Verkehrszeichen? Regeln? Radwege? Wir lassen uns doch nicht herumkommandieren

Interessenkonflikte zwischen unterschiedlich schnellen Verkehrsteilnehmern sind unvermeidlich. Nicht umsonst gibt es den ersten Paragraphen der Straßenverkehrsordnung, der zu Vorsicht und gegenseitiger Rücksichtnahme aufruft. Dennoch besteht natürlich für die schwächeren Verkehrsteilnehmer immer ein gewisses Risiko. Aus diesem Grund werden jedes Jahr erhebliche Steuermittel (unter anderem von Autofahrern entrichtet) in Bau und Erhaltung diverser Radwege investiert. Diese nützliche Idee sorgt dafür, dass Radfahrer ungefährdet unterwegs sein können und Motorfahrzeuge im Gegenzug keine gefährlichen Überholmanöver veranstalten müssen. Die Benutzung von Radwegen ist bis auf wenige Ausnahmen für Fahrradfahrer vorgeschrieben, wenn ein entsprechendes Verkehrsschild darauf hinweist. Soweit zur Theorie.

In der Praxis findet man auf Radwegen vor allem Familien mit jüngeren Kindern. Jugendliche und Sportfanatiker hingegen betrachten Radwege offenbar als Weichei-Faktor. Daher kann man in Deutschland mitunter Radfahrer beobachten, die eine lange Autokarawane hinter sich herfahren lassen, während zwei Meter weiter rechts ein leerer, gut ausgebauter Radweg verläuft…

Doch die Ignoranz der Drahtesel-Reiter lässt sich auch bei anderen Gelegenheiten beobachten. Welcher Kraftfahrer hat sich noch nicht darüber geärgert, wenn durch ein unbeleuchtetes Fahrrad beinahe ein Unfall passiert wäre? Zudem dürfen Radfahrer auch in Einbahnstraßen entgegengesetzt der eigentlichen Fahrtrichtung unterwegs sein, sofern ein entsprechendes Verkehrszeichen dies erlaubt. Allein diese Regel ist bereits brandgefährlich und birgt ein extrem hohes Unfallrisiko. Aus Unwissenheit oder Dreistigkeit heraus nutzen aber nicht wenige Radfahrer auch alle übrigen Einbahnstraßen auf diese Weise. Warum auch an Regeln halten?

Allgemein gilt also: Viele Radfahrer regen sich über angeblich rücksichtslose Autofahrer auf, gefährden jedoch selbst durch ihr Verhalten andere Verkehrsteilnehmer, vor allem Fußgänger. Immerhin: Die höflicheren unter den Pedalrittern klingeln wenigstens, bevor sie einen Passanten über den Haufen fahren…

Schützenhilfe für Radfahrer aus der Politik

Stellen Sie sich einmal vor, es gäbe ein neues Gesetz: Morde werden nicht mehr bestraft, weil sich Mörder ja sowie nicht an Gesetze halten. Außerdem behindert sie ein Mordverbot ja nur in der Ausübung ihrer Tätigkeit.

Fänden Sie solch eine Regelung in Ordnung?

Nein?

So genannte Verkehrsexperten offenbar schon! Okay, es geht momentan noch nicht um Mord, sondern "nur" um die beständige Ignoranz des roten Ampellichts durch Radfahrer. Aber der Weg zum legalen Verbrechen wäre so ja immerhin bereitet…

Weil Ampeln sie ja nur behindern und sich Radfahrer sowieso nicht an das Fahrverbot bei Rot halten, soll nach dem Willen einschlägiger Lobbyisten der Gesetzesverstoß zum Gesetz werden. Demnach sollen Radfahrer Ampeln ungestraft komplett ignorieren dürfen.

Falls dadurch ein Unfall passiert, ist nach derzeitiger Gesetzeslage übrigens nicht der Radfahrer schuld, sondern der korrekt bei Grün fahrende Kraftfahrer. Diese sinnfreie Regel nennt sich "Gefährdungshaftung" und geht auf die Realitätsferne rot-grüner Politiker der Ära Schröder zurück. Demnach geht von Motorfahrzeugen eine grundsätzliche Betriebsgefahr aus. Deshalb haftet in jedem Fall bei einem Zusammenstoß der Kraftfahrer- zumindest mit einer Teilschuld. Es kann Ihnen also passieren, dass ein Radfahrer in selbstmörderischer Absicht gegen Ihr geparktes Auto fährt. Er wird ein lebenslanger Pflegefall. Aufgrund der Gefährdungshaftung muss nun Ihre Versicherung dafür zahlen – aber nur bis zur vertraglich vereinbarten Höhe. Danach blechen Sie selbst! Denken Sie ruhig einmal bei der nächsten Wahl daran, ob sie die Erfinder solcher Regeln wirklich weiter mit ihren Steuern durchfüttern wollen…  

Vor einiger Zeit fand jedoch erstaunlicherweise ein Gericht den Mut, diesem Schwachsinn einen Riegel vorzuschieben. Vielleicht ist das ja der Grund, warum "Experten" den Radfahrern jetzt lieber per Gesetz ein Recht auf Verkehrsverstöße einräumen wollen. Wo kämen wir auch hin, wenn Richter tatsächlich einmal nach gesundem Menschenverstand, statt nach dem Willen der Lobbyisten entscheiden dürften!

Ein Hinweis zum Schluss

Der Autor dieses Textes ist kein notorischer Radfahrer-Hasser, sondern radelt selbst sehr gern, weshalb erwähnt sei:

Autofahrer regt an Radfahrern oft genau das Verhalten auf, welches sie selbst als Radfahrer an den Tag legen. Umgedreht verhält es sich übrigens genauso. Es kann daher nur dafür plädiert werden, dass tatsächlich gleiches Recht für alle gilt. Viele Radfahrer besitzen einen Führerschein und wissen daher genau, was zu tun und zu unterlassen ist. Heutzutage absolvieren selbst viele Schulkinder eine so genannte Radfahrerprüfung. Theoretisch hat also fast jeder einmal gelernt, wie er sich im Straßenverkehr zu verhalten hat.

Deshalb zum Schluss noch ein ketzerischer Gedanke: Wenn Radfahrer für ihre Verstöße die gleichen Summen zahlen müssten wie Kraftfahrer, würden sie vielleicht auch öfter in eine "Allgemeine Verkehrskontrolle" geraten…

 

Bitte beachten Sie, dass dies ein rein informativer Text ist. Rechtsauskunft kann und soll dadurch nicht erteilt werden.

Donky, am 20.07.2016
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