Die Pfändung einer Domain ist profitabel - Der Domainname ist ein lukratives Pfändungsobjekt

Da hat man nun endlich ein Urteil vor den Gerichten erstritten. Man versucht mit Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung an sein Geld zu kommen. Schon der Prozess war teuer, um überhaupt ein Urteil zu erlangen. Jetzt müssen auch noch zunächst die Kosten der Vollstreckung teuer bezahlt werden, denn der schändliche Schuldner, der vielleicht sogar mal ein ehemaliger Geschäftspartner war, entzieht sich mit allen Mitteln findig, geistreich und mit immer wieder neuen und innovativen Ideen der Zahlung.

Die Illusion des Gläubigers, schnell an sein Geld mit Zwangsvollstreckungsmitteln zu kommen, platzt damit wie eine Seifenblase. Wie heißt es doch so schön und treffend: Außer Spesen nichts gewesen.

Die Denic und die Pfändung der Domain

Viele Schuldner spekulieren genau mit dieser für den Gläubiger nervenzehrenden Konstellation und entziehen sich damit äußerst erfolgreich ihren Verpflichtungen. Die wenigsten Gläubiger wissen, dass man auch den Domain-Namen des Schuldners pfänden kann und auch sollte. War dies vor ein paar Jahren noch eine sehr junge Form der Zwangsvollstreckung, sieht das heute anders aus. Schließlich ist ein Domain-Name sozusagen ein "Markenname im Internet", mit dem geworben wird und der vielleicht sogar im Haifischbecken des modernen Rankings der Suchmaschinen gut bekannt ist. Viele Anwaltskanzleien oder auch Inkassobüros scheuten vor allzu gar nicht langer Zeit die Pfändung von Domains, da die speziellen Anträge hierzu kompliziert und aussichtslos erschienen, die Frage der Haftung des Drittschuldners (in dem Falle meist die Denic) nicht rechtsgültig geklärt war und nicht zuletzt die Gerichtsvollzieherstellen und damit die Gläubiger leer ausgingen. Das hat sich mittlerweile geändert. Die Denic in Frankfurt, also die Anlaufstelle der Domain-Registrierungen überhaupt, hatte bisher sämtliche Gerichtsbeschlüsse und die eigene Haftung abgelehnt. Eigentlich müsste die Denic ein großes Eigeninteresse an einer rechtssicheren Übertragung von Domainnamen haben. Dem ist allerdings nicht so. Die Gründe sind bislang unbekannt.

Gerichtlich bestätigt

Bereits der Bundesgerichtshof hat im Jahre 2005 (AZ: VII ZB 5/05) die Domain-Pfändung bestätigt und die Verwertung der Domain erlaubt. Ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main (AZ: 2-01 S 309/10, Datum der Entscheidung: 09.05.2011) hat nun weiter im Sinne der Gläubiger geurteilt. Danach steht die Denic sehr wohl in der Drittschuldnerhaftung bei einer Domainpfändung und kann zu einer Schadenersatzhaftung herangezogen werden.

Domainpfändung - Ein hervorragendes Druckmittel

Zu erwarten steht, dass in naher Zukunft dank der richterlichen Entscheidungen sehr viel mehr Domains in der Pfändung stehen werden. Tatsächlich kann eine griffige und aussagekräftige Domain heutzutage einen erheblichen wirtschaftlichen Vorteil bedeuten. Es kommt in der Praxis nicht selten vor, dass der vorher ach so arme Schuldner auf einmal doch noch Geld in seiner Hosentasche findet, um den hart umkämpften Domain-Namen letzten Endes behalten zu können und damit die anstehende Zwangsvollstreckung zur Freude des Gläubigers abwendet. Somit bildet eine Domain-Pfändung auch ein hervorragendes Druckmittel in der Wirtschaftswelt.

gepfändete Domains verwerten

In der Praxis ist die Pfändung einer Domain ein ziemlich komplexes Verfahren. Zuerst muss ein Pfändungsantrag beim Vollstreckungsgericht gestellt werden mit der genauen Bezeichnung der Domain und wo und wie sie bei Denic eingetragen ist. Wird dem Pfändungsantrag stattgegeben, ist der Gläubiger damit nun nicht gleich der neue Besitzer dieser Domain. Nein, erst muss das Vollstreckungsgericht den Domain-Namen noch verwerten. In der Regel geschieht dies mit einer Versteigerung.

Die Pfändung der Domain wird salonfähig

Kaum ein Antrag auf Pfändung einer Domain wird heute noch abgelehnt. Die Vollstreckungsorgane sind inzwischen besser vorbereitet und die Urteile haben ein Übriges dazu beigetragen, im Dschungel der Domain-Pfändung Ordnung zu schaffen. Die Pfändung einer Domain ist heute ein pfändbarer Vollstreckungsgegenstand und ein probates Mittel, doch noch den trickreichen Schuldner überlisten zu können.

 

 

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