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Fragen & Antworten - Tipps & Tricks

Vorsicht bei der Nutzung von Pixelio Bildern! Abmahnung droht

Peppermint
Beiträge: 139
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am 05.02.2014

Die Wege des Herrn sind unergründlich - die, der deutschen Gerichte noch viel unergründlicher!

Ganz aktuell hat das Kölner Landgericht entschieden, dass ein Verweis auf Urheber und Quelle direkt unter dem Bild NICHT ausreicht, sondern die Urheberschaft IN DER Bilddatei hinterlegt sein muß!

Mal davon abgesehen, dass vielleicht 1% der Bildnutzer wissen, wie sie das überhaupt bewerkstelligen sollen, verstößt das eigentlich schon wieder gegen die Lizenz- und Nutzungsbedingungen von Pixelio Bildern.

Ironischerweise ist dabei juristisch keinesfalls eindeutig, ob eine solche Kennzeichnung des Fotografen im Bild überhaupt erlaubt ist. Diese Änderungen am Bild gelten juristisch als so genannte Bearbeitung. Und die Nutzungsbedingungen von Pixelio übertragen nur ein "eingeschränktes Bearbeitungsrecht", welches explizit nur Änderung von Bildgröße, Farbinformationen und der Farb-, Kontrast- und Helligkeitswerte erlaubt.



Die Entscheidung wird sicherlich wieder ein Heer an Abmahnanwälten auf den Plan rufen.

Wäre sicher zu empfehlen erst mal auf Bilder von Pixelio zu verzichten.

Sicherlich ist auch diese Begründung des LG Köln für Hans und Simon eine Sache sich das mal genauer anzusehen. Könnte sonst eine teure Geschichte werden.

Stattdessen führt das Gericht wenig überzeugend aus, bei den Verwendungen des Bildes "auf unterschiedlichen URL" handele es sich um verschiedene "Verwendungen", die jeweils eine gesonderte Urheberbenennung erfordern.



Da wird man sich wohl nicht auf den Ersteller des Artikels berufen können, sondern muß als "Verantwortlicher der URL" die Rübe hinhalten.

Sowas kommt eben raus, wenn verkalkte Richter, die nicht mal eine Email beantworten können, Urteile zum Thema Internet fällen :(

Traurig, aber leider muß man sich mit solchen Problemen als "Neuländer" rum schlagen

Wenn ich ein solcher geldgieriger Abmahn-Aasgeier wäre, dann wären solche Plattformen, wie Pagewizz meine erste Ahnlaufstelle, denn da gibt es dann wirklich lohnenswertes Futter, zumal man dem Richter verkaufen kann, dass es sich ja nicht um einen Einzelfal handelt, sondern um tausenfachen Verstoßin Bezug auf das Kölner Urteil.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Kommentar-zu-Pixelio-und-den-Bildhinweis-Abmahnungen-Von-wegen-lizenzfrei-2105550.html

Nachtrag: Selbst ein Link zum Bild kann Ärger bedeuten:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Direkt-Link-zu-Bildern-LG-Koeln-fordert-Urheberrechtshinweis-in-Bilddatei-2104993.html

Grace
WizzAngel
Beiträge: 2863
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am 05.02.2014

Das ist wirklich zum Kotzen. Über diesen Fall haben wir gestern schon kurz in einem anderen Thread disktuiert. Das Urteil ist wirklich lachhaft - eigentlich der ganze Fall:
Da hat tatsächlich ein Knipser seine Fotos bei Pixelio hochgeladen (und bietet sie damit zur kostenlosen Verwendung an) und dann einem Verwender den Anwalt auf den Hals gehetzt. Wahrscheinlich war der Typ frustriert, dass seine Bilder kein Geld einbringen und die Qualität für eine professionelle Agentur nicht ausreicht.

