|
|
|
janee
|
Huhu, ich beschäftige mich grade eingängiger mit Affiliate, in diesem Artikel http://www.tinto.de/geld/Geld_verdienen_mit_der_homepage.htm steht, die Werbeanzeigen müssten immer als Anzeigen gekennzeichnet sein? So wie im Artikel selbst. Hier machen wir das aber auch nich..? Grüße, janee
|
|
janee
|
Hallo Simon, aha ist also doch wichtig, das das gekennzeichnet wird, steht nämlich bei vielen Affiliate-Programmen nicht so dabei. Hier auf pagewizz wären es auch eher die großen Produktbilder in den Artikeln, o.k. danke, weiß ich Bescheid! Grüße, janee
|
|
SeoFeder
|
Gilt das auch für Affilitate Programme, die durchweg kostenlos sind und bleiben? Und wie kennzeichne ich die am Besten? Lg SeoFeder
|
|
SeoFeder
|
Beispielsweise will sich ein kostenloses Online Lernprogramm über das Affilitateprogramm bekannter machen. Ich habe die AGBs geprüft und die Seite selbst ausprobiert. Ich war begeistert und habe die Seite beschrieben, aber nicht extra hingewiesen, dass es sich um einen Affilitate-Programm handelt.
|
|
janee
|
Hallo Seo Feder, sobald da ein Banner auftaucht, sollte man klein 'Anzeige' darüberschreiben. Es geht dabei auch nur um Banner, nicht um Text-Link-Werbung. Wenn man mal drauf achtet, sieht man das ja auch überall so. Grüße, janee
|
|
SeoFeder
|
Hallo Janee und Simon, vielen Dank für die schnellen Antworten. Dann markier ich entweder die Banner als Anzeige oder gebe Textlinks ein. Gut zu wissen. Lg SeoFeder Edit, hab deine Antwort jetzt erst gesehen, Simon. Dann lasse ich den Banner so wie er ist und bin beruhigt, dass ich nichts falsch gemacht habe. nochmals vielen Dank
|
|
janee
|
ich sach nur "deutsches Recht......." hier heißt es, man müsste sogar textlinks kennzeichnen und ganze Artikel, wenn man über ne Marke oder ein Produkt schreibt und dann ein Banner o.ä. drin ist, Ich hoffe, das wird nich wirklich so streng gehandhabt. http://www.abakus-internet-marketing.de/foren/viewtopic/t-103773.html
|
|
janee
|
Ja, ich nehm auch an, dass es so ist. Es gibt aber im Netz immer welche, die alles ganz genau nehmen und Panik schieben und irgendwie is vieles noch relativ rechtsfrei. Wahrscheinlich bezieht sich das eh mehr auf unseriöse Abzock-Seiten, auf die man geleitet werden könnte. Da macht ein Schutz für 'Verbraucher' ja auch Sinn.
|
|
profkm
|
Simon: 25. Mar 2012, 17:45Das ist auch von Land zu Land unterschiedlich. Das Deutsche Gesetz schreibt vor, dass Werbung als solche für den Nutzer "erkennbar" sein muss. Letztlich geht es einfach darum, dass die Nutzer sich nicht hereingelegt fühlen dürfen. Wenn dem Leser einigermaßen klar ist, dass der Bilder-Link auf Amazon oder sonst auf eine Kauf-Seite führt, dann ist das okay. Genau, so ein typisches McDonalds-Banner ist sicherlich jedem klar eine Werbung, auch wenn es nicht dran steht. Ebenso die Amazonanzeigen, wo ein Preis beisteht...
|
|
profkm
|
SeoFeder: 25. Mar 2012, 19:41Beispielsweise will sich ein kostenloses Online Lernprogramm über das Affilitateprogramm bekannter machen. Ich habe die AGBs geprüft und die Seite selbst ausprobiert. Ich war begeistert und habe die Seite beschrieben, aber nicht extra hingewiesen, dass es sich um einen Affilitate-Programm handelt. Du musst nicht darauf hinweisen, dass es ein Affiliate-Programm ist - aber auf den Werbe-Charakter des Links schon, soweit ich weis.
|
|
profkm
|
Simon: 26. Mar 2012, 12:51Das Thema ist soweit mir bekannt kein typischer Grund für Abmahnungen oder Ähnliches. Und ich denke, dass das absichtlich nur wage im Gesetz beschrieben wird. Wenn man Werbung mit Vernunft einsetzt und man nicht versucht Leser reinzulegen und diese auf Seiten leitet, wo diese ganz sicher nicht hin wollen, dann hat man auch nichts zu befürchten. Ohhhh, Vorsicht! Diese Textlinks KÖNNEN als Schleichwerbung eingestuft werden, was massiven Ärger im Bezug auf das Presserecht nach sich zieht... das ist nicht nur unlauterer Wettbewerb.
|
|
jofl
|
profkm: 27. Mar 2012, 14:08 Ohhhh, Vorsicht! Diese Textlinks KÖNNEN als Schleichwerbung eingestuft werden, was massiven Ärger im Bezug auf das Presserecht nach sich zieht... das ist nicht nur unlauterer Wettbewerb. Heißt das, mein Link aufs iPhone bei Amazon innerhalb des Textes ist presserechtlich bedenklich? Wie schätzt du das ein? (Der Link befindet sich gleich zu Beginn des zweiten Absatzes im ersten Kapitel "Der Weg bis zum iPad3".)
|
|
profkm
|
jofl: 28. Mar 2012, 08:27 profkm: 27. Mar 2012, 14:08 Ohhhh, Vorsicht! Diese Textlinks KÖNNEN als Schleichwerbung eingestuft werden, was massiven Ärger im Bezug auf das Presserecht nach sich zieht... das ist nicht nur unlauterer Wettbewerb. Heißt das, mein Link aufs iPhone bei Amazon innerhalb des Textes ist presserechtlich bedenklich? Wie schätzt du das ein? (Der Link befindet sich gleich zu Beginn des zweiten Absatzes im ersten Kapitel "Der Weg bis zum iPad3".) Hm, ich persönlich finde sowas ok, aber ich weiß aus den verschiedenen Forum und nicht zuletzt dem Blog von Dr. Bahr, das oben schon zitiert wurde, dass das als Schleichwerbung aufgefasst werden kann. Ich setze solche Links immer so: blabla bla das iPhone (Werbelink zu Amazon.de) bla blub blubber Dabei konnte ich feststellen, das die trotzdem geklickt werden. Es tut der Sache also keinen Abbruch und die bösen Geister sind hoffentlich zu frieden. LG peter
|
|
jofl
|
Dankeschön für die Antwort (und guten Morgen! ;-))
|
|
profkm
|
jofl: 28. Mar 2012, 08:42Dankeschön für die Antwort (und guten Morgen! ;-)) Auch dir einen guten Morgen & frohes Schaffen!!
|