Das Problem mit den Zahlen

Um eine Antwort auf die Frage, wie kriminell Ausländer tatsächlich sind, geben zu können, lohnt sich ein Blick in die Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes, welche mir als Haupquelle dieses Artikels dient. Dort finden sich zu verschiedenen Delikten des Strafrechts Angaben wie die Anzahl der erfassten Fälle, die Aufklärungsquote oder eben der Anteil "Nichtdeutscher" unter den Tatverdächtigen. Bereits an dieser Stelle merkt man, dass ein direkter Vergleich zwischen Deutschen und Ausländern sehr schwer ist. Zum einen bedeutet die Aufnahme in die Kategorie "Tatverdächtiger" nicht zwangsläufig, dass man die spezielle Tat auch tatsächlich begangen hat. Zum anderen ist eine Gegenüberstellung des Anteils der deutschen und der nichtdeutschen Tatverdächtigen nur dann sinnvoll, wenn man auch die zahlenmäßige Unterlegenheit der Ausländer berücksichtigt. Im Sinne der Kriminalstatistik gilt man als "Nichtdeutscher Tatverdächtiger", wenn man eine Person mit ausländischer Staatsangehörigkeit bzw. staatenlos ist. Folglich fallen unter diese Kategorie nicht nur Flüchtlinge, sondern auch ausländische Arbeitnehmer oder Touristen. Eine genaue Angabe dieses Anteils unter den Deutschen ist daher kaum möglich, auch unter Berücksichtigung der hohen Dunkelziffer nicht registrierter Flüchtlinge. Um dennoch zumindest einen groben Vergleich zu ermöglichen, schätzen wir den Anteil der Nichtdeutschen mit 15% ab. Dies ergibt sich aus den verschiedenen Angaben zu dieser Zahl, die je nach Quelle ungefähr zwischen 10 und 20 Prozent schwankt. Demnach würde ein Anteil von 15% Nichtdeutscher an den Tatverdächtigen in etwa eine Gleichverteilung von deutschen und ausländischen Kriminellen bedeuten.

Mord und Totschlag

Besonders verwerflich sind Straftaten, bei denen vorsätzlich ein Menschenleben ausgelöscht wird. Das Gesetz unterscheidet dabei in Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen. Die Aufklärungsquote bei diesen Delikten ist mit 93,2% glücklicherweise überdurchschnittlich hoch und die Anzahl der registrierten Fälle eher gering. So gab es im vergangenen Jahr 761 Mordermittlungen, von denen nur neun im Zusammenhang mit einem Sexualdelikt standen. Die Anzahl der Totschlagsdelikte und der Fälle des Tötens auf Verlangen liegt bei 1.657. Die Zahl, die uns nun im Besonderen interessiert, ist der Anteil der Nichtdeutschen unter den Tatverdächtigen. Beim Mord sind 37,1%, beim Totschlag sogar 42,4% der in Verdacht geratenen Personen keine Deutschen. Unter Berücksichtigung unserer Überlegungen von oben wird trotz erheblicher Unsicherheiten beim Vergleichen klar, dass vorsätzliche Tötungsdelikte eher von Ausländern begangen werden als von Deutschen. Dabei sind die meisten ausländischen Tatverdächtigen türkischer Herkunft.

Sexualstraftaten

Klischeehaft werden Ausländer vor allem auf Grund von Ausschreitungen wie in der Kölner Silvesternacht immer wieder mit Sexualstraftaten in Verbindung gebracht. Doch ist dieses Vorurteil gerechtfertigt?

Laut Kriminalstatistik wurden im Jahr 2016 etwa 47.000 Fälle von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung angezeigt. Die am häufigsten vorkommenden Delikte sind dabei Vergewaltigung und sexuelle Nötigung (ca. 8.000 Fälle) bzw. sexueller Missbrauch von Kindern (ca. 12.000 Fälle). Die Anzahl der männlichen Tatverdächtigen bestätigt: Sexualstraftaten werden fast ausschließlich von Männern begangen; der männliche Anteil lag bei 94%. In Hinblick auf ausländische Tatverdächtige lässt sich feststellen, dass deren Anteil auch hier tendenziell höher ist als der von Deutschen. So waren 25,9% der verdächtigen Personen "Nichtdeutsche". Bei den Fällen der Vergewaltigung/sexuellen Nötigung lag der Anteil mit 38,8% sogar noch einmal höher, wenngleich er bei sexuellem Missbrauch von Kindern nur bei 19,4% lag. Auch bei den Sexualstraftaten muss man feststellen, dass die meisten ausländischen Tatverdächtigen Türken waren.

Körperverletzung

Auch die Körperverletzung ist eher männliches Terrain. So waren im letzten Jahr gerade einmal 18,7% der Tatverdächtigen Frauen. Des Weiteren lässt sich festhalten, dass es 2016 zu 573.450 angezeigten Körperverletzungsdelikten kam; 86 dieser Fälle endeten sogar tödlich. Wenn man die Körperverletzungen insgesamt betrachtet, waren 31,6% der Tatverdächtigen ausländischer Herkunft. Dieser Anteil ist allerdings bei den Fällen der Körperverletzung mit Todesfolge deutlich geringer (22,3%). Allerdings liegt er bei den Fällen der gefährlichen/schweren Körperverletzung mit 37,6% deutlich über der kritischen Marke von 15%. Trauriger Anführer unter den ausländischen Staaten ist auch hierbei wieder die Türkei.