Es wird langsam Zeit, dass es für das Thema internet fachkundige Richtger gibt, die erstmal lernen müssen wie das Internet funktioniert, bevor sie solche Fälle bearbeiten dürfen. (Mein persönlicher Wunsch)

Ich schmeiß jetzt alle Bilder von Pixelio raus, soweit ich welche finde - die können mich mal.

Übrigens: Auch interessant für uns: Die liebe GEMA will jetzt für das Einbetten von Youtube-Videos abkassieren. Grrr... dann können wir die alle raussschmeißen. Diejenigen, die die Videos auf Youtube hochladen, dürften davon auch "begeistert" sein, schließlich bringen ihnen die Einbettungen ja Klicks (und auch Werbeeinnahmen, falls sie Ads in die Videos einbauen). Es wird immer schwieriger und strenger ...

Grace
WizzAngel
Beiträge: 2863
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am 05.02.2014

Übrigens (hätt ich fast vergessen): Das Schönste an diesem Fall ist ja das hier:

http://www.lg-koeln.nrw.de/Dienste/index.php

Bitte das Bild rechts beachten. Eine Frechheit - oder?

Peppermint
Beiträge: 139
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am 05.02.2014

Grace: 05.02.2014 - 15:26

Bitte das Bild rechts beachten. Eine Frechheit - oder?

Wie geil ist das denn?! Da müsste man doch glatt Herrn Altmann anschreiben und umgehend eine Abmahnung hinsemmeln in Bezug auf ihr eigenes Urteil. Zudem kommt noch die Tatsache, dass die Quellangabe nicht barrierefrei ist, weil auf die Grafik gepinselt. Dann gibts nämlich 2 mal auf den Sack.

Pest kann man nur mit Pest bekämpfen. Wegen so einem Bockmist hatte ich nämlich schon mal nette Abmahnerpost im Briefkasten, weil ich auf einigen Projekten das Impressum auf einer Grafik habe, um automatischen Adressgrabbern und Emailgrabbern keine Chance zu geben.

Genau darum ging es dann, dass Blinde mein Impressum nicht "sehen" könnten, weil das Leseprogramm eben die Grafik nicht vorliest. Der Oberknaller war, dass es sich bei der betroffenen Seite um einen Fotoblog gehandelt hat. Als würden täglich tausende Blinde auf einem Fotoblog surfen und wollen dann wissen, wer für die schönen Bilder verantwortlich ist.

Deutsche Gesetze KANN man nicht verstehen - Gerichtsurteile dazu, wie diese Gesetze ausgelegt werden, zum Teil noch viel weniger.

Hans
Admin
Beiträge: 2122
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am 05.02.2014

Peppermint: 05.02.2014 - 14:12

Die Entscheidung wird sicherlich wieder ein Heer an Abmahnanwälten auf den Plan rufen.


Wäre sicher zu empfehlen erst mal auf Bilder von Pixelio zu verzichten.

Sicherlich ist auch diese Begründung des LG Köln für Hans und Simon eine Sache sich das mal genauer anzusehen. Könnte sonst eine teure Geschichte werden.

Stattdessen führt das Gericht wenig überzeugend aus, bei den Verwendungen des Bildes "auf unterschiedlichen URL" handele es sich um verschiedene "Verwendungen", die jeweils eine gesonderte Urheberbenennung erfordern.


Da wird man sich wohl nicht auf den Ersteller des Artikels berufen können, sondern muß als "Verantwortlicher der URL" die Rübe hinhalten.

