Die "Thüringischen Staaten" bis 1918 (Bild: Wikimedia)

Die "Thüringischen Staaten" bis 1918:

  • Großherzogtum Sachsen
  • Herzogtum Sachsen-Altenburg
  • Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha
  • Herzogtum Sachsen-Meiningen
  • Fürstentum Reuß ältere Linie
  • Fürstentum Reuß jüngere Linie
  • Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt
  • Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen

Der Weg zu den ersten Parlamentswahlen im Freistaat Thüringen

Nachdem als Folge der deutschen Novemberrevolution anno 1918 auch die thüringischen Fürsten ihre Titel und Macht eingebüßt hatten, wurden Beratungen über die neu entstandene Situation abgehalten. Sehr schnell war man sich einig, dass der Flickenteppich im Herzen des Deutschen Reiches beseitigt werden sollte. Dieser, die thüringische Politik verbindende Punkt sorgte nicht zuletzt dafür, dass innerhalb von lediglich eineinhalb Jahren die jahrhundertealte Territorialordnung der Thüringischen Staaten aufgehoben und modernisiert wurde. Als Folge dieses Prozesses vereinigten sich die nachfolgenden Staaten zum 01. Mai 1920 zum Freistaat Thüringen:

  • Freistaat Sachsen-Altenburg
  • Freistaat Sachsen-Gotha
  • Freistaat Sachsen-Meiningen
  • Freistaat Sachsen-Weimar-Eisenach
  • Freistaat Schwarzburg-Rudolstadt
  • Freistaat Schwarzburg-Sondershausen
  • Volksstaat Reuß (hervorgegangen aus den Fürstentümern Reuß der älteren - und Reuß der jüngeren Linie)

Das Ziel, die preußischen Gebiete in Thüringen in den neugeschaffenen Staat einzugliedern scheiterte jedoch am Widerstand der preußischen Regierung, weshalb man den neuen Freistaat im Herzen Deutschlands auch als "Freistaat kleinthüringischer Prägung" bezeichnete.

Der Freistaat Thüringen in seinen Grenzen vom 01. Mai 1920, illustriert in den weiß-roten Landesfarben (Bild: Franz Grömmer)

Wappen des Freistaats Thüringen. Die Sterne des damaligen Wappens sind auch im heutigen zu finden, wenngleich ihre Anzahl mittlerweil von 7 auf 8 gewachsen ist. (Bild: Wikimedia)

20.06.1920 - Der erste frei gewählte Thüringer Landtag

Nach der offiziellen Staatsgründung ging alles recht schnell. Auf Grundlage der vorläufigen Verfassung wurden am 20. Juni 1920 unter großer Wahlbeteiligung (etwa 82 %) die ersten Wahlen zu einem freien Thüringer Landtag abgehalten, dessen Ergebnis ein sehr gespaltenes Land erkennen ließ. Die Parteienlandschaft orientierte sich wie auch heute an den nationalen Gegebenheiten, wie die untenstehende Darstellung erkennen lässt. Lediglich der Thüringer Landbund war eine spezifische politische Erscheinung (schwarze Fraktion im Bild) mit bäuerlich-konservativer Prägung.

Die Landesregierung, die aus dieser Wahl hervorging, mutet auf den ersten Blick recht seltsam an, koalierten doch USPD, SPD und DDP miteinandern. Insbesondere zwischen der USPD und SPD gab es aufgrund der erst kurz zuvor erfolgten Abspaltung auf Reichsebene enorme Probleme. Auch das Parteiprogramm der liberalen DDP stand zu der sozialistisch geprägten Agenda der beiden sozialdemokratischen Parteien eher im Widerspruch. Nichtsdestotrotz sollte mit Arnold Paulssen ein DDP-Mitglied erster Leitender Staatsminister (= "Ministerpräsident") Thüringens werden.

Fraktionsverteilung im Thüringer Landtag von 1920 (Bild: Franz Grömmer)

DNVP Deutschnationale Volkspartei
DVP Deutsche Volkspartei
ThLB Thüringer Landbund
DDP Deutsche Demokratische Partei
SPD Sozialdemokratische Partei Deutschlands
USPD Unabhängige Sozialdemokratische Partei Deutschlands

Ausblick

Der erste Thüringer Landtag stellte ein Novum, aber auch ein Provisorium dar, denn die eigentliche Thüringer Verfassung musste erst noch ausgefertigt werden. So verwundert es auch nicht, dass bereits eineinhalb Jahre nach der ersten freien Wahl ein erneuter Urnengang notwendig wurde, um den "provisorischen" Landtag in einen "endgültigen" umzuwandeln.

 

Mehr darüber folgt in Teil 2 der "Kleinen Regionalgeschichte".

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