Lebensversicherung - kündigen, verkaufen oder beleihen?
In einer finanziellen Notlage überlegen viele Versicherungsnehmer, ob sie ihre Lebensversicherung kündigen, verkaufen oder beleihen sollen. Vor- und Nachteile sollte man abwägen.Lebensversicherung kündigen, verkaufen oder beleihen? (Bild: Gerd Altmann)
Nur jede zweite Lebensversicherung in Deutschland wird bis zum Ende gehalten. Die häufigsten Gründe eine Lebensversicherung aufzulösen, sind Schulden, Arbeitslosigkeit, oder einfach der Wunsch das Geld anders zu investieren. Wer sich mit dem Gedanken trägt, seinen Lebensversicherungsvertrag zu kündigen, sollte bedenken, dass man bei einem Verkauf den Vorteil hat, das der Versicherungsschutz in diesem Fall erhalten bleibt.
Die Lebensversicherung kündigen
Für den Versicherten ist die Kündigung die schlechteste Wahl, denn die Versicherungsgesellschaften behalten zuerst die vollen Abschluss- und Verwaltungskosten ein. Danach berechnen sie die Stornoabzüge. Darüber hinaus verzichtet der Versicherungsnehmer auch auf die Schlussgewinnanteile. Und das kann richtig teuer werden.
Seit dem 1.1.2009 fällt bei dem Verkauf einer Lebensversicherung Abgeltungssteuer an, sofern die Laufzeit des Vertrages zwölf Jahre unterschritten hat, oder der Versicherungsnehmer jünger als 60 Jahre ist. Die Altergrenze wird ab 2012 auf 62 Jahre angehoben. In vorbeschriebenem Falle erfolgt die Besteuerung nach dem Halbeinkünfteverfahren. Beratungen können auch Verbraucherzentralen bieten.
Die Lebensversicherung beleihen
Wer sich in einer vorrübergehenden finanziellen Notsituation befindet und Geld benötigt, hat die Möglichkeit einen Vertrag zu beleihen. Diese Möglichkeit sollte man sich aber reiflich überlegen, denn die Zinsen erreichen teilweise Dispo-Niveau. Und das, obwohl man sich eigentlich sein eigenes Geld leiht. Der Vorteil dieser Lösung ist, dass die Altersvorsorge und der Todesfallschutz erhalten bleibt, allerdings um die vorübergehende Darlehnssumme reduziert. Auch sind damit die Probleme nicht aus der Welt geschaffen, denn der Kredit muss zu einem späteren Zeitpunkt zurück gezahlt werden. Weiterhin fallen die Versicherungsbeiträge und die Zinsen an, die den Versicherungsnehmer in seiner finanziellen Lage zusätzlich belasten könnten.
Die Lebensversicherung verkaufen
Wer sich mit dem Gedanken trägt seine Lebensversicherung zu verkaufen, sollte prüfen, ob ein Verkauf auf dem Zweitmarkt für Lebensversicherungen möglich ist. Es gibt verschiedene Unternehmen, die Lebensversicherungen ankaufen. Im Falle einer Kündigung würden sie einen niedrigeren Rückkaufswert erhalten, dieser Nachteil fiele beim Verkauf weg. Der Versicherungsnehmer trennt sich zwar von der Police, der Vertrag bleibt jedoch bestehen und die Erben erhalten im Todesfall die Leistung, abzüglich des Kaufpreises, der Kosten und der aufgelaufenen Zinserträge. Dagegen geht der Versicherte im Erlebensfall leer aus.
Eine Stundung
Es gibt auch die Möglichkeit einer Stundung, wenn Ihre wirtschaftlichen Probleme nur kurzfristig sein sollten, und es Ihnen schon hilft, die monatlichen Beiträge für die Lebensversicherung nicht aufbringen zu müssen. Eine Stundung muss bei der Versicherungsgesellschaft beantragt werden. Dies ist aber in der Regel erst nach einer Mindestlaufzeit und nur für zwei Jahre möglich. Eine Freistellung wird meist auch nur einmal während der Laufzeit gewährt.
ildquellenangabe: Gerd Altmann / pixelio.de
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itsmi
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