Führerscheinausbildung: Theoretische Ausbildung

Die Führerscheinausbildung wird von autorisierten Fahrschulen übernommen und besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Ausbildung. Beim theoretischen Teil darf eine vorgeschriebene Anzahl an Unterrichtsstunden nicht unterschritten werden. Die theoretische Ausbildung kann auf unterschiedliche Weise absolviert werden. Wer neben der Schule, des Studiums oder der beruflichen Ausbildung an einer theoretischen Führerscheinausbildung teilnehmen möchte, hat die Möglichkeit, mehrmals wöchentlich Abendkurse zu besuchen. Eine Alternative bietet sich in den Sommer- oder Semesterferien, wo tagsüber im Rahmen mehrstündiger Seminare das erforderliche Wissen vermittelt wird. Am Ende des Kurses wird das Wissen der Kursteilnehmer in einer Prüfung abgefragt. Erst nach bestandener Theorieprüfung erfolgt die Zulassung für die praktische Prüfung.

Führerscheinausbildung: Praktischer Teil

Theoretische Ausbildung und Praxis können während der Führerscheinausbildung parallel nebeneinander herlaufen. Im Ausbildungsprogramm sind bestimmte Elemente bei der praktischen Ausbildung zwingend vorgeschrieben. Dazu gehört unter anderem eine Nachtfahrt und eine Fahrt auf der Autobahn. Die Prüfungsfahrt bildet den Abschluss im praktischen Teil der Ausbildung. Sie erfolgt erst nach bestandener Theorieprüfung und wird unter Begleitung eines unabhängigen Prüfers durchgeführt. Während der Fahrt im Straßenverkehr muss der Prüfling sein fahrerisches Können und seine erworbenen Kenntnisse in Bezug auf die Straßenverkehrsordnung unter Beweis stellen. Nach erfolgreich absolvierter Prüfungsfahrt erhält der Fahranfänger seinen Führerschein.

Voraussetzungen für die Zulassung zur Führerscheinausbildung

Für die Zulassung zur Führerscheinausbildung sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Zwingend vorgeschrieben ist ein erfolgreich absolvierter Erste-Hilfe-Kurs, der meist von Organisationen wie dem Roten Kreuz angeboten wird. Im Rahmen eines Ganztagskurses, der oft samstags stattfindet, eignen sich Teilnehmer Grundwissen zu den wichtigsten Rettungsmaßnahmen bei einer Notfallhilfe an. Darüber hinaus ist ein bestandener Sehtest Voraussetzung für die Zulassung zur Führerscheinausbildung. Mit einem gültigen Personalausweis erfolgt danach die Anmeldung zur Ausbildung in einer autorisierten Fahrschule.

Fahrübungen auf einem Verkehrsübungsplatz

Auf einem Verkehrsübungsplatz sammeln Fahranfänger erste Erfahrungen im Umgang mit dem Kraftfahrzeug und vertiefen die in der theoretischen Ausbildung erworbenen Kenntnisse. Erste Fahrübungen dürfen ausschließlich auf speziell ausgewiesenen Plätzen oder auf abgeschlossenem Gelände unter Aufsicht eines erfahrenen Autofahrers absolviert werden. Ein öffentlicher Parkplatz oder ein Feldweg kommen als Übungsgelände nicht infrage, das es sich um nicht abgezäunte Bereiche handelt. Um einen offiziellen Verkehrsübungsplatz nutzen zu können, müssen die Fahranfänger das 17. Lebensjahr vollendet haben. Außerdem muss der Inhaber eines gültigen Führerscheines das Fahrtraining begleiten. Darüber hinaus muss das Fahrzeug verkehrssicher und versichert sein.

Probezeit nach bestandener Prüfung

Nach einer erfolgreich bestandenen Führerscheinprüfung beginnt für die Neulinge im Straßenverkehr die Probezeit. Fahranfänger müssen während dieser Zeit unter Beweis stellen, dass sie in der Lage sind, das erworbene Wissen im öffentlichen Straßenverkehr umzusetzen. Während der Probezeit gelten bestimmte Richtlinien, die strikt einzuhalten sind. Verletzungen der Richtlinien haben Konsequenzen zur Folge, die schlimmstenfalls mit einem Entzug des Führerscheins geahndet werden. Bei Verkehrsverstößen müssen sich Führerscheinneulinge auf härtere Strafen einstellen. Die Dauer der Probezeit liegt grundsätzlich bei zwei Jahren, kann aber von den Bundesländern in einigen Fällen abgekürzt werden.

 

Quelle: fuehrerscheininfos.de

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