Die Stellung des Brandschutzbeauftragten in einem Unternehmen

Die Organisation des Arbeitsschutzes in einem Unternehmen ist grundsätzlich ähnlich. Der Unternehmer hat die Gesamtverantwortung für den Arbeitsschutz in seiner Firma. Es ist offensichtlich, dass der Unternehmer dieser Verpflichtung nicht höchstpersönlich nachkommen kann. Aus diesem Grund stellt ihm der Gesetzgeber und die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Fachkräfte zur Seite, die der Unternehmer zu seiner Beratung bestellen muss bzw. teilweise kann. Für die Bestellung des Brandschutzbeauftragten gibt es allerdings nur wenige sehr spezielle Rechtsvorschriften. Sehr oft ergibt sich die Verpflichtung zur Bestellung aus der Auflage einer Behörde oder aus einer Gefährdungsbeurteilung heraus.

 

Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten

Der Brandschutzbeauftragte hat die Hauptaufgabe, den Unternehmer in allen Dingen zu beraten, die den Brandschutz betreffen. Er ist dem Unternehmer direkt unterstellt und in der Erfüllung seiner Aufgaben weisungsfrei. Wegen der Ausübung seiner Tätigkeiten darf der bestellte Brandschutzbeauftragte nicht benachteiligt werden. Bevor es jedoch zur Bestellung des Brandschutzbeauftragten kommt, muss dessen Befähigung nachgewiesen werden. Der für die Bestellung vorgesehene Brandschutzbeauftragte muss zumindest eine berufliche Ausbildung nachweisen und darüber hinaus eine Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten erfolgreich bestehen. Die Inhalte und die Dauer der Ausbildung wird durch die DGUV empfohlen. Eine Ausbildung darf nur an den dafür vorgesehenen und entsprechend qualifizierten Einrichtungen durchgeführt werden. Die Ausbildung zum Fachmann für den Brandschutz ist als ein Modular-System aufgebaut. Sie ist in einen theoretischen und in einen praktischen Part aufgeteilt.

 

Die Dauer der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten

Die DGUV empfiehlt bzw. schreibt eine Dauer der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten von insgesamt 64 Unterrichtseinheiten vor. Jede Unterrichtseinheit entspricht 45 Minuten. Die 64 Unterrichtseinheiten sollen auf zwei Wochen aufgeteilt werden. Der angehende Brandschutzbeauftragte muss beim Unterricht präsent sein und kann sich nicht vertreten lassen. Der tägliche Unterricht sollte zwischen acht und zehn Unterrichtseinheiten liegen. Natürlich zählen Pausen oder Wegezeiten nicht zum Unterricht dazu. Die vorgegebenen zwei Wochen müssen nicht am Stück absolviert werden. Allerdings sollte die gesamte Ausbildung nicht länger als zwei Jahre dauern.

 

Die Inhalte der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten

Die Inhalte der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten wurden ebenfalls von der DGUV empfohlen. Man kann jedoch davon abweichen, wenn die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Ausbildung unterschiedliche Vorkenntnisse mitbringen. Ausbildungsinhalte sollen insbesondere die Brandlehre und die Rechtsgrundlagen sein. Der Brandschutz in organisatorischer, anlagentechnischer und baulicher Sicht sind ebenso Inhalte wie die Zusammenarbeit mit Feuerwehr, Polizei, Behörden und Versicherungen. Für die Prüfung zum Abschluss der Ausbildung sind vier Unterrichtseinheiten vorgesehen.

 

Die Abschlussprüfung

Entsprechend der Gliederung der Ausbildung in einen theoretischen und in einen praktischen Teil besteht auch die Abschlussprüfung in einer schriftlichen und in einer mündlichen Prüfung. Beide Prüfungen müssen erfolgreich absolviert werden, damit man sich am Ende der Ausbildung Brandschutzbeauftragter nennen darf. Die schriftliche Prüfung besteht aus bis zu 60 Fragen aus den Unterrichtseinheiten. Sie gilt dann als bestanden, wenn wenigstens 60 % korrekt beantwortet werden. Die mündliche Prüfung wird in einer Arbeitsgruppe durchgeführt. An der mündlichen Prüfung darf man nur teilnehmen, wenn man die schriftliche Prüfung bestanden hat. Besteht man die Prüfung nicht, kann man sie wiederholen.

 

Die Ausbildungsbescheinigung

Ist die Prüfung bestanden, kann man sich Brandschutzbeauftragter nennen und die Tätigkeiten als ein solcher wahrnehmen. Die bestandene Prüfung wird mit einem Zertifikat nachgewiesen.

 

Die Fortbildung von Brandschutzbeauftragten

Nach der Ausbildung muss der Brandschutzbeauftragte seine Fachkunde auch während der Ausübung seiner Tätigkeit auf dem Laufenden halten. Innerhalb von drei Jahren muss der Brandschutzbeauftragte die Teilnahme an mindestens 16 Unterrichtseinheiten nachweisen. Fortbildungen können Seminare zum Thema Brandschutz sein, die allgemeiner oder spezieller Art sein können, und Fachtagungen. Aber auch Kurse zur Kommunikation, Präsentation und Didaktik zählen als Nachweis.

 

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