Rechtswesen der Grundschuld

Die Grundschuld ist das verbriefte Pfandrecht an einer Immobilie. Sie entsteht durch die Einigung zwischen Eigentümer der Immobilie und der Bank, sowie Eintragung des Rechtes im Grundbuchamt. Nicht die Immobilie sondern das Grundstück wird belastet. Das Grundstück wird jedoch erst durch die darauf stehende Immobilie wertvoll. Zur Bestellung einer Grundschuld ist die Mitwirkung eines Notars erforderlich. Er berät die Eigentümer über die rechtlichen Konsequenzen, die mit der Grundschuldbestellung verbunden sind.

Kommt der Schuldner mit seiner Rückzahlung in Verzug, so ist die Bank berechtigt, das Pfandrecht geltend zu machen. Der Grundschuldbetrag ist zudem mit einem Zins ausgestattet. Somit kann die Bank zusätzlich zum Grundschuldbetrag mit den Zinsen im Verwertungsfall geltend machen. Bei der Grundschuld ist mit der Verwertung die Zwangsversteigerung gemeint. Aus dem Versteigerungserlös wird die Darlehensschuld getilgt.

 

Grundschuld bei Immobilienkrediten

Immobilie dient als Kreditsicherheit durch eine Grundschuld (Bild: Rudolf Schneider)

Bedeutung im Kreditgeschäft

Banken sind bestrebt das Risiko aus einer Kreditvergabe möglichst gering zu halten. Gerade bei Immobilienkrediten handelt es sich um hohe Summen, somit ist das Kreditrisiko sehr hoch. Eine sehr gute Kreditsicherheit ist die Grundschuld..

Der Vorteil der Grundschuld ist, dass sie sehr schnell verwertet werden kann. Bei einem Rückstand bei der Kredittilgung braucht die Bank keinen Titel zur Zwangsversteigerung gerichtlich zu erwirken. Aus der eingetragenen Grundschuld kann sie die Verwertung der Immobilie sehr zügig betreiben.

Die Grundschuld hat gegenüber der Hypothek den entscheidenden Vorteil, dass sie abstrakt ist. Das bedeutet, dass sie nicht an das zu sichernde Darlehen gebunden ist. Eine Hypothek bezieht sich im Gegensatz zur Grundschuld immer auf das zu besichernde Darlehen. Beantragt ein Kreditnehmer später wieder ein Darlehen, so kann die Grundschuld wieder für die Absicherung des neuen Darlehens verwendet werden. Sie ist an kein konkretes Darlehen gebunden. Das macht sie für Banken so interessant.

Die Bedeutung für den Kreditnehmer liegt darin, dass Darlehen, die mit einer Grundschuld besichert sind, einen sehr günstigen Kreditzins haben. Der Kreditzins ist immer das Entgelt für das Kreditrisiko. Die Grundschuld kann abgetreten werden, wenn der Kreditnehmer die Bank wechselt. Somit ist sie auch für die Kreditnehmer eine sehe bewegliche Kreditsicherheit.

Nach Tilgung des Darlehens stellen die meisten Banken eine sogenannte Löschungsbewilligung aus. Die Eigentümer der Immobilie könnten das Recht beim Grundbuchamt löschen lassen. Es empfiehlt sich jedoch keine Löschung vorzunehmen. Die Grundschuld kann immer wieder als Kreditsicherheit verwendet werden. Hierdurch können die Kreditnehmer hohe Zinszahlungen vermeiden.

 

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