Das Schadenmanagement durch die Kfz-Haftpflichtversicherung des Schädigers
Wie Versicherungen versuchen, Ihnen nach einem unverschuldetem Unfall das Ruder aus der Hand zu nehmen. Kosteneinsparung zu Lasten der Unfallopfer als toller Service getarnt.Ein realer Fall und der Albtraum des Opfers.
Vor einigen Jahren hatte meine Tochter einen Unfall. Es war Anfang Dezember und ein langer, harter Winter sollte folgen. Der Gegner hatte zu 100 % die Schuld. Vorfahrt missachtet, Gott sei Dank nur Blechschaden. Die Unfall-Aufnahme durch die Polizei war eindeutig. Der Gegner bekam ein Bußgeld.
Der Astra war schon älter, war aber noch gut in Schuss. Da der TÜV anstand, hatten wir noch mal fast 1000 € investiert. Jetzt war er aber nicht mehr fahrbereit.
Wir schleppten den Wagen erstmal auf unser Grundstück.
Riefen am nächsten Tag die gegnerische Versicherung an. Ich erkundigte mich explizit nach der weiteren Vorgehensweise, und ob ich den Astra in meine Stamm-Werkstatt verbringen könnte.
"Nein, wir haben ein Schadensmanagement, Sie müssen eine unserer Vertragswerkstätten aufsuchen. Auf Wunsch holen wir das Auto ab und bringen es repariert zurück. Nehmen Sie einen Leihwagen?"
Wer denkt in einer solchen Situation schon an Beweissicherung. Tonbandmitschnitt, Lautsprecher und Zeugen, Notizen z. B.!
Erstmal war die Stimme am Telefon sehr freundlich, klang hilfsbereit und nett. Wir bekamen eine Auswahl von Werkstätten. Aber wer ist das? Die Stimme kann auch ein freundlicher Inder in einem Callcenter in Neu-Dehli sein.
Ich bin kein Jurist und werde nicht prüfen, in wieweit diese Rechtsberatung gegen geltende Gesetze verstößt. So das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb UWG oder Art 1 § 8 RBerG (Rechtsberatungsgesetz).
Glück im Unglück, die Vertragswerkstatt der Versicherung war DEKRA und TÜV zertifiziert.
Das Autohaus im Westerwald kann ich jederzeit weiterempfehlen. Die haben den Astra abgeholt und ließen sich eine Abtretungserklärung unterschreiben. Das bedeutet, meinen Anspruch gegen die Versicherung übertrage ich auf die Werkstatt zwecks Instandsetzung.
Da der Schaden laut Kfz-Meister über 700,-- Euro (Bagatellschaden) lag, musste ein Gutachter her. Der zweite Glücksfall, das Ingenieurbüro war ein freier, unabhängiger Gutachter mit einem guten Ruf.
Der Wagen war wirtschaftlicher Totalschaden. Im Gutachten wurden unsere Investitionen berücksichtigt. Der Restwert wurde ermittelt. Ebenso der Nutzungsausfall in Zeit und Wert festgelegt.
Der Schaden belief sich alles zusammen mit Gutachten, Abschleppen, Nutzungsausfall und diversen Kleinigkeiten (Abmelden) auf ca 4000,-- €. Die Werkstatt war jetzt erstmal raus, da keine Reparatur anstand. Außer Abschleppkosten und Bearbeitungsgebühr hatten die keine Forderung an uns. Klar hoffen die auf ein Folgegeschäft (Kauf eines Fahrzeuges). Das ist legitim, jeder Geschäftsmann denkt so.
Damit war, und das ist extrem wichtig, der wirtschaftliche Grund und Zweck der Abtretung hinfällig!
Die Rechnung samt Gutachten ging an die gegnerische Versicherung.
Die freundliche Versicherung zeigt ihr wahres Gesicht.
Du stehst unverschuldet ohne Auto da. Wartest auf dein Geld, es tut sich nichts.
Bei jedem Anruf wirst du an einen Sachbearbeiter(in) verwiesen, der Ton wird immer ruppiger.
Dann die lapidare Aussage, wir schicken einen eigenen Haus-Gutachter für ein Gegengutachten. Nach zweieinhalb Monaten fällt denen das ein. Der Astra stand 11 Wochen im Winter in der Schrottabteilung der KFZ-Werkstatt. Die Räder und einige andere Teile waren ausgetauscht worden. Vom Unfall zerbeult, von Wind, Regen, Schnee und Sturm gebeutelt. Ungepflegt und dreckig.
Das Resultat war entsprechend.
1200,-- Euro Wiederbeschaffungswert, abzüglich Restwert von 100,-- €. Das Gutachten wird nicht anerkannt, da fehlerhaft und nicht erstattet.
Die Internet-Seite Captain HUK ist ein Forum, indem die Machenschaften unsere Versicherer angeprangert werden. H(aftpflicht) U(nfall) K(asko) habe ich leider zu spät kennengelernt.
Die Gesellschaften versuchen Kosten zu reduzieren. 80 % ihrer Ausgaben bestehen aus Schadensregulierung. Jedes Prozent weniger, spart Millionen.
Aus diesem Grund versuchen die dich in eine genehme Werkstatt zu verbringen, wo sie mit Gutachtern ihrer Gnade diese Kosten senken können. Die sind zwar offiziell unabhängig, bekommen ihre Aufträge aber von den Versicherungen. Und wessen Suppe ich esse, ein Schelm, wer Böses dabei denkt!
