Forderungen eintreiben - aber wie?

Einen Rechtsanwalt oder ein Inkassobüro damit beauftragen, seine Forderungen einzutreiben.

Forderungen von Dritten eintreiben zu lassen bedeutet erst einmal weitere Kosten. Die Eintreibung der Außenstände kann sich unverhältnismäßig in die Länge ziehen, so dass es zur weiteren Belastung werden kann.

Factoring – Die eigenen Rechnungen verkaufen.

Wer sich hierfür entscheidet, muss sich nicht mehr um die Eintreibung der Forderung kümmern. Zu beachten ist dabei aber, dass eine neue Kalkulation der eigenen Preise notwendig ist, um seinen eigenen Verbindlichkeiten gerecht zu werden.

Je nach Vertragsvereinbarungen mit den Factoring-Gesellschaften bekommen die eigenen Kunden die Rechnungen von eben dieser ausgestellt. Dieses wirkt auf manche Kunden ziemlich befremdlich oder sogar unseriös.

Das Mahnverfahren selbst in die Hand zu nehmen.

Dies ist gerade für kleine Betriebe und Existenzgründer die kostengünstigste Alternative.Um hier schnell zum Erfolg zu kommen, sind Fingerspitzengefühl und "am Ball bleiben" die wichtigsten Voraussetzungen.

Von der Rechnung bis zum Mahnbescheid - Wichtige Schritte bis zum Mahnbescheid

  • Schon in der Rechnung das Zahlungsziel vermerken. Dies ist verbindlich und versetzt nach Ablauf der Fristsetzung den Zahlungspflichtigen in Verzug.

  • Die erste Mahnung als Zahlungserinnerung deklarieren. Jeder kann mal was vergessen, vielleicht ist die Rechnung wirklich nur untergegangen.

  • Nach einer Woche die 2. Mahnung schicken. Diesmal fordernder und mit dem Vermerk, bei Nichtzahlung das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten.

  • Den Online Mahnbescheid einleiten.

Nicht verzweifeln...

Lösung verzweifelt gesucht

Wann ist der Mahnbescheid sinnvoll?

Ein Mahnbescheid in die Wege zu leiten ist sinnvoll:

  • wenn man den Auftrag erfolgreich ausgeführt hat.
  • wenn es keine Beanstandungen seitens des Kunden gegeben hat.
  • wenn man nicht mit einem Widerspruch rechnet
  • wenn man die Verjährung abwenden will, denn ein gerichtliches Mahnverfahren unterbricht diese

Der Online Mahnbescheid - Ein kostengünstiger Weg an sein Geld zu kommen

Auf dieser Seite kann man den Online Mahnbescheid ausfüllen. Zu jeder Seite gibt es eine gut verständliche Hilfe und eine Überprüfung der Eingaben.

Ist alles ausgefüllt, hat man zwei Möglichkeiten den Mahnbescheid an das zuständige Amtsgericht zu schicken.

  • Man druckt seinen Antrag im Barcode Verfahren als PDF aus und schickt es per Post zum zuständigen Amtsgericht.

  • Übertragung per Internet mit passender Signaturkarte.

Nach Eingang beim Amtsgericht wird der Antrag formell überprüft, hierbei wird nicht die Forderung selbst in Frage gestellt.

Ein paar Tage später bekommt man die Bestätigung, dass der Mahnbescheid zugestellt wird und die Rechnung für diesen.

Die Gerichtskosten betragen:

  • Bis 900 € Forderung: 23,-- €

  • Bis 1250 € Forderung: 27,50 €

  • Bis 1500 € Forderung: 32,50 €

Dieser Betrag wird im Mahnbescheid neben der Hauptforderung ebenfalls dem säumigen Kunden in Rechnung gestellt.

Nun hat der Schuldner zwei Wochen Zeit, seine Schulden zu begleichen oder Widerspruch einzulegen. 

Im günstigsten Fall hat man so seine Forderungen innerhalb von wenigen Wochen inkl. der Gerichtskosten auf dem Konto.

Legt der Schuldner Widerspruch ein, steht man allerdings wieder am Anfang. Nun hat man die Möglichkeit über das Klageverfahren an sein Geld zu kommen.

Reagiert der Schuldner nicht auf den Mahnbescheid, bekommt man nach einer bestimmten Frist die Möglichkeit einen Vollstreckungsbescheid zustellen zu lassen. Hierzu bekommt man gesondert Post vom Amtsgericht.

Ausführliche Informationen zum Mahnbescheid

IHK Hannover

Online Mahnantrag

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