Darum solltest du Fitnessstudio-Schnupperkurse und Probetrainingstage nutzen

Willst du dich im Fitnesscenter sportlich betätigen, nutze zunächst angebotene Schnupperkurse. So bekommst du schnell ein Feeling dafür, ob es wirklich DAS ist, was du dir vorgestellt hast. Beim Probetraining findest du schnell heraus, ob ein dauerhafter Besuch in der "Muckibude" infrage kommt. Es ist einfacher, zu sagen, im neuen Jahr treibe ich mehr Sport und melde mich im Fitnessstudio an als den guten Vorsatz dauerhaft umzusetzen.

Willst du nicht in die Fitnessstudio Vertragsfalle tappen, die gerne auch am "Tag der offenen Tür" zuschnappt, überlege dir gründlich, ob dein Wunsch, regelmäßig Sport zu treiben zugleich mit einer Fitnessstudio-Vertragsbindung einhergehen muss. Schließlich gibt es noch andere Möglichkeiten, die wesentlicher günstiger (mitunter sogar kostenlos) sind, um den guten Vorsatz im neuen Jahr umzusetzen. Einige Sportarten stelle ich dir auf meinem Blog vor: https://wohnenundwohlfühlentipps.de/2019/01/fuenf-sportliche-aktivitaeten-mit-spassfaktor-die-du-kennen-musst/

Drum prüfe, wer sich ewig bindet, gilt auch bei Fitnessstudioverträgen

Januar und Februar sind zwei Monate, in denen Sportcenter reichlich Zulauf erfahren. Was daran liegt, dass viele Leute sich entschließen, ihren in der Neujahrsnacht gefassten guten Vorsatz zu Jahresbeginn sofort umzusetzen. Getreu dem Motto: Was du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen! An sich eine lobenswerte Einstellung, jedoch nicht in Hinblick auf einen voreiligen Vertragsabschluss im Fitnessstudio.

Clevere Fitnessstudiobetreiber (was nicht heißen soll, jeder Inhaber eines Sportstudios ist gewieft oder will nur "absahnen) locken zu Jahresbeginn mit tollen Angeboten. Hellhörig solltest du werden, wenn dir ein unverschämt guter Preis angeboten wird, der "nur" an eine einzige Bedingung geknüpft ist. Und die wäre? Du sollst (möglichst sofort) einen langfristigen Fitnessstudiovertrag abschließen, wenn du vom attraktiven Preisangebot profitieren möchtest!

Achtung, hierbei handelt es sich um eine Fitnessstudio Vertragsfalle! Aus "der Nummer" kommst du so schnell nicht heraus, sobald du dich von diesem verlockenden Angebot "blenden" lässt. In dem Moment weißt du noch gar nicht, was dich in den folgenden Jahren erwartet, in denen der Sportstudiovertrag läuft. Was, wenn du plötzlich ein vielversprechendes Jobangebot in einer anderen Stadt bekommst? Oder wenn du der Liebe wegen woandershin ziehen möchtest? Dann bist du immer noch vertraglich gebunden.

Die meisten Verträge haben eine zweijährige Laufzeit. Diese geht oftmals automatisch in eine einjährige (mehr ist nicht gestattet) Verlängerung über. Es sei denn, der Vertrag läuft danach ohnehin aus oder du kündigst ihn zuvor fristgerecht. Übrigens können nach einer automatischen Fitnessstudio-Vertragsverlängerung die Gebühren anschließend steigen.

Merke: Sowohl für die Höhe der Aufnahmegebühren als auch für die Höhe der Sportstudiobeiträge gibt es keine gesetzlichen Grenzen!

Fitnessstudiovertrag binnen von zwei Wochen widerrufen?

Grundsätzlich gilt: Nie voreilig einen Fitnessstudiovertrag abzuschließen! Überlegst du es dir plötzlich anders, ist ein Widerruf nicht möglich. Die zweiwöchige Widerrufsfrist greift in dem Fall nicht.

 

Außerordentliche Kündigung des Fitnessstudiovertrages wegen Umzug

Vergiss es, wenn du im Falle eines Umzugs mit dem Gedanken an eine außerordentliche Kündigung spielst. Ein Wohnungswechsel (Umzug, Ortswechsel) stellt keinen Grund für eine außerordentliche Kündigung deines Vertrages mit dem Sportstudio dar. Dies hat bereits im Jahr 2016 der Bundesgerichtshof (siehe Mitteilung der Pressestelle Nr. 79/2016) entschieden.

Vorzeitige Vertragskündigung aus unerwartetem Grund

Anders verhält es sich mit einer vorzeitigen Vertragskündigung, wenn eine Schwangerschaft attestiert wurde oder dein Arzt dir eine Erkrankung bescheinigt, die es dir unmöglich macht, weiterhin zu trainieren. Viele Studios akzeptieren in solchen Fällen die vorzeitige (oder außerordentliche) Kündigung des Langzeitvertrages.

Tipp: Schaue dir die Kündigungsregelungen im genauer an. Achte vor allem darauf, dass die Möglichkeit eingeräumt wird, monatlich kündigen zu können. Ebenso solltest du dich vorher informieren, ob es im Nachhinein möglich wäre, Änderungen am Fitnessstudiovertrag vornehmen zu lassen. Allgemein sind die Kündigungsfristen einzuhalten, die jedoch höchstens drei Monate bis Vertragsende betragen dürfen.

Wenn das Fitnessstudio den Standort wechselt oder ein Betreiberwechsel stattfindet

Wenn das Fitnessstudio seinen Standort wechselt und dir der Weg dorthin zu weit ist, kommst du aus der Vertragsfalle heraus. Der Betreiber darf dir in dem Fall die vorzeitige Kündigung nicht verweigern. Selbst dann nicht, wenn sich der neue Standort des Studios innerhalb des Stadtgebiets befindet und diesbezüglich eine vertragliche Klausel vermerkt war (siehe hierzu: Oberlandesgericht Hamm, AZ 17 U 109/91). Findet hingegen nur ein Betreiberwechsel statt, die angebotenen Kurse bleiben ebenso wie die Sportgeräte vorhanden, berechtigt das wiederum keine vorzeitige Kündigung deines Fitnessstudiovertrags.

Du siehst also, Fitnessstudio Vertragsfallen sind "nicht ohne".

Schnell wieder aussteigen, weil

  • es keinen Spaß mehr macht, zu trainieren,
  • aus beruflichen (oder privaten) Gründen, die Zeit fürs Training fehlt,
  • oder ein Umzug in eine neue Stadt geplant ist,

ist so einfach nicht möglich.

Mitunter bieten Studiobetreiber zwar Vertragsübernahmen durch Dritte an. Diesbezüglich sind Fallstricke keine Seltenheit, weshalb du auch hier Obacht geben musst. Ein Vertragsabschluss will wohl überlegt sein, damit aus dem Sportstudiotraining kein teurer Spaß mit Langzeitwirkung wird!

KreativeSchreibfee, am 18.01.2019
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Bildquelle:
Kerstin Schuster (Slender You: Sanftes Körpertraining, Entspannung und Wohlbefinden)

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