Sowas kommt eben raus, wenn verkalkte Richter, die nicht mal eine Email beantworten können, Urteile zum Thema Internet fällen :(

Traurig, aber leider muß man sich mit solchen Problemen als "Neuländer" rum schlagen

Wenn ich ein solcher geldgieriger Abmahn-Aasgeier wäre, dann wären solche Plattformen, wie Pagewizz meine erste Ahnlaufstelle, denn da gibt es dann wirklich lohnenswertes Futter, zumal man dem Richter verkaufen kann, dass es sich ja nicht um einen Einzelfal handelt, sondern um tausenfachen Verstoßin Bezug auf das Kölner Urteil.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Kommentar-zu-Pixelio-und-den-Bildhinweis-Abmahnungen-Von-wegen-lizenzfrei-2105550.html

Nachtrag: Selbst ein Link zum Bild kann Ärger bedeuten:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Direkt-Link-zu-Bildern-LG-Koeln-fordert-Urheberrechtshinweis-in-Bilddatei-2104993.html

Die spinnen, die Römer... äh Richter! Deshalb in Zukunft nur noch Bilder von Pixabay verwenden:

http://pixabay.com/de/forum/fragen-und-antworten-19/gefahrlose-verwendung-der-bilder-308/

:)

Schreib den ersten Satz so, dass der Leser unbedingt auch den zweiten lesen will -- William Faulkner
Federspiel
Beiträge: 95
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am 05.02.2014

Grace: 05.02.2014 - 15:26

Übrigens (hätt ich fast vergessen): Das Schönste an diesem Fall ist ja das hier:

http://www.lg-koeln.nrw.de/Dienste/index.php

Bitte das Bild rechts beachten. Eine Frechheit - oder?

Das Problem dabei ist, dass Herr Altmann nicht mehr bei Pixelio ist und seine Bilder dort nicht mehr aufzufinden sind. Deshalb können sie natürlich auch nicht mehr korrekt verlinkt werden. Ich hatte dieses Problem auch und habe mich gefragt, was ich da machen soll. Herr Altmann ist jetzt bei Pixabay unter dem Namen geralt. Dort sind aber nur neue Bilder zu finden, die alten von Pixelio nicht. Ich habe meine Bilder immer sehr sorgfältig ausgesucht, deshalb widerstrebt es mir, sie einfach durch weniger passende auszutauschen.

Grace
WizzAngel
Beiträge: 2863
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am 05.02.2014

Oha - auch noch eine falsche Quellenangabe Tse, tse, tse ... da hat das Landgericht aber einen schweren Verstoß begangen.

Peppermint
Beiträge: 139
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am 05.02.2014

Federspiel: 05.02.2014 - 16:18

Das Problem dabei ist, dass Herr Altmann nicht mehr bei Pixelio ist und seine Bilder dort nicht mehr aufzufinden sind. Deshalb können sie natürlich auch nicht mehr korrekt verlinkt werden. Ich hatte dieses Problem auch und habe mich gefragt, was ich da machen soll. Herr Altmann ist jetzt bei Pixabay unter dem Namen geralt. Dort sind aber nur neue Bilder zu finden, die alten von Pixelio nicht. Ich habe meine Bilder immer sehr sorgfältig ausgesucht, deshalb widerstrebt es mir, sie einfach durch weniger passende auszutauschen.

Echt? Siehste das hatte ich noch gar nicht gesehen. Wahrscheinlich waren Gerald die Bedingungen, an die er sich auch noch halten muß, obwohl er seine Bilder kostenfrei zur Verfügung stellt, nun zu blöde. Aber damals war eben pixelio eine der wenigen Anlaufstellen, um kostenfreie Bilder nutzen zu können, wo man auch eine halbwegs vernünftige Auswahl hat.

Aber jetzt gibts ja pixabay - hat Gerald ja auch gemerkt :)

Trotzdem sollte man ihn mal kontaktieren. Vielleicht hat ja Interesse daran, den Brummschädeln aus Köln mal mit den eigenen Waffen eine auf die Mütze zu geben :)

Widerstreben tut mir das auch. Nicht nur wegen den eventuell unpassenderen Bildern, sondern aus Prinzip. Ich darf gar nicht an den Arbeitsaufwand denken, der alleine hier bei PW anfällt. Ich habe ja einige eigenen Projekte und pixelio immer gerne benutzt. Zumindest bevor es pixabay gab. Jetzt kann ich Blogartikel bis 2006 rückwirkend prüfen - TOLL

Was auch total hirnrissig ist:

Nach dem LG Köln wäre ein Bild nämlich bei der Einbettung in eine Internetseite und dem dadurch technisch notwendigen Vorhalten des Bildes auf dem Server mit eigener URL urheberrechtlich zweifach verwendet worden.

