Der Antrag auf das persönliche Budget

Rechte behinderter MenschenIm Rahmen des persönlichen Budgets sollen die für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zur Verfügung stehenden Gelder und die für Therapien und Betreuung verwendeten Guthaben dem Patienten in Eigenverantwortung übergeben werden. Der behinderte Mensch oder der von Behinderung bedrohte Mensch können die entsprechenden Leistungen bei einem selbst ausgewählten Leistungserbringer einkaufen und mit Geld oder Gutscheinen begleichen. Häufig sind die Vorstellungen zum persönlichen Budget sehr vage, eine Beratung zu allen zustehenden Leistungen und der Abrechnung der Kosten kann man bei einem der Leistungsträger beanspruchen und wahrnehmen. Ist die Pflegekasse ein Leistungsträger, wird man dort als Patient oder Bevollmächtigter eine umfassende Auskunft zu allen Details bekommen. Auch die Krankenkasse oder das Sozialamt können für den Patienten ein Ansprechpartner sein, je nachdem, wer die bisher gezahlten Leistungen ausschüttete und verwaltete. Dort ist auch der Antrag auf Bewilligung des persönlichen Budgets zu stellen.

Vor Antragstellung zum persönlichen Budget über die Leistungen Informationen einholen

Eine gute Information über alle Leistungen, die dem einzelnen Patienten zustehen, muss unbedingt im Vorfeld stattfinden. Diese Informationen sind vom Patienten in Eigenverantwortung einzuholen, da man eine Nachforderung nur unter Wartezeiten und bürokratischem Aufwand beantragen kann. Wichtig ist es, vor der Beantragung des persönlichen Budgets genaue Kenntnisse zu erringen, welche Leistung dem Patient zusteht, wie viel diese kostet und wo er diese erhalten kann. Die Verhandlungen zum persönlichen Budget erfolgen in Zusammenarbeit aller an der Pflege und an Therapien beteiligter Kostenträger. Vom Hauptkostenträger sind Anfragen an alle weiteren Leistungsträger zu richten, die innerhalb von 14 Tagen zu beantworten sind. Dann setzen die Kostenträger eine Konferenz zur Verhandlung und Festsetzung der persönlichen Budgetzahlung und der Ausgabe von Gutscheinen für Tag- oder Nachtpflege fest. Diese Konferenz wird im Beisein des Patienten oder einer bevollmächtigten Person die individuellen Leistungen zum persönlichen Budget festlegen. Mit dem Wissen um alle zu verhandelnden Posten der Pflege, Therapie, Transportleistungen und Teilhabeansprüche kann sich die betreffende Person oder der Bevollmächtigte effektiv an der Diskussion um die Festlegung der Kosten beteiligen. So sind die Eckpfeiler für die individuelle Pflege gut zu bauen.

Das persönliche Budget erhöht nicht die Höhe der zu beanspruchenden Leistungen

Wichtig zu wissen ist für Betroffene, dass es sich bei der Leistungserbringung in Form des persönlichen Budgets nicht um eine Erhöhung der Leistung handelt, es ist nur eine andere Form der Auszahlung und Absicherung. Diese Form soll den betreffenden Personen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen und die Freiheit schenken, Leistungen bei selbst ausgewählten Leistungserbringern in Eigenverantwortung einzukaufen.
Es ist auch möglich für behinderte Kinder oder von Behinderung bedrohte Kinder das persönliche Budget zu beantragen. In diesem Fall sind die Eltern oder der Vormund in der Rolle des Antragsstellers.

Immortelle, am 19.03.2014
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Bildquelle:
von Loeper Literaturverlag, Karlsruhe (Kleine Brötchen backen? Buchvorstellung)
von Loeper Literaturverlag, Karlsruhe (Emil ständig unter Strom - eine Rezension)

Autor seit 13 Jahren
171 Seiten
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