Raub und Diebstahl

"Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." heißt es im Gesetzestext zum Diebstahl - und wer dabei auch noch Gewalt androht oder gar anwendet, macht sich sogar des Raubes strafbar. Doch trotz der teilweise empfindlichen Strafen, welche dem Übeltäter drohen, ist die Zahl dieser Delikte hoch: 2.373.774 Fälle des Diebstahls sowie 43.009 Fälle des Raubes wurden im vergangenen Jahr registriert. Besonders verlockend wirkt dabei wohl die Aufklärungsquote, denn gerade einmal 27,2% der Diebstähle und 52% der Raubdelikte konnten aufgeklärt werden. Ferner stellt sich nun auch hier wieder die Gretchenfrage: Wie hoch ist der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen bei diesen Delikten? Sowohl für den Diebstahl als auch für den Raub ergab sich aus der Kriminalstatistik, dass jeweils etwa 40% der Tatverdächtigen Ausländer waren. Damit ist auch hier die Schlussfolgerung unausweichlich, dass eher ausländische Personen in diesen Bereichen straffällig werden. 

Sonstige Delikte

Abschließend seien die Anteile nichtdeutscher Tatverdächtiger bei einigen weiteren Deliktsklassen genannt:

Betrug: 35%
Betrugsverwandte Delikte: 19,2%
Fälschungsdelikte: 49,5%
Begünstigung, Strafvereitelung, Hehlerei: 41,5%
Brandstiftung: 15,6%
Wettbewerbs-, Korruptions- und Amtsdelikte: 6,0%
Sachbeschädigung: 19,5%
Rauschgiftkriminalität: 24,6%

Ausländeranteil bei ausgewählten ...

Ausländeranteil bei ausgewählten Straftaten 2012 (Bild: Statistishes Bundesamt, 2015)

Ein anderes Licht: Die Verurteilungsquote

Eine weitere wichtige Größe ist die Verurteilungsquote. Auch aus dieser kann zwar nicht eindeutig geschlossen werden, wie viele Straftaten tatsächlich von Ausländern begangen wurden, da ein Angeklagter nach dem Grundsatz in dubio pro reo auch dann freigesprochen werden könnte, wenn er die Tat tatsächlich begangen hat, doch auch von ihr lässt sich eine Tendenz ableiten.

Aus der obenstehenden Abbildung kann man die Verurteilungsquote von Ausländern je nach Straftat ablesen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lag der Ausländeranteil an den Verurteilten insgesamt bei 22,9% und überschreitet damit immer noch die Grenze von 15%. Gleichwohl relativieren die Zahlen den Eindruck des deutlich kriminelleren Ausländers, den man anhand der Tatverdächtigenquote gewinnen konnte. So waren gerade einmal 16,4% der wegen sexualdelikten verurteilten Personen Ausländer, woraus sich schließen lässt, dass Deutsche nicht minder zu sexuellen Übergriffen neigen als Nichtdeutsche. Auch die Ausländerquote bei Mord und Totschlag ist bei den Verurteilten mit ca. 30% deutlich geringer als bei den Tatverdächtigen. Dass bei Straftaten gegen das Aufenthaltsgesetz beinahe ausschließlich Ausländer verurteil wurden, erklärt sich von selbst. 

Sind Ausländer nun tatsächlich krimineller?

Ein abschließendes Urteil zu fällen, ist mit Blick auf die Probleme, die sich beim quantitativen Vergleichen der Kriminalität von Deutschen und Ausländern ergeben, äußerst schwierig. Deutlich geworden ist dennoch, dass Aussagen wie "Die Ausländer sind doch alle kriminell!" haltlos sind, da wir keinesfalls von Ausländern als gleichsam übermäßig kriminalitätsanfälligen Personen sprechen können. Gleichwohl müssen wir den Zahlen gemäß festhalten, dass ausländische Mitbürger tendenziell statistisch häufiger mit dem Gesetz in Konflikt kommen als Deutsche. Diese Diagnose begründet sich vor allem durch den sehr großen Anteil an jungen Männern unter den Flüchtlingen und Ausländern. Kriminalität ist besonders bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen ein Problem, weshalb die Gruppe der 14 bis 25-jährigen laut Statistischem Bundesamt als "besonders auffällig" gilt. Auch entsteht Kriminalität vor allem in sozial und finanziell schwachen Milieus. Daher sind Ausländer auch auf Grund ihrer häufig unzureichenden Versorgung mit Bildung, lebensnotwendigen Gütern und finanziellen Mitteln für Straftaten anfälliger.

Ich hoffe, dass ich in diesem Artikel ein möglichst objektives Bild von der Problematik zeichnen konnte. Wer sich weiterführend mit der Thematik beschäftigen möchte, kann sich gern in meinen Quellen weiter informieren. Ich bin auf Eure Meinungen gespannt.

 

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