Registrierung bei Elster

1. Teil: Die Registrierung bei Elster 

Ab dem Jahr 2020 kann die Einkommensteuererklärung nur noch elektronisch abgegeben werden. Was also bedeutet: jeder muss sich auf der Internetseite des Finanzamtes, genannt "Elster" registrieren. (ELSTER - Startseite) Hierbei gibt es verschiedene Login-Optionen (die Zertifizierungsdatei, der Personalausweis, der Sicherheitsstick oder die Signaturkarte) . Die empfohlene und einfachste ist die Zertifikatsdatei. Hier gibt es durchlaufend Hilfestellungen, die einzelnen Schritte sind einfach erklärt. Man benötigt nur seine Steueridentifikationsnummer, das Geburtsdatum und eine Email-Adresse. Nach Angabe dieser Daten und Beantwortung einer Sicherheitsfrage nach Wahl, sowie dem Angeben eines Benutzernamens erhalten Sie die erste E-mail. Hier finden Sie einen Bestätigungslink, welcher angeklickt werden muss. Kurz darauf erhalten Sie eine zweite E-mail mit einem Code. Diese Mail aufbewahren, da Sie im nächsten Schritt per Post ein Brief, ebenfalls mit einem Code, erhalten. Nun gehen Sie auf den Link aus der zweiten Mail und geben dann beide Code ein und schon können Sie Ihre Zertifizierungsdatei herunterladen. 

Herzlichen Glückwunsch, Sie haben die Anmeldung geschafft! 

Formulare

2. Teil: Die richtigen Formulare finden

Nach der erfolgreichen Registrierung und des Herunterladens der Zertifikatsdatei kann man sich mithilfe dieser online einloggen und gleich schon mit dem Formular der Einkommensteuererklärung loslegen. Auch hier wird wieder viel beschrieben und schon gute Hilfestellungen gegeben. Wenn Sie sich an den Hilfsassistenten halten und immer auf "weiter" klicken werden Sie durch die gesamte Steuererklärung geleitet. Am Ende wird noch alles geprüft und angezeigt wie viel Sie erstattet bzw. nachzahlen müssen. 

 

Unterlagen einreichen

3. Teil: Was muss noch mit eingereicht werden?

Ganz nach dem Motto "Meine Steuer mache ich online!" werden Belege nur noch auf Anfrage des Sachbearbeiters zugelassen. Somit müssen vorerst keine Unterlagen mit eingereicht werden. Der zuständige Finanzbeamte wird sich bezüglich Rückfragen, Nachweise und/oder Belegeinreichungen wie gewohnt bei Ihnen melden. 

Tipps und Tricks

4. Teil: Tipps, Tricks und was es sonst noch zu Beachten gibt

  • Die allgemeine Abgabefrist der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020 ist der 31 Juli 2021.
  • Der Grundfreibetrag (=Betrag ab dem man Einkommensteuer zahlt) ist im Jahr 2020 bei 9.168 Euro bei Einzelveranlagung, also Ledige. Bei Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnern die zusammen Veranlagen ist der Grundfreibetrag doppelt so hoch, somit 18.336 Euro. 
  • Folgende Kosten für die Kinderbetreuung sind absetzbar: Tagesmütter, Hort, Kindertagesstätten (Kindergarten/ Kita), Hausausgabenbetreuung pro Kind. Diese sind Sonderausgaben und werden auf der Anlage Kind eingetragen. 
  •  Für einen berufsbedingen Umzug kann eine Umzugspauschale in Höhe von 820€ bei Ledigen (1.639€ bei Verheirateten und Alleinerziehenden) als Werbungskosten in der Anlage N abgesetzt werden.
  • Wer noch mehr Tipps und Tricks möchte bekommt hier den "Ratgeber Steuern sparen für Arbeitnehmer 2020" -> Steuer-Tricks.de
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