Gefahren durch Silvesterfeuerwerk
Viele unterschätzen die Gefahr, die von Feuerwerkskörpern ausgehen. Besonders ausländische Modelle, die illegal über die Grenze geschmuggelt werden, sind sehr gefährlich.Die Gefahr von ausländischen Böllern
Zwar bietet auch der ausländische Markt ein breites Sortiment an geprüften Silvesterknallern – besonders beliebt sind jedoch die Sorte "Marke Eigenbau", da in dieser eine größere Menge Sprengstoff verwendet wird. Genau das lässt sie auch so unberechenbar und gefährlich werden. Bereits kleinste Erschütterungen können ausreichen, um die Böller zum Explodieren zu bringen. Zudem ist es nicht möglich, den Zeitpunkt der Explosion exakt abzuschätzen, was in der Vergangenheit zu einer Vielzahl verfrühter Zündungen führte, die nicht nur meist Finger oder die Hand der Betroffenen kosteten, sondern in einigen Fällen sogar tödlich endeten. Wer außerdem versucht Raketen ohne besagtes Prüfsiegel der BAM über die Grenze einzuschmuggeln, muss mit empfindlichen Geldstrafen rechnen.
Der richtige Umgang mit Böllern
Die Böller sind fern von Heizkörpern oder Öfen aufzubewahren. Auch in Hosentaschen oder anderen Kleidungsstücken haben sie nichts verloren. Vor der ersten Nutzung ist die Gebrauchsanweisung aufmerksam zu lesen. Böller dürfen niemals in Menschenmengen gezündet werden, zudem muss ein Sicherheitsabstand eingehalten und die Raketen aus Flaschen oder anderen Leerkörpern gestartet werden.
Sollte ein gezündeter Silvesterkracher nicht starten, ist dringend davon abzuraten, diesen erneut in die Hand zu nehmen. Zu groß ist die Gefahr, dass der vermeintliche Blindgänger verspätet zündet und zu Verletzungen und Verbrennungen der Haut führt. Besser ist es, diesen liegen zu lassen oder aber mit Wasser unschädlich zu machen. Auch ein erneutes Anzünden ist strikt untersagt. Feuerwerkskörper, die der Kategorie zwei angehören, dürfe unter keinen Umständen in Räumen genutzt werden. Die Inneneinrichtung könnte sich entzündet und Beteiligte schwere Verbrennungen erleiden.
Feuerwerkskörper, die der Klasse II angehören, gelten als gefährlich und bedürfen einer sachgemäßen Anwendung. Aus diesem Grund werden sie auch lediglich vom 29. bis zum 31. Dezember in Fachgeschäften veräußert. Ihr Verkauf erfolgt lediglich an Erwachsene. Beispiele hierfür sind Vulkane, Schwärmer, Fontänen, Luftpfeifen oder Raketen. Für Kinder und Jugendliche stehen Feuerwerkskörper der Klasse eins zum Kauf zur Verfügung. Diese haben ein besonders geringes Verletzungsrisiko und sind das ganze Jahr über erhältlich. Hierunter fallen beispielsweise Tischfeuerwerke, Knallbonbons oder Wunderkerzen.
Bildquelle:
Kerstin Schuster
(Weihnachten Dresden besinnlich - Die schoenste Weihnachtsstadt Europas)
Heimo Cörlin
(Frohes Fest: Texte für Weihnachtskarten)