Der Begriff "Alarmanlage"

Hinzu gehören zum Beispiel die Gefahrenmeldeanlagen.

Gefahrenmeldeanlagen sind Anlagen und Systeme, die eingerichtet werden, um zuverlässig Einbrüche, Brände oder Überfälle, an die zuständige Stelle zu melden. Hierbei geht es um den Schutz von Sachwerten und Personen. Eine solche Anlage ist nach DIN VDE 0833 gegen Stromausfall zu schützen.

Störungen und Sabotagen im System müssen erkannt und folgerichtig weitergeleitet werden. 

Eine Gefahrenmeldeanlage (GMA) muss mindestens aus folgenden Bestandteilen bestehen:

  • Energieversorgung
  • Melder sowie Meldeleitungen 
  • Signalgeber (optisch und/ oder akustisch) 
  • Bedienelemente.

Nach DIN geprüfte Gefahrenmeldeanlagen müssen mit einer ständig besetzen Stelle in Verbindung stehen. Sind Sicherheitsunternehmen zuständig, ist dies oft die Leitwarte des Sicherheitsunternehmens. Sind Hoheitsträger verantwortlich - beispielsweise die Landespolizei bei einer Bank oder die Feuerwehr bei einer Brandmeldeanlage- so ist es die örtlich zuständige Leitstelle der Polizei bzw. Feuerwehr.

Es gibt 3 Alarmtypen für verschiedene Fälle:

  • Stiller Alarm
  • Akustischer Alarm 
  • Optischer Alarm

Die Brandmeldeanlage:


Bildnachweis: Peter Dreuw ©2011
IuK-Gruppe der Feuerwehr Mönchengladbach

Die Brandmeldeanlage (BMA) gehört zu der Gruppe der Gefahrenmeldeanlagen. Sie gehört zum vorbeugenden Brandschutz und sollte die zuständigen Stellen bei Bekanntwerden eines Ereignisses informieren.

Zu ihren weiteren Aufgaben kann das Auslösen einer Objektlöschanlage (Sprinkleranlage z.B.), das Auslösen eines internen Alarms (Räumung des Gebäudes) und dem Öffnen von Rauch-/Wärmeableitungseinrichtungen (RWA) gehören.

Zur Erkennung von verschiedenen Brandvorgängen werden unterschiedliche Brandmelder (Flammen, Hitze, Rauch) verwendet.

Im Rahmen der Sonderbauvorschriften im Bauordnungsrecht wird der Einbau einer auf die örtliche Feuerwehr zugeschaltete Brandmeldeanlage in öffentlichen Gebäuden gefordert. Dies ist beispielsweise bei Flughäfen, Bahnhöfen, Schulen, Altenwohnheimen oder Krankenhäusern der Fall.

Im Wesentlichen geht es um den Grundgedanken, dass Anzeichen von Bränden auch ohne die Anwesenheit von Menschen festgestellt, verarbeitet und gemeldet werden. Ein wesentliches Element für den Personenschutz ist eine Brandmeldeanlage in Verbindung mit einem Alarmgeber vor allem in Bereichen, in denen Personen schlafen (Hotels, Wohnungen). 

Hier werden vor allem in Privaträumen auch Rauchwarnmelder, umgangssprachlich Rauchmelder genannt, eingesetzt. Diese gehören streng genommen nicht zu den Brandmeldeanlagen.

(Bildnachweis: Pixabay.de)

Wikipedia über Gefahrenmeldeanlagen:

Eine Gefahrenmeldeanlage nach DIN VDE 0833 ist eine Anlage die Gefahren, für Sachwerte und Leben, durch Einbruch, Überfall und Feuer zuverlässig erkennt und meldet. Diese Funktion setzt die Überwachung der Übertragungswege und die...

Einbruchmeldeanlagen (EMA):


Bildquellenangabe: Thorben Wengert / pixelio.de

Ebenfalls zu der Gruppe der Gefahrenmeldeanlagen gehört natürlich die Einbruchmeldeanlage (EMA). Sie wird oft als Alarmanlage bezeichnet, obwohl der Begriff für eine Einbruchmeldeanlage nicht mehr zeitgemäß ist. Sie wird heutzutage fast nur noch elektronisch betrieben und wird im Personen-, sowie Objektschutz eingesetzt.

Die meisten Einbruchmeldeanlagen sollen Einbrüche, Überfalle und Diebstähle durch Abschreckung verhindern. Die Aktionszeit des Täters soll unter anderem durch die Meldung an eine hilfeleistende Stelle (Polizei, Leitstelle eines Sicherheitsunternehmens), eingeschränkt werden.

Bei dem EMA-Typen der Außenhautüberwachung geht es darum, dass der Täter beim Eindringen in das Objekt (Tür, Fenster) erkannt wird. Bei der sogenannten Fallenüberwachung wird der Täter erst im Inneren des Objektes festgestellt (Infrarot-, oder Mikrowellenbewegungsmelder). Rund um die Steuerungseinheit (Meldezentrale) der Einbruchmeldeanlage gibt es ein buntes Sortiment an Meldern, die eingebaut werden können.

Es gibt zum Beispiel aktive und passive Glasbruchmelder, sowie Alarmgläser, passive und aktive Bewegunsmelder (Infrarot - aktiv, Mikrowellen - passiv), Lichtschranken, Körperschallmelder, Schließbech-, sowie Magnetkontakte und Alarmtapeten.

Je nach Bedarf stehen verschiedene (auch zusammen kombinierbare) Endgeräte zur Verfügung. Dazu gehören zum Beispiel Wählgeräte (Übermittlung an hilfeleistende Stellen), Videospeicher (zur Beweissicherung) und natürlich die Signalgeber. Diese gibt es mit optischen sowie akustischen Signalen.

Wichtig ist natürlich, dass ein hundertprozentiger Schutz

niemals und nirgendwo vorhanden sein wird. 

 

 

Über den Autor dieses Artikels: Peter Dreuw

profkm, am 29.01.2012
0 Kommentare Melde Dich an, um einen Kommentar zu schreiben.


Laden ...
Fehler!