Ausübung von Macht und Kontrolle - Schutzsuchende eines Frauenhauses haben in der Regel Folgendes erlebt

 

Gewalt in der EhePhysische Gewalt

  • stoßen, fesseln

  • würgen, treten

  • schlagen, töten

  • verbrennen, verbrühen

  • Waffengewalt

 Psychische Gewalt

  • drohen, einschüchtern

  • beleidigen, demütigen

  • für verrückt erklären, erniedrigen

Bildquelle: Gerd Altmann pixelio.de

 

 

Soziale Gewalt

 

  • am Arbeitsplatz terrorisieren

  • Druck über Kinder ausüben

  • Herabwürdigung im sozialen Umfeld

 

Gewalt in der EheÖkonomische Gewalt

  • Zwang oder Verbot zu arbeiten

  • Geld verweigern oder nur auf Zuteilung geben

  • Kontrolle über Ausgaben

 

Sexuelle Gewalt

  • Vergewaltigung

  • Zwang zu sexuellen Handlungen

  • als Objekt behandeln

  • Zwang zu pornografischem Bild- oder Filmmaterial

 Bildquelle:Harry Hautumm_pixelio.de

 

 

Basis der Frauenhausarbeit

Kinder- und Frauenrechte sollen gestärkt, die Lebenssituation verbessert werden. Inhalte einer Beratung können sein:

 

  • Neue Lebensperspektiven

  • Existenzsicherung

  • Zwangsverheiratung

  • Trennung oder Scheidung

  • Stalkinggesetz

  • Erziehungsfragen

  • Sorge- und Umgangsregelungen

  • Aufenthaltsrechtliche Bestimmungen

Derartige Beratungsgespräche können ebenso telefonisch und extern erfolgen.

Kontaktaufnahme zu Frauenhäusern

Eine erste Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel telefonisch. Hilfesuchende werden beraten und wenn gewünscht in eine Einrichtung aufgenommen. Der Erstkontakt muss jedoch nicht grundsätzlich durch die betroffene Person selbst erfolgen. Als Vermittlungsperson kann ebenso eine Person des Vertrauens, beispielsweise die beste Freundin, fungieren.

 

FrauenhausEine Auflistung aller autonomer Frauenhäuser ist über die Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser, kurz ZIF, einsehbar.

 

 

 

 

 

 

 

 

Bildquelle: Juergen Jotzo_pixelio.de

Leben im Frauenhaus

In einem Frauenhaus zählt die Gemeinschaft. Jede Bewohnerin, egal welcher Altersstufe, Herkunft, Religion oder sexuellen Orientierung, wird respektvoll behandelt. Sie wird dabei unterstützt, ihren Alltag, so gut es ihr möglich ist, selbstständig zu organisieren. Ziel ist, die betroffene Person auf ein neues, organisiertes und vor allem gewaltfreies Leben vorzubereiten. Der Kontakt zu Mitarbeiterinnen und anderen Bewohnerinnen soll dabei helfen, das Erlebte zu verarbeiten und neue Perspektiven zu entwickeln. Zum Schutz aller Bewohnerin gelten bestimmte Regeln. Alkohol- sowie Drogenkonsum sind in Frauenhäusern generell verboten.

 

Für die Unterbringung in einem Frauenhaus wird ein möbliertes Zimmer bereitgestellt. Das Wohn-und Esszimmer, die Küche sowie alle sanitären Räumlichkeiten werden mit anderen Mitbewohnern geteilt. Je nach Einrichtung erfolgen gemeinsame Unternehmungen, beispielsweise in Form von Festen oder Ausflügen. Die Aufenthaltsdauer richtet sich nach der jeweiligen Lebenssituation.

 

Kinder in einer GewalteheKinder im Frauenhaus

Mädchen und Jungen empfinden den Umzug in ein Frauenhaus oft als befremdend. Aus diesem Grund sind die Einrichtungen stets kindgerecht gestaltet. Die Kinder werden gemeinsam mit ihren Müttern und Geschwistern in einem Zimmer untergebracht, was eine gewisse Enge und Lautstärke mit sich bringt. Dennoch fühlen sich die meisten Kinder gut aufgehoben, denn neben diverser Spielsachen finden sie                   verständnisvolle Freunde, die Ähnliches wie sie erlebt haben.

Bildquelle: Hofschlaeger_pixelio.de

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