Der Bußgeldkatalog 2014
Was ändert sich im aktuellen Bußgeldkatalog 2013 zum Mai 2014?Parkverbot (Bild: twicepix / Flickr)
Parkverstöße werden mit einem höheren Verwarngeld geahndet
Seit April letzten Jahres wurden Bußgelder für Parkverstöße um 5 Euro erhöht. Aktuell sind somit 10 Euro Gebühr fällig, sollte ein Autofahrer die Regelungen missachten. Die 10 Euro basieren dabei lediglich auf die Überziehung um mehr als eine halbe Stunde. Wird die Parkzeit um mehr als eine Stunde überschritten, winkt bereits ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro. Handelt es sich um 120 Minuten Überziehung, muss der Autofahrer schon 20 Euro entrichten und bei mehr als drei Stunden, sind es schon 30 Euro Bußgeld. Wird sogar eine Feuerwehrzufahrt oder ein Behindertenparkplatz zugeparkt, müssen Autofahrer mit dem Höchstsatz rechnen - einer Strafe von 35 Euro.
Punkteregister Flensburg - Was gibt es hier neues?
Aber auch die Punktevergabe im Zentralregister in Flensburg zeigt Änderungen auf, mit denen sich Autofahrer künftig konfrontieren müssen. Kommt es zu einem Verstoß im Straßenverkehr, resultieren daraus häufig juristische Folgen, in Form von Bußgeldern, Fahrverboten, Geldstrafen oder vergebenen Punkten, die im Zentralregister Flensburg eingetragen werden. In 2014 wird der Punktekatalog signifikant umgebaut, sodass Autofahrer mit einer strengeren Punktevergabe rechnen müssen. Zwar werden weniger Punkte pro Delikt ergeben, jedoch droht der Führerscheinentzug bereits nach acht Punkten, weshalb das "Sammeln" der bisher üblichen 18 Punkte wegfällt. Bis letztes Jahr wurden maximal sieben Punkte für Verkehrsvergehen vergeben. Das neue Punktesystem sieht jedoch vor, nur noch bis zu drei Punkte für Verkehrsdelikte zu vergeben.
"Härteskale" (Bild: PublicDomainPictures / Pixabay)
"Härteskala" der Verkehrsdelikte
Handelt es sich um einen einfachen Verstoß im Straßenverkehr, so wird das Vergehen als Ordnungswidrigkeit bezeichnet. Unterschieden wird in den einzelnen Fälle zwischen der Schwere des Verstoßes. Ein geringfügiger Verstoß, wird mit einem Verwarngeld bestraft. Handelt es sich jedoch um ein schwerwiegendes Vergehen, so müssen Autofahrer meistens mit einem Bußgeld und zusätzlichen Punkten im Zentralregister. Handelt es sich um einen gravierenden Verstoß, kann sogar ein Fahrverbot verhängt werden. Wer sich über die einzelnen Vergehen und den einhergehenden Strafen informieren möchte, besucht am besten die Seite bussgeld-info.de.
Akutelle Große Themenblöcke im Bußgeldkatalog
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