Führt man die Rechtsauffassung des LG Köln weiter fort, sind zudem alle Internetseiten in Deutschland rechtswidrig, da auf der direkt aufgerufenen URL eines Bildes auch kein Impressum(-slink) zu finden ist.

Kann man diese Hohlbirnen nicht direkt wegen Unzurechnungsfähigkeit suspendieren lassen?
Wie sieht es denn dann bei Seiten mit hohem Trafficaufkommen aus, liebe Richter?

Wenn sich 15 Webseitenbesucher zeitgleich auf der Seite mit dem Bild aufhalten, habe ich das Bild denn dann unerlaubterweise 15 mal verwendet???

Die sind ja genauso bescheuert, wie Käufer von digitalen Produkten wie E-Books, die sich zum Kauf verleiten lassen, weil im Angebot dabei steht: "Jetzt zugreifen - Nur noch 7 Stück auf Lager"

Die_Utopische
Beiträge: 509
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am 05.02.2014

Grace: 05.02.2014 - 15:24

Es wird langsam Zeit, dass es für das Thema internet fachkundige Richtger gibt, die erstmal lernen müssen wie das Internet funktioniert, bevor sie solche Fälle bearbeiten dürfen. (Mein persönlicher Wunsch)

Ich schließe mich - wie sicherlich alle hier - diesem Wunsch an!

Zum Glück ist bei mir die Aufräum- bzw. Austauscharbeit noch überschaubar. Trotzdem ärgerlich, sie durch eventuell weniger passende oder vielleicht auch gar kein Bild (falls sich gar kein passendes findet) austauschen zu müssen.

Solche Urteile sind sicherlich nur in Deutschland möglich.

Sonja
Beiträge: 109
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am 05.02.2014

So, die ersten geschätzten 50 Artikel sind überprüft und entsprechend um die Pixelio-Bilder erleichtert. Aber nun (nachdem es die ganze Zeit funktioniert hat) lässt sich auf einmal nichts mehr ändern. Weder Bild ändern, noch Textbaustein ändern.

Wie lange hat man überhaupt Zeit, das jetzt zu korrigieren, bis jemand kommen kann und sich auf das Urteil stützen/berufen kann?

LG
Sonja

Federspiel
Beiträge: 95
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am 05.02.2014

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, denn der Unterlegene hat einen Monat Zeit, in Berufung zu gehen. Vermutlich wird das auch geschehen. Pixelio hat schon angekündigt, sich an einer Berufung (vermutlich finanziell) zu beteiligen. Außerdem wollen sie ihre Nutzungsbedingungen entsprechend ändern, sodass bei der isolierten Anzeige von Fotos keine Quellenangabe mehr nötig ist: Stellungnahme von Pixelio

Überstürzen muss man also nichts. Ich werde nicht alle Bilder entfernen oder austauschen, sondern nur die überflüssigen. Das heißt, solche Bilder, die eigentlich nichts zum Text beitragen, sondern nur der Auflockerung dienen. Das kann man ja auch mit Amazon-Anzeigen erreichen.

Auf meinem Blog habe ich gestern Nacht alle betroffenen Bilder mit Urheberangaben versehen. Wie das geht, habe ich hier beschrieben: Abmahnfalle vermeiden

Die_Utopische
Beiträge: 509
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am 05.02.2014

@ Sophie1975: Soweit ich in einem der oben verlinkten Beiträge gelesen habe, ist das Urteil noch gar nicht rechtskräftig. Wie lange das dauert, bis es (schlimmstenfalls) so weit sein könnte, weiß ich nicht.

