Recht kann recht teuer werden - Rechtsschutzversicherungen sichern ab

Ob es nun um Differenzen mit dem ungeliebten Nachbarn geht, man plötzlich eine Kündigung von seinem Arbeitgeber erhalten hat oder gar in einen Verkehrsunfall verwickelt worden ist, wer rechtsschutzversichert ist, steht, jedenfalls finanziell gesehen, auf der richtigen Seite.

Recht haben und Recht bekommen kann nämlich ziemlich teuer werden. 

Zwar hat das Gesetz für finanziell Schwache die Prozesskostenhilfe und die Beratungshilfe vorgesehen, doch sind die daraus zu erzielenden Einkünfte für einen Rechtsanwalt in der Regel tatsächlich derart gering, dass es sich für ihn einfach nicht lohnt, einen Rechtsfall zu übernehmen oder gar einen Rechtsstreit vor dem Gericht zu führen. Nicht alle Rechtsanwälte übernehmen daher Fälle mit einer Abrechnung über Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe.

Wer hier eine Rechtsschutzversicherung vorweisen kann, dem stehen Tor und Tür bei der Auswahl des richtigen Rechtsbeistandes offen.

Gleiches Recht für alle - Informationen zur Rechtssituation speziell für Ausländer
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Rechtsschutz im Arbeitsrecht - Jeder trägt seine Kosten selbst

Drei Wochen nach Erhalt einer Kündigung hat ein Arbeitnehmer Zeit, gegen seine Kündigung gerichtlich vorzugehen. Diese Frist ist gesetzlich definiert. Die wenigsten Personen wissen aber, dass in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht jede Partei ihre Kosten selbst tragen muss. Es ist hier also völlig egal, wer den Prozess verliert oder gewinnt. Da sich die Gebühren des Rechtsanwaltes und die Gerichtskosten im Kündigungs-Arbeitsgerichtsprozess nach einem Streitwert berechnen, der das Dreifache des Monatslohns darstellt, können hier gerne schon einmal 1.000 Euro und mehr nur an Kosten und Gebühren zusammenkommen.

Einen Prozesskostenrechner finden Sie hier:

Prozesskostenrechner

Sind Sie viel im Ausland unterwegs?

Gerade wer viel im Ausland unterwegs ist, vielleicht sogar mit dem eigenen Auto, sollte wissen, dass gerade im süd- und osteuropäischen Raum bei Streitigkeiten im Verkehr drakonische Strafen und Kautionsforderungen lauern können, schon bei einem simplen Unfall. Das kann richtig ins Geld gehen, wenn man nicht durch eine Rechtsschutzversicherung genügend abgedeckt ist.

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Haftpflicht gegen Rechtsschutz - Eine Rechtsschutzversicherung ist nicht immer nötig

Geht es darum, im Privatbereich mögliche Schadenersatzforderungen als Verbraucher abzusichern, ist eher der Abschluss einer Haftpflichtversicherung angezeigt. Diese greift immer dann, wenn beispielsweise aus eigener Unachtsamkeit Personen oder Gegenstände zu Schaden kommen. Der gesonderte Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist hier nicht notwendig.

Drei Monate Wartezeit

Jeder, der eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, sollte wissen, dass der Versicherungsschutz in aller Regel erst nach Ablauf von drei Monaten greift.

Augen auf beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung - Nicht immer ist alles mitversichert

Wer eine Familienrechtsschutzversicherung abschließt, kann in aller Regel gewiss sein, so ziemlich alles abgedeckt zu haben. Auf jeden Fall sollte jeder vor dem endgültigen Vertragsabschluss die Vetragsunterlagen sorgfältig lesen. Manchmal sind arbeitsgerichtliche Streitigkeiten oder Mietsachen explizit vom Vertrag ausgeschlossen, vielleicht auch Verkehrsunfall- oder Strafsachen. Wer sich für welche Versicherung und in welchem Umfang entschließt, das bleibt natürlich dabei immer die eigene Entscheidung.

Es gibt auch Versicherungsverträge, bei denen man einen Selbstbeteiligungsbetrag hat. Dies bedeutet im Klartext, dass man pro Schadensfall möglicherweise einen Betrag zwischen 100 oder 300 Euro selbst dazuzahlen muss, den Rest übernimmt dann die Rechtsschutzversicherung. In aller Regel sind diese Versicherungen kostengünstiger. Wer aber vielleicht zwei- oder dreimal im Jahr zum Beispiel jeweils 100 Euro selbst bezahlen muss, weil der Streitwert so niedrig ist, dass er die Eintrittsgrenze zur Zahlung des Restbetrages über die Rechsschutz nicht erreicht, für den lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung sicherlich nicht.

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