Für Musiker, die hauptsächlich typisch elektronische Musik produzieren, sind Musikverlage in der Regel uninteressant. Dennoch gibt es ambitionierte Homerecordler, welche besonderen Wert auf die Melodien sowie die generelle Komposition ihres Sounds legen. Wird somit ein musikalisches Werk geschaffen, das eher der E-Musik zuzuordnen ist, können Musiker ihren selbst produzierten Song, anstatt einem Plattenlabel, nämlich auch einem Musikverlag vorstellen.

Aufgaben der Musikverlage

Ursprünglich war es Aufgabe der Musikverlage den Notendruck vorzunehmen, um Orchesterkompositionen aber auch Kompositionen von Songs zu verbreiten. Dadurch war es möglich, dass entsprechende Werke überall auf der Welt von jedem Musiker wiedergeben werden können. Zugleich übernimmt ein Musikverlag dabei die Rolle als Verwerter geistigen Eigentums – das heißt, er besitzt zusammen mit den Urhebern das Recht zur Vervielfältigung und die Entscheidung über das Verbreitungsgebiet.

 

Jeder Musiker, der Songtexte schreibt und Songs oder Orchesterwerke komponiert, wird sich früher oder später an einen Verlag wenden, damit die jeweiligen Kompositionen ins Editionsregister – dem so genannten Backkatalog – aufgenommen werden. Musikverlage unterscheiden jedoch zwischen E-Musik (ernste Musik) und U-Musik (Unterhaltungsmusik), was letztendlich eine Relevanz bei der Vergütung hat. Für einen Musikverlag ist die E-Musik höherwertiger, da in Bezug auf die Komposition mehr Anspruch zu erwarten ist.

Musikverlage erweitern ihr Tätigkeitsfeld

Im Laufe der Zeit erweiterten die Musikverlage ihr Tätigkeitsfeld, so dass die Verwerter geistigen Eigentums heutzutage selbständig Musiker akquirieren und Aufnahmen produzieren, um diese dann den Plattenlabels vorzustellen. Kommt es zu einem Deal, bleiben die Kompositionen und Songtexte natürlich Eigentum der Musikverlage, Komponisten und Songwriter. Das Plattenlabel dagegen behält üblicherweise die Eigentumsrechte an den Masterbändern.

Kriterien der Musikverlage

Tonträgerhersteller, also Plattenfirmen, unterscheiden sich von Musikverlegern auch darin, dass es den Verlagen grundlegend nicht um das Image eines Interpreten geht, sondern es wird in erster Linie auf die Qualität und Wirkung eines Songs in Bezug auf Melodie und Text gesetzt. Schon die allerersten Takte eines Musikstückes sind meist ausschlaggebend. Sie sind letztendlich entscheidend, um in den Backkatalog aufgenommen zu werden.

Musikverlag finden - ... und ein Demoband mitsenden

Sollten Sie sich als Homerecordler darauf spezialisieren Songs zu schreiben und Musik mit hohem kompositorischen Anspruch zu produzieren, senden Sie unbedingt ein Demoband – heutzutage gewöhnlich eine CD-R – mit, wenn Sie sich bei einem Musikverlag bewerben. Dies ist notwendig, damit die entsprechenden Mitarbeiter eines Musikverlages sich somit zügig ein grundlegendes Urteil über Ihren Sound bilden können – bei der Masse an Zusendungen von Demobändern nur zu verständlich. Damit Sie mit Ihrem Song oder Orchesterstück im Editionsregister aufgenommen werden, müssen Sie sich folglich auch ausreichend mit Ihrer Komposition und/oder Ihrem Songtext hervorheben – Sie müssen also mit einem Sound überzeugen, der quasi das gewisse Etwas besitzt.

write-x, am 21.02.2013
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Bildquelle:
Stele Heiz Mack in Mönchengladbach (Der Maler und Bildhauer Heinz Mack in Mönchengladbach)

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