Bei mir ging das Austauschen schnell, da ich ohnehin kaum Pixeliobilder verwendet hatte. Einen meiner Artikel habe ich offline gesetzt, da er sich nun wohl erübrigt hat (habe damals ziemlich lange nach passenden Bildern dazu gesucht, und ein Speisepilzführer mit kaum Bildern würde irgendwie keinen Sinn machen - aber da der Artikel eh nicht gut lief, ist er ohnehin entbehrlich).

Peppermint
Beiträge: 139
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am 06.02.2014

Federspiel: 05.02.2014 - 23:32

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, denn der Unterlegene hat einen Monat Zeit, in Berufung zu gehen. Vermutlich wird das auch geschehen. Pixelio hat schon angekündigt, sich an einer Berufung (vermutlich finanziell) zu beteiligen. Außerdem wollen sie ihre Nutzungsbedingungen entsprechend ändern, sodass bei der isolierten Anzeige von Fotos keine Quellenangabe mehr nötig ist: Stellungnahme von Pixelio

Überstürzen muss man also nichts.

Das sehe ich aber komplett anders. Ob das Urteil rechtskräftig ist oder nicht. Ob da Berufung eingelegt ist oder nicht - das spielt alles keine Rolle. Was denkst du, wieviele Abmahnanwälte da jetzt auf diesen Zug aufspringen?

Besonders die Delegation aus Hamburg wird da nicht lange auf sich warten lassen. Das Landgericht HH ist für seine hirnrissigen Urteile in diesem Bereich bekannt. Dort sitzen auch einige "renommierte" Kanzleien, die sich genau aus diesem Grund auf solche Dinge spezialisiert haben.

Die Abmahnung kostet die Anwälte einen fertigen Textbausteinbrief und nicht mal einen Euro für die Briefmarke. DICH kostet das erst mal richtig Kohle, weil du kaum drum rum kommst, dir einen eigenen Anwalt zu nehmen.
Denn auf eine solche Abmahnung MUSST du reagieren. Ob du die Zeit, das Geld, die Nerven dafür hast eine Gerichtsverhandlung plus eventueller Revision zu durchackern steht da mal auf einem ganz anderen Blatt.
Alleine die Tatsache, dass dieser Fall vor dem Landgericht verhandelt wurde sagt schon aus, dass der Streitwert über 4.999 Euro lag. Ansonsten ist nämlich das Amtsgericht zuständig. Wenn wir nur den geringsten Wert (5.000 Euro Streitwert) annehmen und du hast 10 Bilder, die strittig sind + Anwaltsgebühren. Na dann herzlichen Glückwunsch. Dann hält nämlich dein Anwalt für jeden Brief nämlich auch ordentlich die Hand auf, weil sich seine Kostennote nämlich nach BRAGO richtet und die geht nach Streitwerthöhe.

Also ich nehme das mal nicht auf die leichte Schulter nach dem Motto "Naja mal abwarten und Tee trinken. Das wird sich schon klären". Dafür habe ich selbst schon zuviele ungewollte Konversationen mit Anwälten führen müssen, die der Meinung waren, mir mal ein wenig Geld aus den Rippen zu leiern.

Wo kein Kläger, da kein Richter, aber wenn man eben viele Projekte hat, dann bleibt solch ein Mist auch leider nicht aus. Ist eben im Neuland so.


Peppermint
Beiträge: 139
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am 06.02.2014

Na da gings/gehts doch schon los.

Da war wohl die Verklagte nicht die Einzige, die Post bekommen hat.
Mal pünktlich mit Urteilsspruch gingen schon die ersten Abmahnungen raus

Soviel dazu:

http://bestatterweblog.de/pixelio-fliegt-raus/

Federspiel
Beiträge: 95
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am 06.02.2014

@Peppermint, die Sache mit dem Bestatter-Weblog ist doch ganz offensichtlich schon länger her. Worum genau es da ging, weiß ich im Moment zwar auch nicht, aber ich habe in den letzten Tagen verschiedene Artikel dazu gelesen, in denen dieser Blog erwähnt wurde. Von einer neuen Abmahnung lese ich da jetzt nichts. Es ist wohl eher so, dass das aktuelle Urteil eine alte Sache in neuem Licht erscheinen lässt.

