Wer hat Anspruch auf eine Booster-Impfung?

Wer zum dritten Mal gegen Corvid 19 geimpft werden möchte, muss in jedem Fall mindestens vor sechs Monaten zum zweiten Mal gegen Corvid 19 geimpft worden sein.

Dieser Personenkreis kann eine dritte Impfung erhalten

Der GMK-Beschluss zur Empfehlung für eine Auffrischung der COVID-19 Impfung berücksichtigt folgende Personen:

  • Über-60-Jährige
  • Menschen mit einem geschwächten Immunsystem
  • Menschen mit Vorerkrankungen

Eine Ergänzung erfolgte laut GMK auf "Grundlage vorliegender Studiendaten" und berücksichtigt zusätzlich Personen:

  • Die beruflich in regelmäßigem Kontakt mit infektiösen Menschen stehen

 Das sind neben den Bewohnern in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe auch dort tätige Pflegekräfte und weitere Beschäftigte. Diese können auf eigenen Wunsch eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Vakzin erhalten, wenn die vollständige Impfung mindestens sechs Monate zurückliegt.

Was gegen eine Auffrischungsimpfung spricht:

Nach Informationen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein erhielten am

1. September 89 Bewohnerinnen und Bewohner in einem Seniorenheim in Oberhausen-Holten eine Auffrischungsimpfung gegen COVID-19 mit dem mRNA-Impfstoff Comirnaty von Biontech/Pfizer.

Neun Geimpfte zeigten nach der Impfung negative gesundheitliche Reaktionen, wie

  • Herz-/Kreislauf-, Beschwerden
  • Atemwegs- und neurologische Störungen

Am Samstag, 4. September, mussten

  • zwei Personen des Seniorenheims reanimiert werden

Eine Bewohnerin, die im zeitlichen Umfeld der Auffrischungsimpfungen in der Pflegeeinrichtung verstorben ist und zuvor palliativ versorgt wurde, gehörte nicht zum Personenkreis der Geimpften.

Bisher keine weiteren Fälle bekannt geworden

Im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein sind bis zum 7. September 11.441 Auffrischungsimpfungen durchgeführt worden.

Es wurden bisher (13.9.2021) keine weiteren Fälle vergleichbarer Impfreaktionen wie in der Oberhausener Pflegeeinrichtung bekannt. Auch beim NRW-Gesundheitsministerium (MAGS), dem Landeszentrum Gesundheit (LZG) und dem Robert-Koch-Institut sind nach bisherigem Kenntnisstand, keine weiteren Fälle schwerwiegender Nebenwirkungen in infolge von Auffrischungsimpfungen bekannt.

Wie der Leiter des Oberhausener Gesundheitsamtes mitteilt, kann die Ursache für die gesundheitlichen Zwischenfälle zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend gedeutet werden. Aus Sicht des Gesundheitsamtes werden die beschriebenen Vorkommnisse als relevante gesundheitliche Ereignisse interpretiert, bei denen zum aktuellen Zeitpunkt aber nicht sicher unterschieden werden kann, ob und wenn ja, bei welchen Personen ein kausaler Zusammenhang zwischen den berichteten gesundheitlichen Ereignissen und den zuvor durchgeführten Impfungen besteht.

Kritiker der Auffrischungsimpfung fragen sich

  • Gibt es in anderen Bundesländern ebenfalls negative Reaktionen nach einer Auffrischungsimpfung?
  • Werden dort Informationen, die die Öffentlichkeit beunruhigen könnten, zurückgehalten?
Karl Lauterbach zur Auffrischungsimpfung

Ein generelles Aussetzen von Auffrischungsimpfungen wird nicht empfohlen.

In zwei Schreiben an die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Mülheim an der Ruhr und in Mönchengladbach informieren die dortigen Kreisstellenverantwortlichen über die Ereignisse in Oberhausen. Sie bitten die Kolleginnen und Kollegen darum, selbst ärztlich zu entscheiden, ob eine Auffrischungsimpfung bei den eigenen Patienten dringlich ist, solange keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) vorliegt.

Wie der Vorstandsvorsitzende der KV Nordrhein, Dr. med. Frank Bergmann, mitteilt, ist das Schreiben in eigener Verantwortung der Unterzeichner entstanden und wurde nicht mit der Hauptstelle der KVNO oder dem KVNO-Vorstand abgestimmt.

Dr. med. Frank Bergmann, verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass die Auffrischungsimpfungen bei den von der GMK benannten Personengruppen nach ärztlichem Ermessen sowie individueller Abwägung, wenn der Abschluss der COVID-19-Impfserie mindestens sechs Monate zurückliegt, erfolgen sollte.

Um eine Handlungsunsicherheit in den Praxen zu vermeiden, sei eine baldige Empfehlung der STIKO zu den Auffrischungsimpfungen wünschenswert,

Ein generelles Aussetzen von Auffrischungsimpfungen hält Bergmann allerdings aufgrund der Vorfälle in Oberhausen nicht für notwendig.

Infos zur Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie hat rund 19.500 Mitglieder und stellt die ambulante medizinische und psychotherapeutische Versorgung von rund 9,5 Millionen Einwohnern in Nordrhein sicher. Sie hat die Aufgabe, die Qualität der ärztlichen Leistungen zu sichern, das Honorar unter den Vertragsärzten, psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zu verteilen und deren Interessen gegenüber den Krankenkassen zu vertreten.

Die STIKO empfiehlt eine Auffrischungsimpfung ab 70 Jahren

Laut der Ständigen Impfkommission (STIKO) zeigt es sich, dass der Impfschutz mit der Zeit nachlässt.
Der Janssen-Impfstoff zeigt im Unterschied zu den anderen zugelassenen Impfstoffen eine vergleichsweise geringe Impfstoffwirksamkeit gegenüber der Delta-Variante des COVID-19-Virus. Es wurden im Verhältnis zur Anzahl der verabreichten Impfstoffdosen in Deutschland die meisten COVID-19-Impfdurchbruchserkrankungen bei Personen beobachtet, die mit der COVID-19 Vaccine Janssen geimpft wurden.
Da dadurch nur ein ungenügender Impfschutz besteht,
empfiehlt die STIKO, für die die eine Impfstoffdosis der COVID-19 Vaccine Janssen erhalten haben, ab 4 Wochen nach der Janssen-Impfung eine zusätzliche mRNA-Impfstoffdosis.
Wie die STIKO weiter berichtet, fällt eine Immunantwort nach der Impfung im höheren Alter
insgesamt geringer aus und es käme häufiger auch zu einem schweren Krankheitsverlauf.
Aus diesem Grund empfiehlt die Ständige Impfkommission allen Bürgerinnen und Bürgern ab 70 Jahren und Personen, die mit dem Impfstoff Janssen (Johnson & Johnson) geimpft wurden, eine zusätzliche mRNA-Impfstoffdosis.
In der Praxis bedeutet, dass, dass wer mit einem mRNA-Impfstoff geimpft wurde, frühestens nach sechs Monaten eine dritte Dosis erhalten sollte. Zu bedenken ist: Bei Personen, die mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden, ist die zusätzliche Impfung frühestens nach vier Wochen möglich.
Zu bedenken ist, so die Impfkommission, dass die COVID-19-Impfstoffe generell effektiv und anhaltend vor schweren Erkrankungen und Tod durch COVID-19 schützen. Sie schützt zudem vor SARS-CoV-2-Infektion und reduziert so das Übertragungsrisiko von Geimpften, auf deren Kontaktpersonen.

Autor seit 12 Jahren
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