Die Übertragung der betrieblichen Altersversorgung hat viele Nachteile

Auch wenn eine Übertragung der betrieblichen Altersversorgung auf die entsprechende Altersvorsorgeeinrichtung der neuen Firma möglich ist, macht dies in den meisten Fällen keinen Sinn. Je älter die Verträge sind und je länger bereits eingezahlt wurde, desto weniger lukrativ ist die Übertragung. Dies liegt einfach daran, dass mit dem neuen Arbeitgeber auch ein neuer Vertrag zu den aktuellen Konditionen abgeschlossen wird. Die Konditionen sind in den letzten Jahren kontinuierlich schlechter geworden, bei gleichem Beitrag fällt die spätere Rente niedriger aus. Die Tarife werden anhand verschiedener Kalkulationsgrundlagen jährlich neu berechnet. Die gestiegene Lebenserwartung ist beispielsweise ein Faktor, der die später zu erwartende Rente reduziert. Darüber hinaus wurde 2007 der Garantiezins für die betriebliche Altersversorgung auf 2,25 % gesenkt. Da zudem Gebühren für den Vertragsabschluss entstehen, ist die Übertragung der betrieblichen Altersversorgung nur dann sinnvoll, wenn der Vertrag noch nicht lange bestand. Für Verträge, die vor 2007 abgeschlossen wurden, ist von der Übertragung grundsätzlich abzuraten. Hier bietet sich eine bessere Alternative, die Clearing Stelle der DGbAV.

Die DGbAV Clearing Stelle

Die Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung (DGbAV) hat speziell für den Fall des Arbeitsplatzwechsels eine Clearing Stelle eingerichtet. Über die DGbAV können Arbeitnehmer bei einem Jobwechsel die Clearing Stelle einschalten. Die DGbAV führt dann den alten, besseren bAV Vertrag in Absprache mit dem neuen Arbeitgeber weiter. Für den Arbeitnehmer ändert sich nichts. Dieser Service kostet 2,50 € im Monat und ist damit sicher die beste und günstigste Alternative für die Weiterführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem Arbeitsplatzwechsel.

Angela Michel

 

Autor seit 13 Jahren
941 Seiten
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