Ich sage ja auch keinesfalls, dass man nichts tun und das Ganze einfach ignorieren soll. Ich habe jetzt selbst auch alle Pixelio-Bilder, die ich hier auf Pagewizz noch habe, mit einem Copyright-Hinweis ausgestattet. Für das komplette Entfernen besteht meiner Ansicht nach kein Grund. Kann man aber natürlich auch machen. Ist nur schade um die Bilder, denn da sind wirklich gute Sachen dabei.

Mit "nichts überstürzen" meine ich nur, dass man schon noch ein paar Tage Zeit zum Handeln hat. Bis so ein Abmahn-Anwalt in die Gänge kommt, dauert ja auch ein bisschen. Was noch nicht ganz klar, aber höchst interessant ist, ist vor allem auch die Frage, ob ein Anwalt da überhaupt selbstständig tätig werden darf oder ob er warten muss, bis ihn ein Fotograf beauftragt. Bis jetzt sieht es für mich so aus, als wäre das Letztere der Fall. Dann könnte man sich ja auch dadurch absichern, dass man die Urheber der verwendeten Bilder anschreibt. Es sind ja wohl bisher nur einige schwarze Schafe unter den Fotografen, die so was machen.

Peppermint
Beiträge: 139
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am 06.02.2014

So offensichtlich ist das wohl nicht.

Der Artikel auf dem bestatterweblog ist vom 4.2.2014 und da geht es um eine aktuelle Sache von einem "Massenabmahner" von fotolia UND pixelio. Dass der das schon länger betreibt mag wohl sein, aber dieses aktuelle Urteil holt sämtliche Ratten aus den Löchern.

Bestes Beispiel war die Abmahnwelle der Buttons in den Online Shops. Genau einen Tag nach inkraft treten der neuen Regelung lagen die ersten Abmahnungen in den Briefkästen.

Dieser Abmahnwahn ist ein riesiges Geschäft und da wird das Eisen geschmiedet, solange es heiß ist.
Da wartet niemand wochenlang. Natürlich kann ein Anwalt nicht selbstständig abmahnen. Dafür muss schon ein betroffener Mandant da sein, den es zu vertreten gilt, aber die finden sich schnell. Besonders wenn ein solches Urteil solche Wellen schlägt. Und auf pixelio treiben sich genug Hobbyfotografen rum, die sicher nichts dagegen haben, sich eine schnelle Mark zu verdienen.

Der Streitwert lag übrigens bei 6.000 Euro und die Abmahnungen, die raus gingen bei einem Gesamtbetrag von 1700 Euro. Daher kommt es auch in den meisten Fällen gar nicht zu einer Verhandlung. Weil das jedesmal wieder Poker ist. Deswegen wartet man auf EIN Urteil, mit dem man dann auf Massenjagd gehen kann.

Die meisten zahlen, bzw gehen zum Anwalt - der einigt sich aussergerichtlich und handelt die ursprüngliche Forderung auf 1000 Euro runter und kassiert aber noch sein Honorar.

Ich finde es ja schön, dass du noch an das Gute im Menschen glaubst, aber die Realität sieht in dem Business mal ganz anders aus. Google einfach mal nach Abmahnungen in Verbindung mit Pixelio.

Hier hast du auch noch das Urteil und die Begründung: http://openjur.de/u/672132.html
Also es hat gerade mal 4 Tage gedauert von Urteilsverkündung bis zur ersten Post bei Betroffenen durch Abmahnanwälte.

