Prinzip Nr. 1: Die Republik oder kein König für Deutschland

"… wenn ich König von Deutschland wär‘!", sang einst Rio Reiser. Es ist ein Gedankenspiel, das auch eines bleiben wird: Nach dem Grundgesetz ist Deutschland eine Republik, keine Monarchie und auch keine Diktatur. Das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland, der Bundespräsident, wird dementsprechend von der Bundesversammlung nur für eine bestimmte Zeit in sein Amt gewählt. Anders dagegen in Diktaturen à la Mussolini, Stalin oder Hitler: Diktatoren sind in der Ausübung ihres Amtes zeitlich nicht beschränkt. Auch der Monarch ist kein auf Zeit gewähltes Staatsoberhaupt, sondern wird durch die Erbfolge innerhalb der Herrscherfamilie bestimmt. Großbritannien, Spanien oder die Niederlande sind zwar demokratische Rechtsstaaten, aber keine Republiken.

Prinzip Nr. 2: Die Demokratie oder die Macht des Volkes

Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht nur eine Republik, sondern auch eine Demokratie. In Artikel 20 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes heißt es: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus." Damit ist noch nichts darüber gesagt, wie das Volk seine Macht ausübt. Im Text des Artikel 20 heißt es daher weiter: "Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt." Daran darf sich nach dem Grundgesetz auch in Zukunft nichts ändern.

Deutschland ist eine repräsentative oder mittelbare Demokratie. Das Volk wählt Vertreter (vor allem Parlamentsabgeordnete), die an seiner Statt über anstehende Sachfragen abstimmen und entscheiden. Volksabstimmungen sind – zumindest auf Bundesebene – nur in äußerst begrenztem Maße möglich. Anders dagegen in plebiszitären Demokratien wie der Schweiz: Dort stimmt das Volk häufig selbst – also unmittelbar – über die wichtigsten Sachfragen ab.

Alle Staatsgewalt muss direkt oder indirekt durch das Volk legitimiert sein. Die Abgeordneten des Bundestags sind durch Wahlen unmittelbar demokratisch legitimiert. Die Abgeordneten des Bundestags wiederum wählen den Bundeskanzler. Er ist nur indirekt über das Parlament demokratisch legitimiert. Juristen sprechen daher von einer "Legitimationskette". Je länger die Kette ist, desto schwächer ist auch die demokratische Legitimation.

Würde es in einer Demokratie nicht auch reichen, das Volk nur einmal wählen zu lassen (und danach vielleicht nie wieder) oder zumindest nur alle paar Jahre? Häufig wird die Demokratie auch als Herrschaft der Mehrheit auf Zeit bezeichnet. Dies bedeutet, dass das Volk in regelmäßigen, zeitlich angemessenen Abständen neu wählen und damit seine Herrschaft ausüben können muss. Wie sonst hätten Parteien in der Opposition die Möglichkeit, eine Mehrheit zu erringen?

Prinzip Nr. 3: Der Bundesstaat oder der Staat der vielen Staaten

Die Bundesrepublik Deutschland ist nach dem Grundgesetz zwingend ein Bundesstaat, der aus einem Gesamtstaat, dem Bund, und den Gliedstaaten, den Ländern, besteht. Derzeit gibt es 16 Länder. Erforderlich ist dies nicht; theoretisch würden auch zwei Länder genügen. Der deutsche Staat setzt sich also aus 17 Staaten mit jeweils eigenen Staatsorganen zusammen. So gibt es auf Bundesebene unter anderem den Bundestag, den Bundesrat, die Bundesregierung und das Bundesverfassungsgericht, in den Ländern unter anderem die Landtage, die Landesregierungen und die Landesverfassungsgerichte.

In der "Ewigkeitsgarantie" des Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes heißt es darüber hinaus: "Die Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche … die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung … berührt [wird], ist unzulässig." Der Bundesstaat nimmt als Staatsstruktur der Bundesrepublik Deutschland eine herausragende Stellung ein.

Auch Österreich, die Schweiz, aber auch die USA und Indien sind Bundesstaaten. Das Gegenteil des Bundesstaats ist der Einheitsstaat, in dem es keine Gliedstaaten gibt. Frankreich, Großbritannien und Spanien sind Einheitsstaaten.

Prinzip Nr. 4: Der Rechtsstaat oder die Frage nach der Macht

Auch wenn es nicht ausdrücklich im Grundgesetz steht: Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Rechtsstaat; durch die "Ewigkeitsgarantie" unabänderlich. Dies bedeutet zunächst Gewaltenteilung, um eine zu große Machtkonzentration in einer Hand zu verhindern. Die gesetzgebende Gewalt, die vollziehende Gewalt und die rechtsprechende Gewalt sind voneinander getrennt.

Alle drei Gewalten sind darüber hinaus zwingend an die verfassungsmäßige Ordnung des Grundgesetzes – vor allem an die Grundrechte – gebunden. In Artikel 20 Absatz 3 heißt es weiter: "… die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden." Die Bundesregierung und andere Organe der vollziehenden Gewalt, aber auch die Gerichte müssen sich an die Gesetze halten, die der Gesetzgeber erlassen hat.

Das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit verlangt aber weit mehr als Gewaltenteilung und die Beachtung der Grundrechte. Der Staat muss auch justizstaatliche Garantien gewährleisten, wie zum Beispiel die Rechte des Beschuldigten in einem Strafverfahren; insbesondere wenn er sich vor einem Strafgericht verantworten muss.

Der Gesetzgeber muss sich darüber hinaus an Rückwirkungsverbote halten: Gesetze dürfen meist nicht ohne weiteres rückwirkend geändert werden. Im Strafrecht gilt sogar ein absolutes Rückwirkungsverbot. Der Bürger genießt grundsätzlich Vertrauensschutz. Rechtsstaatlichkeit bedeutet auch, dass der Staat verhältnismäßig handeln muss; er darf nicht "mit Kanonen auf Spatzen schießen".

Prinzip Nr. 5: Der Sozialstaat oder soziale Gerechtigkeit für alle

Deutschland ist aber auch ein Sozialstaat. Das Sozialstaatsprinzip verpflichtet den deutschen Staat, soziale Gerechtigkeit und Sicherheit herzustellen und zu bewahren. Sowohl die gesetzgebende Gewalt als auch die vollziehende Gewalt und die rechtsprechende Gewalt müssen zwingend das Sozialstaatsprinzip beachten. Der Sozialstaat ist besonders sichtbar in der Rentenversicherung, der Krankenversicherung oder der Arbeitslosenversicherung, aber auch im Arbeitsschutz oder der Gewährung von "BAföG".

Titelbild: Pixel-Sepp / pixabay.com

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