Minijob - der Arbeitsplatz im privaten Haushalt
Minijobs sind begehrt, viele Menschen suchen einen Teilzeitarbeitsplatz. Über die Minijobzentrale kann jeder sich Hilfe im Haushalt ganz legal organisieren mit wenig Aufwand.Minijob ohne viel Bürokratie
Meist schrecken Privatpersonen vor der Einstellung einer Haushaltshilfe oder einer Hilfe im Garten ab, da sie sich vor den bürokratischen Hürden und natürlich auch vor den Lohnnebenkosten scheuen. Mit der Organisation eines Minijobs über die Minijobzentrale der Knappschaft kann man sich viel Büroarbeit und Kosten sparen. Ganz einfach ist die Beantragung des Haushaltsscheckverfahrens über das Internet.
Das Haushaltsscheckverfahren im Internet beantragen - Minijobber einstellen - so geht´s
Auf der Website www.minijob-zentrale.de finden Sie die nötigen Formulare, die für die Anmeldung einer Beschäftigung eines Minijobbers im privaten Haushalt benötigt werden. Diese füllen Sie online mit Ihren und den Daten Ihres Minijobbers aus und senden das Formular der Bundesknappschaft Bahn See zu. Nach etwa 2 Arbeitstagen erhalten Sie Post, es ist soweit, der Haushaltsscheck und zwei Duplikate können unterzeichnet werden.
Den Haushaltsscheck bestätigen
Den Haushaltsscheck werden Sie dann an die Knappschaft Bahn See unterzeichnet von Ihnen und Ihrem Minijobber zurücksenden. Mit der Rücksendung des Formulars bestätigen Sie die Richtigkeit Ihrer Angaben zum Arbeitsverhältnis. Prüfen Sie deshalb alle Daten genau, die Sozialversicherungsnummer Ihres Mitarbeiters, Geburtsdaten, Adressen, Ihre Steuernummer und Ihre Bankverbindung, die Sie der Knappschaft mitgeteilt haben. Die Dauer der Beschäftigung und das Arbeitsentgelt sind auf dem Haushaltsscheck festgehalten, bei Änderungen muss ein Folgescheck ausgefüllt werden, diesen nutzt man auch, wenn das Beschäftigungsverhältnis einmal endet.
Haushaltsscheckverfahren - die offizielle Bestätigung
Sie erhalten von der Knappschaft Bahn See insgesamt drei Bestätigungen der Online-Anzeige über Ihr Haushaltsscheckverfahren. Ein Exemplar ist für Sie als Arbeitgeber vorgesehen, eines erhält Ihr Minijobber und eines soll im Freiumschlag zurück an die Knappschaft gesandt werden. Die sich etwas unterscheidenden Formulare sind gekennzeichnet, wer das entsprechende maschinell ausgestellte Schreiben erhalten soll.
Die Einzugsermächtigung für das Haushaltsscheckverfahren
Wenn Sie einen Minijobber über das Haushaltsscheckverfahren einstellen, müssen Sie der Knappschaft Ihre Einzugsermächtigung für Ihr Konto erteilen. Die Pauschalbeträge für Kranken- und Rentenversicherung, Beiträge zur Unfallversicherung, sowie Umlagen zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwändungen bei Mutterschaft und Krankheit werden von Ihrem Konto eingezogen.
Besonderheiten im Haushaltsscheckverfahren beachten
Auf besondere Bedingungen für die Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses über das Haushaltsscheckverfahren sollten Sie stets achten. Auch bei Änderungen in den persönlichen Verhältnissen des Minijobbers muss die Knappschaft sofort informiert werden. Dies betrifft vor allem andere Jobs, die Ihr Minijobber zusätzlich ausübt, seine Arbeitszeiten und die Form seiner Krankenversicherung.