Voraussetzungen

Jura ist ein Studienzweig und kann nur an Universitäten und Hochschulen erlernt werden. Notwendig dafür ist in jedem Falle das Abitur. Doch damit meist nicht genug: Oftmals ist der Studiengang dermaßen überfüllt, dass die Universitäten gezwungen sind, eine Grenze zum "Aussieben" der Bewerber einzuführen. Dies geht bestens über den Numerus Clausus, bei dem die Abiturnote als Entscheidungskriterium gilt.

Die Höhe des NC ist von Universität zu Universität verschieden. Maßgeblich sind die Anzahl der angebotenen Studienplätze sowie die Zahl der Bewerber. In der Regel liegt die zu überspringende Hürde für Jura bei einem NC zwischen 1,5 und 2. Manche Universitäten kommen gänzlich ohne Aufnahmebegrenzung aus, andere gestalten sie noch strikter.

Es macht also bereits Sinn, sich im Vorfeld der Studienbewerbung zu informieren, welchen NC die gewünschte(n) Universität(en) als Begrenzung  eingeführt haben.

 

Die Kosten

Das Jurastudium

Die Studiengebühren machen auch vor dem Jurastudenten nicht halt. Darum sollte man sich frühzeitig die Frage der Finanzierung stellen. Pro Semester kommen immerhin Forderungen zwischen 200 und 500 Euro auf die meist leidgeplagte Brieftasche zu. Die Höhe der Kosten variiert zwischen den Bundesländern, beinhaltet aber meist ein Semesterticket für die öffentlichen Verkehrsmittel.

Daneben ist immer auch eine finanzielle Rücklage für Fachbücher und Skripten einzuplanen. Natürlich lernt man auf der Uni alles Notwendige und im Zweifel gibt es ja Bibliotheken und das Internet. Aber das reicht nicht. Zur Vor- bzw. Nacharbeit am heimischen Schreibtisch gibt es schlichtweg keine Alternative und so sammelt sich über die Semester bei den meisten Studenten eine eigene kleine Jura-Bibliothek an.

 

Die ersten Semester

Wie bei jedem anderen Studiengang ist auch bei Jura die Anfangszeit hart. Man taucht in eine Thematik, mit der man zumeist noch keinen Kontakt hatte. Neue Menschen, Fachbegriffe, überfüllte Hörsäle und eine Eigenverantwortung, die man vorher nicht kannte.

Das Jurastudium befindet sich derzeit in einigen Bundesländern in einem Wandel: War vorher noch genau festgelegt, welche Prüfungen erbracht werden müssen, so verändert sich vieles hin zu austauschbaren Modulen, die dem Studenten zumindest einen Hauch von eigener Wahl überlassen. Dennoch müssen bestimmte Kurse absolviert und gewisse Prüfungsleistungen erbracht werden. Meist bestehen diese in den vielen Klausuren und den zur Ferienzeit zu schreibenden Hausarbeiten.

Im Grundstudium, das sich meist über 3-4 Semester erstreckt, bekommt man einen Einblick in die Rechtsgebiete des Bürgerlichen und Öffentlichen Rechts sowie des Strafrechts. Man taucht hier in die Grundzüge und ersten Spezialisierungen ein. Dies ist spannend und besonders interessant, wenn sich dem Studenten all das Gelernte zu einer vollständigen Einheit zusammenfügt. Es werden Zusammenhänge sichtbar, die der Jura-Laie nie erkennen wird.

Trocken ist das Studium nicht. Jura ist das pralle Leben. Was einem beigebracht wird, findet seinen Ursprung im alltäglichen Leben.

 

Die erste Spezialisierung

Hat der Jurastudent die ersten Semester erfolgreich absolviert, wartet das Hauptstudium. Hier taucht er tiefer in die Rechtsmaterie und hat erstmals Gelegenheit, sich zu spezialisieren.

Die Länge des Hauptstudiums beträgt erneut um die 4 Semester. Im Gegensatz zum Grundstudium wird man nun nicht mehr mit hunderten Kommilitonen in einen überfüllten Hörsaal gequetscht, sondern darf den Ausführungen der Professoren in Klassenzimmerstärke beiwohnen.

Neben den Vorlesungen besucht der Jurastudent nun Seminare. Der Unterschied zwischen beidem liegt im Maß der Selbstbeteiligung: Vorlesungen verlangen meist keinerlei Mitarbeit. Es sei denn, der Professor hält einem spontan das Mikro unter die Nase und stellt eine Frage. Bei Seminaren aber werden meist Vorträge vergeben, die von den Studenten zu bearbeiten und anschließend natürlich vorzutragen sind.

