Leistungen der Pflegestufe 0 - Eingeschränkte Alltagskompetenz und ihre Folgen

Immer mehr Menschen sind im Alter auf Pflege angewiesen. Der Gesetzgeber hat verschiedene Pflegestufen eingeführt (Pflegestufe 1-3+). Aber auch für Patienten, die diese Pflegestufen nicht in Anspruch nehmen können, besteht die Möglichkeit, Betreuungsleistungen in Anspruch zu nehmen.

Für wen gilt Pflegestufe 0

Zwar ist der Begriff inzwischen nicht mehr gebräuchlich, aber viele verstehen unter Pflegestufe 0 Leistungen für Patienten ohne Pflegestufe, die einen täglichen Pflegebedarf von weniger als 45 Minuten Grundversorgung benötigen. Das heißt, dass solche Patienten zwar Unterstützung brauchen, aber noch nicht die Voraussetzungen für die Pflegestufe 1 erfüllen. In der Pflegestufe 0 geht es also vor allem um Betreuung oder Beaufsichtigung eines Patienten und weniger um Hilfe bei der Haushaltsführung oder der Körperhygiene. Dies können beispielsweise an Demenzpatienten, Menschen mit psychischen Erkrankungen oder auch geistig Behinderte sein.

Beantragung zusätzlicher Betreuungsleistungen

Wer zusätzliche Betreuungsleistungen der Pflegestufe 0 benötigt, muss sie bei seiner Pflegekasse beantragen. Ob die entsprechenden Voraussetzungen, also eine eingeschränkte Alltagskompetenz, vorliegen, stellt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) durch ein so genanntes Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit fest. Vor der Beantragung zusätzlicher Betreuungsleistungen sollte man sich auf jeden Fall bei einem Pflegedienst informieren und sich von diesem eventuell bei der Beantragung unterstützen lassen. Der entsprechende Antrag ist bei der zuständigen Pflegekasse einzureichen. Ist der Antrag gestellt, wird der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) einen Hausbesuch beim Antragsteller machen und mit Hilfe eines Fragenkataloges feststellen, ob der angemeldete Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung gerechtfertigt ist. Das erstellte Gutachten ist dann die Grundlage für die Entscheidung der Pflegeversicherung, ob die zusätzlichen Betreuungsleistungen bewilligt werden oder nicht. Nicht selten entscheidet die Versicherung trotz eines positiven Gutachtens erst einmal zu ungunsten des Antragstellers.

Kriterien für die Feststellung einer eingeschränkten Alltagskompetenz

Um im Rahmen eines Pflegegutachtens eine eingeschränkte Alltagskompetenz festzustellen und so die Pflegestufe 0 zu erhalten, wurde von den Pflegekassen ein Fragebogen mit insgesamt 13 Kriterien erarbeitet. Stellt der Gutachter fest, dass mindestens zwei dieser Kriterien zutreffen, können die Betreuungsleistungen gewährt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Bedingungen für erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz nur dann vorliegen, wenn zumindest ein Kriterium aus den Punkten 1 bis 9 greift. Eine stark eingeschränkte Alltagskompetenz kann vom Gutachter nur bescheinigt werden, wenn er ein drittes Kriterium aus den Punkten 1 bis 5, 9 oder 11 feststellt:

• Weglauftendenz

• Gefährdende Situationen werden nicht erkannt oder vom Betroffenen verursacht.

• Unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potenziell gefährdenden Substanzen

• Aggressives Verhalten (verbal oder physisch) in Verkennung einer Situation

• Inadäquates Verhalten in situativen Kontexten

• Unfähigkeit zur Wahrnahme eigener körperlicher und seelischer Gefühle oder Bedürfnisse

• Nicht vorhandene Kooperation bei therapeutischen oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung.

• Störung der höheren Hirnfunktionen (Beeinträchtigung des Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen) und damit verbundene Probleme bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen

• Störung des Tag-Nacht-Rhythmus

• Unfähigkeit zur eigenständigen Planung und Strukturierung des Tagesablaufes

• Inadäquate Reaktion aufgrund missdeuteter Alltagssituationen

• Emotionale Labilität oder unkontrolliertes Verhalten

• Ausgeprägte Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit aufgrund einer therapieresistenten Depression

Leistungen bei Pflegestufe 0

Lag der Betreuungsbetrag in der Pflegestufe 0 früher bei maximal 460 Euro im Jahr, so können Betroffene seit 2008 mit einem Grundbetrag von 100 Euro monatlich, beziehungsweise 200 Euro monatlich bei erhöhtem Bedarf rechnen. Seit 2012 werden zudem Leistungen der Verhinderungspflege von maximal 1.550 Euro pro Jahr sowie Pflegegeld in Höhe von 120 Euro im Monat gewährt, allerdings nur, wenn ein Angehöriger sich um den Betroffenen kümmert. Der Betrag wird auf 225 Euro monatlich erhöht, wenn die Betreuung von einem Pflegedienst geleistet wird. Weitere Leistungen werden beispielsweise für einen Umbau der Wohnung gewährt (maximal 2.557 Euro). Auch Pflegehilfsmittel können beantragt werden.

Quelle:

pflegestufe-0.de

Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel niemals fachlichen Rat, zum Beispiel durch einen Pflegedienst, ersetzen kann.

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