfall                                        120,- Euro       1 Punkt           kein Fahrverbot

 

Rotphase dauerte mehr als 1 Sekunde          100,- Euro       1 Punkt           kein Fahrverbot

- mit Gefährdung                                            160,- Euro       1 Punkt           kein Fahrverbot

- mit Unfall                                                      180,- Euro       1 Punkt           kein Fahrverbot

 

Für Fußgänger

 

Missachten des Rotlichts                               5,- Euro

- mit Unfall                                                    10,- Euro

Überholen - Überholen wenn es nicht zulässig ist, ist immer gefährlich und teuer.

Der Verstoß zu überholen, obwohl ein Überholverbot galt, kostet 70,- Euro und 1 Punkt.

 

Danach wird es immer teuer, da es diverse Möglichkeiten des Verstoßes gibt, empfehle ich hier die Suchfunktion im Tatbestandskatalog, mit den Worten Überholen oder Überholverbot, sollten Sie fast alle Verstöße finden können.

Halten und Parken - Das Auto nur mal kurz abgestellt, um was zu erledigen, meist bleibt es beim Verwarngeld.

Wer kennt es nicht, kurz beim Bäcker reingesprungen oder nur schnell was in den Briefkasten geworfen und bei der Rückkehr hing ein Ticket am Scheibenwischer. Hier gibt es ebenfalls eine Menge an möglichen Verstößen, daher nur die absoluten Klassiker. Der erste Betrag ist immer fürs Halten der Zweite fürs Parken. Parken sie länger als eine Stunde oder behindern sie andere, wird es teurer, hier hilft wieder die Suchfunktion.

 

Für die meisten Verstöße gelten die folgenden Sätze:

Halten obwohl es nicht erlaubt ist kostet                  10,- Euro

- mit Behinderung anderer                                        15,- Euro

 

Parken obwohl es nicht erlaubt ist kostet                  15,- Euro

- mit Behinderung anderer                                        25,- Euro

- ab 1 Stunde                                                             25,- Euro

- ab 1 Stunde mit Behinderung                                 35,- Euro

 

 

Hier nun noch ein Paar Sonderfälle, die besonders teuer sind und bei denen sie in den meisten Städten und Gemeinden sofort auf ihre Kosten abgeschleppt werden. Die Schleppkosten liegen hierbei oft zwischen 100,- und 200,- Euro.

 

Halten / Parken in der Feuerwehrbewegungszone                10,- / 35,- Euro

Halten / Parken in einer amtlichen Feuerwehrzufahrt           10,- / 35,- Euro

- mit Behinderung                                                     15,- / 50,- Euro           kein / 1 Punkt

 

Halten / Parken auf Schienen                                    20,- / 25,- Euro

- mit Behinderung                                                     30,- / 35,- Euro

 

Parken auf Parkplatz für Schwerbehinderte             35,- Euro

Telefonieren während der Fahrt - Nur mal kurz ans Handy gegangen, weil der Anruf dringend war ?

Ein kurzer Hinweis, der Tatbestandskatalog spricht von der Benutzung eines Mobiltelefons durch Aufnehmen oder Halten. Man verstößt also schon, wenn man es trotz Headset kurz zum Wählen oder Abheben in die Hand nimmt. Die Nutzung als Kalender oder das Lesen einer SMS, sind also ebenfalls erfasst und kosten.

 

Für Kraftfahrzeugführer        40,- Euro         1 Punkt

Radfahrer                               25,- Euro         kein Punkt

Sicherheitsgurt / Helm - Kurz um die Ecke gefahren ohne Helm und ohne Gurt ? Das ist das Bußgeld.

 

Den Schutzhelm auf dem Motorrad nicht getragen.            15,- Euro         kein Punkt

 

Kind ohne Schutzhelm auf dem Motorrad transportiert.     40,- Euro         1 Punkt

 

Mehrere Kinder ohne Schutzhelm transportiert.                   50,- Euro         1 Punkt

 

Den Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht getragen.       30,- Euro         kein Punkt

Kindersicherung - Das Kind vom Sport geholt und keinen Kindersitz dabei gehabt ? Soviel Punkte müssen sie fürchten.

Für Kinder sieht der Gesetzgeber vor, dass Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, mit einem geeigneten Kindersitz gesichert werden müssen. Ihr Kind muss also älter als 12 oder größer als 1,50 m sein.

Was die Sicherung angeht, müssen Sie einen Kindersitz verwenden, der die Prüfnorm ECE 44/03 oder 44/04 erfüllt. Kindersitze mit den Prüfnormen ECE 44/01 und 44/02 fallen bußgeldtechnisch unter falsche Sicherung.

Interessant ist hier, dass nicht nur der Fahrzeugführer verantwortlich ist, sondern auch andere Verantwortliche belangt werden können. Transportiert also ein Freund ihre Kinder in ihrem Beisein, können sie auch für die falsche Sicherung belangt werden.

 

Außerdem kann ihnen die Polizei die Weiterfahrt untersagen, bis sie für einen anderen Transport oder eine dementsprechende Sicherung gesorgt haben. Was zusätzliche Kosten hervorrufen kann.

 

Sie sicherten ein Kind nicht vorschriftsmäßig.                     30,- Euro         kein Punkt

Sie sicherten mehrere Kinder nicht vorschriftsmäßig.          35,- Euro         kein Punkt

 

Sie sicherten ein Kind nicht.                                                 40,- Euro         1 Punkt

Sie sicherten mehrere Kinder nicht.                                      50,- Euro         1 Punkt

Rechtlicher Hinweis - Dies ist keine Rechtsberatung fragen Sie Ihren Anwalt bei Bußgeldbescheiden.

Diese Seite stellt keine Rechtsberatung dar. Es handelt sich nur um eine Zusammenstellung der Regelsätze des Bußgeldkatalogs und eine sehr verkürzte Darstellung bestimmter Normen. Eine Rechtsberatung, die Ihren konkreten Einzelfall beleuchtet, um die in ihrem Fall zu erwartenden Folgen darzulegen, kann nur ein qualifizierter Jurist durchführen.

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