Welchen Seminaren man folgen will, sollte gut überlegt sein. Denn der so genannte Schwerpunktbereich – also das Festlegen auf ein Rechtsgebiet – beeinflusst nicht selten später die weiteren Spezialisierungen.

 

Das Praktikum

Neben der rein theoretischen Ausbildung sind vom Jurastudenten meist gewisse Praktika zu erfüllen. Diese liegen in der Regel zwischen 12 und 16 Wochen, die während des gesamten Studiums nachgewiesen werden müssen.

Oftmals wird man in 3-4 Semesterferien ein einmonatiges Praktikum bei einem Anwalt oder Notar, bei der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht absolvieren.

Die Zeit ist deshalb sehr erlebnisreich, weil man das zuvor Erlernte nun erstmals praktisch angewendet sieht. Man darf Akten lesen, deren Verhandlungen man wenig später beiwohnt. Gespräche mit Juristen geben zudem einen weiteren Einblick in die tägliche Arbeit des Rechtsstaates.

 

Das erste Examen

Hat man seine 8-9 Semester bewältigt und alle Prüfungsvoraussetzungen erfüllt, wartet das erste Examen auf den Prüfling. Dazu bereitet man sich 1-2 Semester in einem Repetitorium vor. Anschließend folgen diverse Klausuren, Vorträge und mündliche Prüfungen, die allesamt vor den Prüfern der Universität abzulegen sind, in der man eingeschrieben ist.

Meist dauert die reine Prüfungszeit ein komplettes Semester. Dabei hat man teilweise zwischen zwei Klausuren nur wenige Tage Zeit. Und manchmal können dazwischen auch Wochen liegen.

 

Das Referendariat

Nun geht's erstmals in die praktische Seite der Ausbildung. Der Referendar muss zwei weitere Jahre bewältigen, die ihm einiges abverlangen.

Zum einen muss er ganz normal einem Unterricht beiwohnen. Hier werden ihm die Probleme des Juristenalltages sehr viel näher erläutert als dies im Studium – wo lediglich die Grundlagen zu erwerben sind – möglich wäre.

Das JurastudiumZum anderen wird nun praktisch gearbeitet. Der Referendar muss zeitlich begrenzte Stationen bei Anwälten, Richtern und der Staatsanwaltschaft halten. Hierbei ist es unumgänglich, erste Tätigkeiten selbständig zu verrichten. Wer Glück hat, kann kleinere Verhandlungen auf Seiten der Staatsanwaltschaft oder der Verteidigung schon alleine leiten – natürlich unter Aufsicht des Ausbildungsleiters.

Ganz großer Vorteil: Hierfür bekommt der Referendar bereits Geld. Je nach Bundesland wird seine Ausbildung mit etwa 700 bis 1100 Euro gefördert.

 

 

Das Staatsexamen

Abschließend steht dem Referendar, der sich einst vom Studenten hochgearbeitet hat, nur noch das Staatsexamen im Weg, bevor er seine Tätigkeit als Volljurist aufnehmen kann. Hier sind nun je nach Bundesland zwischen etwa 8-10 Klausuren zu schreiben, denen wenige Monate später eine mündliche Prüfung folgt.

Im Gegensatz zum ersten Examen werden diese Prüfungen nicht mehr vor der Universität, sondern den Justizprüfungsämtern des Bundeslandes absolviert.

 

Wer nichts wird, wird Jurist?

Insgesamt dauert das Studium mindestens 7 Jahre. Die gewonnenen Einblicke sind jedoch sehr interessant und überbrücken die Zeit schnell. Dennoch sollte man vorher abschätzen, worauf man sich einlässt. Denn der Stress und der Druck nehmen zu. Wer sich für Jura entscheidet, sollte etwa nach dem Grundstudium erstmals Bilanz ziehen. Gefällt einem das alles nicht, macht es keinen Sinn, sich durch die weiteren Semester zu quälen. Hat man Spaß, kann man die weitere Hürden sicher motivierter angehen.

Hat man alles das aber erfolgreich bewältigt, befindet man sich in einem ausgewählten Kreis. Die Masse an Menschen, mit der man beim Studienbeginn loslief, ist zu einem kleinen und überschaubaren Kreis geschrumpft.

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