Nachtrag:
Wie ich sehe hast du auch die ganze Problematik und das Urteil nicht verstanden.
Du schreibst, du hast jetzt bei allen Bildern die nötigen Angaben angebracht.

http://pagewizz.com/static/uploads/de/page/2013/09/27/04-11-14-176_640.jpg

Also ich sehe da nichts.

Genau darum ging es - dass keine Quellangabe zu sehen ist, wenn man das Bild direkt aufruft.
Ließ dir am Besten das Urteil durch, dann wird dir vielleicht auch die Problematik bewußt, falls dir das nicht zu technisch ist. Im Grunde betrifft das nämlich mehr die Betreiber, die einen auf die Mütze bekommen, wenn hier User pixeliobilder hochladen.


Federspiel
Beiträge: 95
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am 06.02.2014

Lieber Peppermint, das Urteil kannte ich schon. Wie gesagt, ich habe mich in den letzten Tagen ziemlich intensiv mit dem Thema beschäftigt. Auch Streitwerte und Anwaltshonorare sind für mich kein Neuland. Von Abmahnungen im Zusammenhang mit Pixelio hatte ich auch schon vorher gehört.

Ich bemühe mich nur um Sachlichkeit. Nach meinem Verständnis dessen, was man zurzeit lesen kann, existieren die "ersten Abmahnungen" knapp vier Tage nach dem Urteil nicht. Was natürlich nicht ausschließt, dass sie noch kommen.

Und an das Gute im Menschen glaube ich schon lange nicht mehr. Ich überlasse dir nun das Schlachtfeld hier, mir ist meine Zeit dafür zu schade.

Federspiel
Beiträge: 95
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am 06.02.2014

@Peppermint, zu deinem Nachtrag: Ich habe die Problematik sehr wohl verstanden. Ich habe sogar einen Artikel darüber geschrieben. Danke für den Hinweis auf die Vorschaubilder. Die hatte ich noch nicht geändert, weil ich nicht daran gedacht habe, dass man auch die durch Rechtsklick aufrufen kann. Die integrierte "Bildquelle" hatte mich davon abgelenkt. Ich werde die Änderungen bei diesen Bildern noch nachholen.

Und jetzt habe ich von deinem überheblichen Gehabe endgültig die Nase voll.

Peppermint
Beiträge: 139
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am 06.02.2014

Federspiel: 06.02.2014 - 07:56

Danke für den Hinweis auf die Vorschaubilder. Die hatte ich noch nicht geändert, weil ich nicht daran gedacht habe, dass man auch die durch Rechtsklick aufrufen kann. Die integrierte "Bildquelle" hatte mich davon abgelenkt. Ich werde die Änderungen bei diesen Bildern noch nachholen.

Und jetzt habe ich von deinem überheblichen Gehabe endgültig die Nase voll.

Na versuch mal die Vorschaubilder mit Rechtsklick zu öffnen ;)
Und das hat nichts mit überheblich zu tun. Mach doch was du willst.
Nach deinen Ausagen fragt sich WER hier überheblich ist. Wenn man mitreden will, dann sollte man schon wissen VON WAS man redet.

Nur wenn was hier kommt, dann haben nämlich die PW Betreiber die Kosten und den Stress am Backen. Und PW ist eben eine Plattform mit hunderten/tausenden Bildern von Pixelio und eben für die Aasgeier ein lohnendes Opfer.

Adele_Sansone
Beiträge: 548
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am 06.02.2014

Darf ich - ohne mich in didaktische oder auch taktische Geplänkel zu begeben - mal nachfragen, ob dieser Schluss, den ich für mich treffe, für alle Pagewizz-Autoren sinnvoll wäre:

Nachforsten (weiß schon, bei mehr als 100 Artikeln nicht wirklich lustig), ob Pixelio Bilder in den Artikeln vorhanden sind.

Wenn ja - eliminieren.

Wenn das stimmt, dann sollte man bitte vielleicht sogar alle Autoren per mail auffordern das zu machen.

Oder???

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