Die Frage nach dem rechtlichen Status: Wem gehört der Mond?

In den 60er Jahren des 20. Jahrhunderts war der Wettlauf um die (nicht nur) technologische Vorherrschaft im Weltraum in vollem Gange. Dabei ergaben sich auch juristisch gesehen völlig neue Fragen: Gehören Himmelskörper dem, der sie zuerst betritt? Fällt das "Weltall über einem Staat" in den Bereich der nationalen Lufthoheit? Wer haftet für Schäden bei Raumfahrtunfällen? Angesichts des Wettrüstens zwischen USA und Sowjetunion schwang natürlich auch die Sorge um eine eventuell militärische Nutzung des Weltalls mit.

1967, also rund zwei Jahre, bevor tatsächlich ein Mensch erstmals einen anderen Himmelkörper besuchte, kam es jedoch zum Abschluss des sogenannten Weltraumvertrages, dem zahlreiche Staaten beitraten. Er besagt in seinen ersten beiden Artikeln klar: Der Weltraum inklusive seiner Himmelskörper ist allen frei zugänglich und kann nicht den Hoheitsansprüchen eines Staates unterliegen.

Die Idee des Mister Hope

Damit sollte eigentlich klar sein, dass es Grundeigentum nach irdischen Maßstäben auf dem Mond nicht gibt. Ein cleverer Geschäftsmann namens Dennis M. Hope glaubte jedoch, eine Lücke im Weltraumvertrag gefunden zu haben. Er reklamierte für sich, dass dieses Abkommen lediglich staatliches Eigentum auf dem Mond verbiete. Von Privatgrundstücken sei keine Rede. Auf diesem gedanklichen Konstrukt fußt seitdem eine Geschäftsidee des Mister Hope, welche so manchen juristischen Spagat enthält.

Zunächst einmal berief sich der Unternehmer auf ein noch gültiges Gesetz aus der Zeit des Wilden Westens: Anscheinend herrenloses Land darf danach bei der lokalen Grundbehörde registriert werden. Nach der ergebnislosen Bekanntgabe gegenüber möglichen anderen Anspruchstellern geht dieses Land anschließend unter bestimmten Voraussetzungen in das Eigentum des Antragstellers über.

Dennis M. Hope berief sich auf diese alte Regel und meldete am 22. November 1980 beim Grundstücksamt San Francisco seine exklusiven Ansprüche auf den Mond sowie sämtliche anderen Planeten unseres Sonnensystems mitsamt ihrer Monde an. Anschließend ging der Geschäftsmann erstaunlich planvoll und sorgfältig vor. Er informierte zunächst (ganz nach Gesetzesvorgabe) potenzielle Mitinteressenten, als welche er die UNO, die Sowjetunion und die USA ansah. Offenbar erfolgte darauf keine Reaktion, so dass Mister Hope nach einigen Jahren zur Tat schritt.

Aufgrund der so genannten "gebundenen Rotation" ist der Erde im Wesentlichen stets der gleiche Bereich des Mondes zugewandt. Dieses Gebiet unterteilte der geschäftstüchtige Unternehmer in einzelne Parzellen mit einer Fläche von jeweils gut 4000 m². Er schloss sogar einen Vertrag mit der U.S. Navy ab, um per Satellit die Grundstücke für Kaufinteressenten fotografieren zu können. Die Geschäftsidee unter dem Namen "Lunar Embassy" wurde weltweit ein Erfolg. Rund 60 000 Menschen sollen bereits Mondgrundstücke erworben haben, zum Teil inklusive der Abbaurechte eventueller Bodenschätze.

Mondgrundstücke: Wirklich eine geniale Geschenkidee?

So charmant diese Idee auch erscheinen mag: Sie hat natürlich enorme Schwachstellen, vor allem im juristischen Bereich. Zunächst einmal gehört jedes private Landeigentum zu einem Staat. Damit ist die grundlegende Idee des Mister Hope bereits ad absurdum geführt, da Staaten laut Weltraumvertrag ja keine Ansprüche auf Himmelskörper erheben dürfen. Weiterhin bleibt rätselhaft, warum ausgerechnet ein altes, amerikanisches Gesetz auf den Weltraum anwendbar sein soll. Auch die angebliche Zuständigkeit der Behörden von San Francisco erscheint wenig nachvollziehbar. Natürlich könnte nun wiederum ein cleverer Geschäftsmann auf die Idee kommen, auf dem Mond einen eigenen Staat zu gründen...

Doch selbst bei Ausräumung aller juristischen Ungereimtheiten bleibt ein Schönheitsfehler: Wer will die eventuellen Bewohner anderer Galaxien zwingen, das hiesige Völkerrecht anzuerkennen? Vielleicht ist der Mond ja bereits längst das Privateigentum anderer Lebensformen...

Als Geschenkidee mögen die (gar nicht so teuren) Mondgrundstücke daher durchaus originell sein. Wirklich ernst nehmen sollte man die Sache aber besser nicht. Entsprechend weist inzwischen ein deutsches Verkaufsportal darauf hin, dass der Grunderwerb rein symbolischen Charakter hat.

Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel generell keine juristische Auskunft, beispielsweise durch einen Rechtsanwalt, ersetzen kann und will.

Quellen:

Mitchell Symons: Warum Frauen nicht werfen können..., Goldmann Verlag, München, 2006

Brockhaus Wissenswelten, wissenmedia GmbH, Gütersloh / München, 2011

Der Orion

Donky, am 20.11.2016
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