Warum ist ein Preisauszeichnungsgesetz notwendig?

Frische Lebensmittel einkaufen, Monika Hermeling

Foto: Frische Lebensmittel einkaufen, Monika Hermeling

Nordrhein-Westfalens Verbraucherschutzminister, Johannes Remmel (Grüne), begründet das Gesetz so: "Kunden müssen Preise vergleichen können. Aus diesem Grund braucht jede Ware ein Preisschild."

Nur so sei gewährleistet, dass Verbraucher erkennen können, welches das günstigste Produkt ist. Wenn Preise an der Ware oder der Verpackung fehlen, unleserlich sind, falsch berechnet wurden oder schlichtweg nicht zuzuordnen sind, sei ein Vergleich der Preise nicht ohne weiteres möglich. Damit jeder Käufer kalkulieren könne ob der Preis tatsächlich günstig ist, wurde per Gesetz verordnet, dass, zusätzlich zum Preis, auch der Grundpreis, pro Liter oder pro Kilogramm, angegeben werden muss. Die Kontrollen führen auf den Boden der Tatsachen zurück, denn sie zeigen, dass der Handel den Grundpreis oftmals unzureichend, nur in einer kleinen Schrift oder unleserlich, an gibt.

Wie hoch waren 2011 die Verstöße gegen das Preisauszeichnungsgesetz?

Nach dem schlimmsten Unglück was sie treffen könnte befragt, äußerte eine unerkannt bleiben wollende Verbraucherin einmal: "Das Schlimmste ist, wenn die Regale beim Discounter um geräumt werden."

Verständlich, denn das würde unter anderem bedeuten, dass statt der für den Einkauf fest eingeplanten, mehr Zeit und wahrscheinlich auch Geld, investiert werden müsste.

Damit ein Einkauf zügig vorangeht, Ware nicht bei der Kasse zurück gegeben oder beanstandet werden muss, denn nur mit einer einzigen Preiserhöhung, kann der sorgfältig geplante monatliche Etat ins Wanken kommen, muss die einkaufende Person sich auf eine korrekte Auszeichnung der Ware verlassen können.

Es waren, bei knapp 108.000 überprüften Preisen, rund 19.000 Verstöße gegen das Preisauszeichnungsgesetzt, wurde in einer Stichprobe 2011, in Nordrhein-Westfalen, festgestellt. Das bedeutet, dass etwa jedes sechste Preisschild von den Verbraucherschützern beanstandet wurde.

Der häufigste Verstoß war mit etwa 30 Prozent, eine nicht ausreichende Lesbarkeit der Preisangaben. Bei etwa 25 Prozent der Beanstandungen war der Grundpreis falsch berechnet oder gar nicht angegeben und bei mehr als jeder zehnten Beanstandung, konnten die Preise den Waren nicht zugeordnet werden.

Vielen Einzelhändlern ist nicht klar, dass sie, bei schweren Verstößen gegen die Preisauszeichnung, ein Bußgeld zahlen müssen. Dieses war im vergangenen Wirtschaftsjahr, 377 Mal der Fall.

Ist eine Verschärfung der Preisangabenverordnung nötig?

Schon im Herbst 2011 hat sich, laut Remmel, die Verbraucherschutzministerkonferenz, für eine gesetzliche Festschreibung der Größenverhältnisses von Grundpreisangabe zum Endpreis ausgesprochen. Die Forderung lautete: Ein Preisangabenverhältnis von mindestens 1:2. Im Sommer 2012 schloss sich der Bundesrat diesem Begehren an. Remmel erwartet, dass Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler, zeitnah, über eine Verschärfung der Preisangabenverordnung nachdenkt.

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