2021 wird der Zebrastreifen 69 Jahre alt

Der erste Zebrastreifen, der das gefahrlose Überqueren für Fußgänger ermöglichte, wurde 1952 in München auf der Neuhauser Straße aufgebracht.

In der Behördensprache hieß die Markierung ursprünglich Dickstrichkette. Im Jahr 1957, kurz nachdem der Einführung der StVO-Novelle, startete das Hamburger Abendblatt eine Aktion. In ihrem Rahmen erhielten umsichtige Fahrer, die vor dem Zebrastreifen bremsten, Pluspunkte und einen Sticker. Damit wurden sie als "Zeichen eines besonders rücksichtsvollen Autofahrers" ausgezeichnet. Im Volksmund entstand aus der Abkürzung der Worte schnell der Name: "Zebrastreifen".

Immer wieder kommt es in Deutschland an Fußgängerüberwegen zu Missverständnissen zwischen den am Straßenverkehr Teilnehmenden.

Radfahrer überqueren oft, ohne Rücksicht auf Fußgänger fahrend den Überweg, der zum Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer gedacht ist.

Was sagen die Verkehrsregeln?

Der ADAC gibt bekannt

Jeder, der am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, hat Rechte und Pflichten. Diese schützen Fahrzeuglenker und Fußgänger.

  • Auto-, Motorrad- und Radfahrer müssen Verkehrsteilnehmern, die auf einem Zebrastreifen die Straße überqueren wollen, das Überqueren ermöglichen.
  • Die Fahrzeuge, die sich auf der Straße diesem Überweg nähern, müssen sich ihm mit mäßiger Geschwindigkeit nähern und gegebenenfalls so lange in gebührendem Abstand warten, bis die sich auf dem Zebrastreifen befindlichen Verkehrsteilnehmer die Straße überquert haben. Absoluten Vorrang, so der ADAC, haben Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Nutzer von Krankenfahrstühlen.
  • Fahrzeugführer, die einem Berechtigten das Überqueren auf dem Zebrastreifen nicht ermöglichen, drohen 80 Euro Bußgeld. Kommt es zu einer Gefährdung sind 100 Euro zu zahlen, zusätzlich ein Punkt in Flensburg.
  • Für Radfahrer, die an einem Zebrastreifen die Straße überqueren wollen, gilt ein Schutz nur dann, wenn sie vom Rad steigen und dieses schieben. Wenn sie fahrend auf dem Zebrastreifen unterwegs sind, gelten sie nicht als Fußgänger, und haben deren Rechte nicht. Wenn es zu einem Unfall kommt, tragen sie eine Mitschuld am Geschehen.
  • Der ADAC informiert weiter: Wenn ein Autofahrer wegen eines Radfahrers auf dem Fußgängerweg abbremsen oder halten muss, behindert dieser den Straßenverkehr und muss, wegen einer vermeidbaren Behinderung des Verkehrs, unter Umständen ein Bußgeld zahlen.
  • Beim geringsten Zweifel wer das Vorrecht hat, gilt dieses immer für den Fußgänger!
  • Manchmal sind Radfahrer der Überzeugung, dass ihr Fehlverhalten im Straßenverkehr nicht als schlimm eingestuft und wenig geahndet wird. Das Gegenteil ist der Fall, denn schnell kann es, bei gravierenden Fehlern, zu einem Verlust des Autoführerscheins kommen.
  • Radfahrer müssen auch auf dem Radweg vor einem Zebrastreifen anhalten und die Fußgänger, ungehindert, die Straße queren lassen.
Der erste 3DZebrastreifen
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