Rechtliche Grundlage

In der Schweiz ist der Einsatz der Dashcams weiterhin umstritten. Dagegen sind zum einen die Vertreter des Datenschutzgesetzes. Diese sehen in der Nutzung einer Dashcam klar einen Gesetzesverstoß, da es sich dabei um Videoüberwachung des öffentlichen Raumes durch Privatpersonen handle. Außerdem wird durch den Einsatz der Dashcams in der Regel auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt. Die ständige Aufzeichnung durch die an der Windschutzscheibe angebrachten Kameras, werden im Straßenverkehr nämlich nicht nur die Personen gefilmt, die im Falle eines Unfalles in das Ereignis verwickelt sind, sondern wahllos alle Verkehrsteilnehmer. Nach der Schweizer Eidgenossenschaft steht diese Methode in keinem Verhältnis, mit der Begründung, dass dadurch alle Teilnehmer am Straßenverkehr unter Generalverdacht gestellt werden. Dagegen werden von der Polizei unternommene Videoaufnahmen bei Patrouillenfahrten nur dann aufgezeichnet, wenn ein konkreter Verdacht bestünde.

Bild © smays @ flickr

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Keine Rechtswidrigkeit ist zu erkennen, wenn die Aufnahmen nur Szenen vom Straßenverkehr zeigen und wenn diese Aufzeichnungen nur zum Zwecke der Beweissicherung bei einem Unfall angefertigt werden. Nicht erlaubt sind jedoch gezielte Aufnahmen von Privatpersonen. Wer solche privaten Videos ohne Erlaubnis der gefilmten Personen ins Internet stellt, verletzt deren Persönlichkeitsrechte und begeht eine Straftat.

Ob im Falle eines Unfalles ein mit einer Dashcam aufgezeichnetes Video als Beweismittel vor Gericht zugelassen wird oder nicht, ist vom Ermessen des Richters abhängig. Kritikpunkte sind zum Beispiel, dass die Videos der Dashcams keine aussagekräftigen Beweise liefern können, wie beispielsweise die exakte Geschwindigkeit des Fahrzeuges oder die Tatsache, dass solche Videos am Computer leicht manipuliert werden können.

Bei der Installation der Autokameras ist darauf zu achten, dass die Sicht des Autofahrers nicht beeinträchtigt wird. Das gleiche gilt auch für Navigationsgeräte, wer solche Geräte im Blickfeld des Fahrers anbringt, riskiert ein Bußgeld.

Legal: Driver Recorder hilft Kosten sparen

Wer auf Nummer sicher gehen möchte kann sich zum Beispiel den von der AXA-Versicherung angebotenen "Driver Recorder" im Fahrzeug installieren. Von diesem kostenlosen Gerät können sowohl die Versicherung als auch der Versicherte profitieren. Denn durch die ständige Aufzeichnung des Fahrverhaltens kann die Versicherung ein Fahrerprofil erstellen. Je sicherer und rücksichtsvoller der Fahrzeughalter den Wagen im Straßenverkehr bewegt, desto höher sind die ihm angebotenen Prämienrabatte. Bei einem Unfall können die aufgezeichneten Daten rekonstruiert werden und damit im Ernstfall die Unschuld bewiesen werden. Bei einem Diebstahl kann das Auto über die Versicherung geortet und der Polizei wichtige Hinweise zum Standort des entwendeten Fahrzeuges übermittelt werden. Der Driver Recorder überträgt die Fahrdaten über das Mobilfunknetz an die AXA-Versicherung, die Nutzung ist europaweit kostenlos.

Bild © State Farm @ flickr

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ganz streng geahndet wird die Nutzung von Dashcams bei unseren Nachbarn in Österreich. Hier ist die Nutzung grundsätzlich verboten, wer dennoch mit einer Dashcam im Straßenverkehr unterwegs ist riskiert ein Bußgeld in Höhe von 10.000 Euro, im Wiederholungsfall sogar von bis zu 25.000 Euro.

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