Die Reparaturen werden nicht so ausgeführt, wie es sein sollte. Der Restwert wird hochgestuft, Reparaturzeiten kürzer berechnet und damit der Nutzungsausfall gekürzt, Wertverlust bagatellisiert.
Rechnungen von wirklich freie Sachverständige werden nicht übernommen.
Diese müssten dann gegen den Auftraggeber, KFZ-Halter klagen. Damit soll ein Lernprozess eintreten. Gefälligst den Anweisungen der Assekuranz zu folgen!
Der Prozess ging für die Versicherung nach hinten los.
Durch den Wegfall des wirtschaftlichen Grundes der Abtrittserklärung hatten wir die Aktiv-Legitimation zur Klage, sonst hätte das Autohaus klagen müssen.
Dieses durfte aber nicht für mich klagen, da es sich um keine Juristen handelte. (Bestellung fremder Rechtsgeschäfte) Das habe ich dann so auch dem gegnerischem Anwalt erklärt. Das Gericht hat dies auch bestätigt. Der wollte das nämlich nicht glauben. Also Tricks haben diese Jungs drauf. Aber nicht mit Merlin!
Dann hatte meine Tochter der Versicherung ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erläutert. Sie war nicht in der Lage in Vorkasse zu gehen. Das brachte mich auf die glorreiche Idee, den Nutzungsausfall, da die Verzögerung von der gegnerischen Assekuranz verursacht wurde, auf 85 Tage auszudehnen.
Angeblich wäre das Schreiben nicht rechtskonform, dem Gericht hat es aber genügt. Jedenfalls signalisierte der Einzelrichter Wohlwollen. Anscheinend kannte er sich mit Schadensmanagement aus.
Der Gegenanwalt war nicht so begeistert. Fairerweise muss ich sagen, dass diese Kanzlei keinen üblen Ruf hat. Der Rechtsstreit war ja auch nicht persönlich. Auf einen miesen Knochen hätte ich mich aber lieber geworfen.
Das Honorar unseres Gutachters war in 3 Sekunden geklärt, das müssen die tragen!
Ich hätte auch noch Zinsen und Kosten rausholen können, aber der Richter war so nett, deshalb haben wir einem Vergleich zugestimmt. Der Prozess ging für uns gut aus. Der Rechtsbeistand der Versicherung hat sich noch persönlich darum gekümmert, dass unser Schaden nun schnellsten reguliert wurde.
Der ganze Zirkus war unnötig. Fast drei Monate mussten wir uns mit unseren Fahrzeugen behelfen, und dann sagt der Gegner, wenn das so ist, brauchten Sie ja eigentlich gar keinen Leihwagen – Nutzungsausfall.
Unser gutes Recht kommt leider nicht von allein!
Sie stehen noch unter dem Schock des Unfalls. Sind der wirtschaftlich Schwächere gegenüber der Versicherung. Und die will Ihnen die Spielregeln diktieren.
Dann denken Sie an ein Wort des kleinen Napoleon Bonaparte an einen großen Gardeoffizier von 1,90 m : "Mein Guter, Sie sind nicht größer als ich, Sie sind nur länger."
Ich will damit sagen, lassen Sie sich nicht ihre Rechte nehmen, das kostet ihr Geld.
Bei meinem nächsten unverschuldetem Unfall steht mein Anwalt noch vor der Polizei am Ort des Geschehens.
Es ist mein Recht!
- Einen Anwalt meines Vertrauens einzuschalten.
- Eine Werkstatt frei auszusuchen. Sogenannte Vertragswerkstätten haben oft Knebelverträge, müssen zu Dumpingpreisen arbeiten, wenn die nicht spuren, bleiben die Aufträge aus.
- Einen wirklich unabhängigen Sachverständigen zu wählen. Die Herren der Versicherung können auch auf dem dritten Bildungsweg umgeschulte Bäcker sein. An einem DEKRA – Gutachten kommt z. B. kein Gericht vorbei. Nur ein vernünftiges Gutachten kann meine Schadenersatzansprüche dokumentieren und viel wichtiger, beweisen!
- Für die Nutzung eines Leihwagens muss Bedarf und Nutzungsmöglichkeit vorliegen. Mit einem Gipsbein kann ich nicht fahren. Wenn ich in Urlaub fliege, brauch ich den auch nicht. Beachten Sie die Schadensminderungspflicht. Wenn Sie eine rostige Ente zu Schrott gefahren haben, ist ein Ersatz-Porsche fehl am Platz.
- Hat man mehrere Fahrzeuge, liegt evtl. kein Bedarf vor. Dauert die Instandsetzung länger, bleiben Sie oft auf den Kosten sitzen oder müssen aufwendig begründen und einklagen.
- Haben Sie keine finanziellen Mittel, um in Vorkasse zu gehen, kann der Anwalt die Versicherung formell informieren. Zumindest müssen die Ihnen dann einen Vorschuss gewähren. Dauert die Reparatur unverschuldet länger, wird der Nutzungsausfall ausgedehnt.
- Lassen Sie sich am Telefon auf nichts ein. Schadensnummer / Aktenzeichen lasse ich mir faxen, mailen. Das ist das Einzige, was ich am Telefon von denen will. Alles Weitere schriftlich vom Anwalt oder Fax vorab mit Bestätigung.
Hier geht es um viel Geld, da hat man keine Freunde!
Nehmen Sie einen Anwalt, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist.
Und fahren Sie vorsichtig, der beste Unfall taugt nichts.
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